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Februar 2019 Dölsacher Dorfzeitung Seite 19
rund 403 m²
von Wohngebiet § 38 (1)
in
Gemischtes Wohngebiet § 38 (2)
sowie
rund 3 m²
von Freiland § 41
in
Gemischtes Wohngebiet § 38 (2)
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG
2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-
chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge-
fasst.
Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-
frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
2) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach be-
schließt gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumord-
nungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-
Elwischger ausgearbeiteten Entwurf eines Bebau-
ungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 63/7,
KG Stribach, laut planlicher und schriftlicher Darstel-
lung der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scher-
zer-Elwischger vom 18. Oktober 2018, Zahl 707v63-
7BBP2.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar
vom 21. November bis einschließlich 20. Dezember
2018, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn
innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
e)
Aufhebung des Bebauungsplanes im Bereich
der Gpn. 45/2, 45/19, 45/20 und 45/21, alle KG
Stribach (Falkner, GGAG Stribach).
Für diesen Bereich gelten ein allgemeiner Bebau-
ungsplan mit Plandatum vom 13. Februar 2008 und
ein ergänzender Bebauungsplan mit Plandatum vom
7. April 2009 in denen u. a. die offene Bauweise 0,6
festgelegt ist. Nun ist geplant, zwischen Gp. 45/19
und 45/20 einen Verbindungsweg zu errichten. Die
Gpn. 45/20 und 45/21 werden um dieWegbreite Rich-
tung Süden abgerückt. Diesbezüglich ist die
Änderung des Flächenwidmungsplanes bereits rechts-
kräftig. Um die Grundstücksänderung durchzuführen,
wären die Bebauungspläne seitens des Gemeinderates
abzuändern oder der allgemeine und ergänzende Be-
bauungsplan für den Bereich der Gpn. 45/2, 45/19,
45/20 und 45/21, KG Stribach, aufzuheben. Da keine
besondere Bauweise festgelegt ist und keine beson-
dere Bauweise geplant ist, empfiehlt sich die Auf-
hebung der bestehenden Bebauungspläne.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
die ersatzlose Aufhebung des allgemeinen Bebau-
ungsplanes mit Plandatum vom 13. Februar 2008 und
des ergänzenden Bebauungsplanes mit Plandatum
vom 7. April 2009 im Bereich der Grundstücke 45/2,
45/19, 45/20 und 45/21, KG Stribach.
Folgende Bauwerber erhielten
Erschließungskosten
vorgeschrieben:
Christian Zeiner, Stribach 127
Erich Lassnig, Göriach 79
Da Herr Zeiner nicht die Mindestvoraussetzung für
eine Gewährung erfüllt (keine fünf Jahre HWS in
Dölsach), kann kein Baukostenzuschuss gewährt wer-
den. Herr Lassnig erhält eine Gewerbeförderung in
Form eines Mischsatzes in der Höhe von 44 %.
Folgendes Ansuchen um Förderung eines
Elektro-
fahrrades
ist eingelangt:
Marco Lurz, Stribach 103
Es wird einstimmig beschlossen, dem Förderungs-
werber o. a. Förderung zu gewähren.
Zu- und Abschreibung Öffentliches Gut
a)
Übernahme einer Teilfläche in das Öffentliche
Gut Gp. 1644, KG Görtschach-Gödnach (RGO-
Baumarkt).
Im Bereich RGO-Baumarkt in Gödnach wird ein
Bauplatz für die Firma Sussitz ausparzelliert und ver-
kauft. Damit dieser Bauplatz über eine öffentliche Zu-
fahrt verfügt wird auch ein 6 m breiter Zufahrtsweg
ausparzelliert und mit der Nr. 1644, KG Görtschach-
Gödnach, in das Öffentliche Gut übernommen. Da-
durch werden die neuen Bauparzellen erschlossen.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss: