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Februar 2019 Dölsacher Dorfzeitung Seite 25
mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich
1337/2, 832/4 KG 85013 Görtschach-Gödnach (zum
Teil) durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen
Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen-
widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor:
Umwidmung
Grundstück 1337/2 KG 85013 Görtschach-Gödnach
rund 4 m²
von Freiland § 41
in
Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)
weiters Grundstück 832/4 KG 85013 Görtschach-
Gödnach
rund 1 m²
von Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)
in
Freiland § 41
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG
2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-
chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge-
fasst.
Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-
frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
GR Daniel Plankensteiner war bei dieser Beschluss-
fassung wegen Befangenheit abwesend.
c)
Behandlung von Stellungnahmen zur Änderung
des Flächenwidmungsplanes im Bereich der
Gpn. 725/3, 360, 361, 367, 368, 369, 370, 371,
372, 374, 376, 377, 383/2, 388 und .81, alle KG
Dölsach (Johannes Weingartner u. a.).
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 27. Februar 2018
wurde die Auflage über die Änderung des Flächen-
widmungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich
der Gste. .81, 370, 360, 371, 361, 372, 374, 383/2,
376, 388, 377, 367, 368, 369, 725/3 KG 85009 Döl-
sach beschlossen. Die vierwöchige Auflage erfolgte
vom 1. März bis einschließlich 31. März 2018.
Innerhalb der Auflegungsfrist bzw. der einwöchigen
Nachfrist sind zwei Stellungnahmen zur Änderung
des Flächenwidmungsplanes eingelangt und zwar
von:
–
Johann Nöckler (Gödnach 43) am 5. März 2018
(er wünscht keine Änderung des Widmungszustan-
des seiner Gp. 388, KG Dölsach);
–
Johann Nöckler (Gödnach 43) am 6. April 2018
(er ziehe seinen „Einspruch“ zur Umwidmung zu-
rück, wenn ein Grundtausch zwischen der Teil-
fläche Gp. 388 mit der Teilfläche der Gp. 368, beide
KG Dölsach, durchgeführt wird);
Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat die bei-
den Stellungnahmen zur Kenntnis.
In diesem Zusammenhang informiert der Bürgermeis-
ter, dass mittlerweile der gewünschte Grundtausch
durchgeführt werden soll und bereits der Tauschver-
trag beim Notariat Dr. Hans Peter Falkner gegenseitig
unterfertigt wurde (Kopie liegt vor). Nach einigen
Wortmeldungen gelangt der Gemeinderat, stützend
auf den vorliegenden Tauschvertrag, zur Auffassung,
auf den GR-Beschluss vom 27. Februar 2018 zu be-
harren und keine Änderung an gegenständlicher Än-
derung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde
Dölsach vorzunehmen.
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-
meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1
und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 –
TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Archi-
tektengemeinschaft Lienz ausgearbeiteten Entwurf
vom 25. Jänner 2018, mit der Planungsnummer 707-
2017-00007, folgende Änderung des Flächenwid-
mungsplanes:
Umwidmung
Grundstück .81 KG 85009 Dölsach
rund 9 m²
von Freiland § 41
in
Sonderfläche sonstige land- und forstwirtschaftliche
Gebäude und Anlagen § 47, Festlegung Gebäudearten
oder Nutzungen, Festlegung Zähler: 13, Festlegung
Erläuterung: Wildgehege
weiters Grundstück 360 KG 85009 Dölsach
rund 2.034 m²
von Freiland § 41
in
Sonderfläche sonstige land- und forstwirtschaftliche
Gebäude und Anlagen § 47, Festlegung Gebäudearten
oder Nutzungen, Festlegung Zähler: 13, Festlegung
Erläuterung: Wildgehege
weiters Grundstück 361 KG 85009 Dölsach
rund 2.264 m²
von Freiland § 41