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Februar 2019 Dölsacher Dorfzeitung Seite 19

rund 403 m²

von Wohngebiet § 38 (1)

in

Gemischtes Wohngebiet § 38 (2)

sowie

rund 3 m²

von Freiland § 41

in

Gemischtes Wohngebiet § 38 (2)

Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG

2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-

chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge-

fasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,

wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-

frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer

hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben

wird.

2) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach be-

schließt gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumord-

nungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der

Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-

Elwischger ausgearbeiteten Entwurf eines Bebau-

ungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 63/7,

KG Stribach, laut planlicher und schriftlicher Darstel-

lung der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scher-

zer-Elwischger vom 18. Oktober 2018, Zahl 707v63-

7BBP2.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar

vom 21. November bis einschließlich 20. Dezember

2018, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der

Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn

innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu

berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

e)

Aufhebung des Bebauungsplanes im Bereich

der Gpn. 45/2, 45/19, 45/20 und 45/21, alle KG

Stribach (Falkner, GGAG Stribach).

Für diesen Bereich gelten ein allgemeiner Bebau-

ungsplan mit Plandatum vom 13. Februar 2008 und

ein ergänzender Bebauungsplan mit Plandatum vom

7. April 2009 in denen u. a. die offene Bauweise 0,6

festgelegt ist. Nun ist geplant, zwischen Gp. 45/19

und 45/20 einen Verbindungsweg zu errichten. Die

Gpn. 45/20 und 45/21 werden um dieWegbreite Rich-

tung Süden abgerückt. Diesbezüglich ist die

Änderung des Flächenwidmungsplanes bereits rechts-

kräftig. Um die Grundstücksänderung durchzuführen,

wären die Bebauungspläne seitens des Gemeinderates

abzuändern oder der allgemeine und ergänzende Be-

bauungsplan für den Bereich der Gpn. 45/2, 45/19,

45/20 und 45/21, KG Stribach, aufzuheben. Da keine

besondere Bauweise festgelegt ist und keine beson-

dere Bauweise geplant ist, empfiehlt sich die Auf-

hebung der bestehenden Bebauungspläne.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

die ersatzlose Aufhebung des allgemeinen Bebau-

ungsplanes mit Plandatum vom 13. Februar 2008 und

des ergänzenden Bebauungsplanes mit Plandatum

vom 7. April 2009 im Bereich der Grundstücke 45/2,

45/19, 45/20 und 45/21, KG Stribach.

Folgende Bauwerber erhielten

Erschließungskosten

vorgeschrieben:

Christian Zeiner, Stribach 127

Erich Lassnig, Göriach 79

Da Herr Zeiner nicht die Mindestvoraussetzung für

eine Gewährung erfüllt (keine fünf Jahre HWS in

Dölsach), kann kein Baukostenzuschuss gewährt wer-

den. Herr Lassnig erhält eine Gewerbeförderung in

Form eines Mischsatzes in der Höhe von 44 %.

Folgendes Ansuchen um Förderung eines

Elektro-

fahrrades

ist eingelangt:

Marco Lurz, Stribach 103

Es wird einstimmig beschlossen, dem Förderungs-

werber o. a. Förderung zu gewähren.

Zu- und Abschreibung Öffentliches Gut

a)

Übernahme einer Teilfläche in das Öffentliche

Gut Gp. 1644, KG Görtschach-Gödnach (RGO-

Baumarkt).

Im Bereich RGO-Baumarkt in Gödnach wird ein

Bauplatz für die Firma Sussitz ausparzelliert und ver-

kauft. Damit dieser Bauplatz über eine öffentliche Zu-

fahrt verfügt wird auch ein 6 m breiter Zufahrtsweg

ausparzelliert und mit der Nr. 1644, KG Görtschach-

Gödnach, in das Öffentliche Gut übernommen. Da-

durch werden die neuen Bauparzellen erschlossen.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss: