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Februar 2019 Dölsacher Dorfzeitung Seite 25

mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich

1337/2, 832/4 KG 85013 Görtschach-Gödnach (zum

Teil) durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen

Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen-

widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor:

Umwidmung

Grundstück 1337/2 KG 85013 Görtschach-Gödnach

rund 4 m²

von Freiland § 41

in

Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)

weiters Grundstück 832/4 KG 85013 Görtschach-

Gödnach

rund 1 m²

von Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)

in

Freiland § 41

Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG

2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-

chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge-

fasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,

wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-

frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer

hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben

wird.

GR Daniel Plankensteiner war bei dieser Beschluss-

fassung wegen Befangenheit abwesend.

c)

Behandlung von Stellungnahmen zur Änderung

des Flächenwidmungsplanes im Bereich der

Gpn. 725/3, 360, 361, 367, 368, 369, 370, 371,

372, 374, 376, 377, 383/2, 388 und .81, alle KG

Dölsach (Johannes Weingartner u. a.).

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 27. Februar 2018

wurde die Auflage über die Änderung des Flächen-

widmungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich

der Gste. .81, 370, 360, 371, 361, 372, 374, 383/2,

376, 388, 377, 367, 368, 369, 725/3 KG 85009 Döl-

sach beschlossen. Die vierwöchige Auflage erfolgte

vom 1. März bis einschließlich 31. März 2018.

Innerhalb der Auflegungsfrist bzw. der einwöchigen

Nachfrist sind zwei Stellungnahmen zur Änderung

des Flächenwidmungsplanes eingelangt und zwar

von:

Johann Nöckler (Gödnach 43) am 5. März 2018

(er wünscht keine Änderung des Widmungszustan-

des seiner Gp. 388, KG Dölsach);

Johann Nöckler (Gödnach 43) am 6. April 2018

(er ziehe seinen „Einspruch“ zur Umwidmung zu-

rück, wenn ein Grundtausch zwischen der Teil-

fläche Gp. 388 mit der Teilfläche der Gp. 368, beide

KG Dölsach, durchgeführt wird);

Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat die bei-

den Stellungnahmen zur Kenntnis.

In diesem Zusammenhang informiert der Bürgermeis-

ter, dass mittlerweile der gewünschte Grundtausch

durchgeführt werden soll und bereits der Tauschver-

trag beim Notariat Dr. Hans Peter Falkner gegenseitig

unterfertigt wurde (Kopie liegt vor). Nach einigen

Wortmeldungen gelangt der Gemeinderat, stützend

auf den vorliegenden Tauschvertrag, zur Auffassung,

auf den GR-Beschluss vom 27. Februar 2018 zu be-

harren und keine Änderung an gegenständlicher Än-

derung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde

Dölsach vorzunehmen.

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-

meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1

und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 –

TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Archi-

tektengemeinschaft Lienz ausgearbeiteten Entwurf

vom 25. Jänner 2018, mit der Planungsnummer 707-

2017-00007, folgende Änderung des Flächenwid-

mungsplanes:

Umwidmung

Grundstück .81 KG 85009 Dölsach

rund 9 m²

von Freiland § 41

in

Sonderfläche sonstige land- und forstwirtschaftliche

Gebäude und Anlagen § 47, Festlegung Gebäudearten

oder Nutzungen, Festlegung Zähler: 13, Festlegung

Erläuterung: Wildgehege

weiters Grundstück 360 KG 85009 Dölsach

rund 2.034 m²

von Freiland § 41

in

Sonderfläche sonstige land- und forstwirtschaftliche

Gebäude und Anlagen § 47, Festlegung Gebäudearten

oder Nutzungen, Festlegung Zähler: 13, Festlegung

Erläuterung: Wildgehege

weiters Grundstück 361 KG 85009 Dölsach

rund 2.264 m²

von Freiland § 41