![Page Background](./../common/page-substrates/page0028.png)
Es wird einstimmig beschlossen, dem Förderungs-
werber o. a. Förderung zu gewähren.
Zu- und Abschreibung Öffentliches Gut:
a)
Zuschreibung einer Teilfläche zum Öffentlichen
Gut im Bereich der Gp. 467/2, KG Dölsach
(Vöstl-Feld).
Im Zuge der Grundteilung im Gewerbegebiet Vöstl-
Feld wird die Gemeindestraße auf der Gp. 467/2, KG
Dölsach, um einen 50 cm breiten Streifen verbreitert.
Durch die Zuschreibung wird die Verkehrssituation
in diesem Bereich verbessert.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanz-
lei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 5. Oktober 2017,
GZ. 7624/2017, wird die Teilfläche „1“ im Ausmaß
von insgesamt 55 m² dem Öffentlichen Gut auf der
Gp. 467/2, KG Dölsach, zugeschrieben. Sämtliche mit
der Durchführung dieser Zuschreibung entstehenden
Kosten gehen zu Lasten der Gemeinde Dölsach.
Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat den
Strukturplan
des Abfallwirtschaftsverbandes hin-
sichtlich der Errichtung von fünf großen und zusätz-
lich vier kleinen Altstoffsammelzentren im Bezirk im
Wesentlichen zur Kenntnis. Diesbezüglich wurde den
Gemeinderäten auch das gegenständliche Leaderpro-
jekt samt Kostenberechnung übermittelt. Der Bürger-
meister versichert, dass die ARA-Sammelinseln
sowie der Strauchschnittcontainer im Ort erhalten
bleiben. Für Dölsach würde der neue Standort des ge-
planten ASZ in Nußdorf-Debant liegen. An Kosten
werden für die Gemeinde Dölsach erwartet:
110.000,00 € einmalige Kosten (Errichtung), laufende
Betriebskosten jährlich ca. 12.000,00 €. Langfristig
wird durch dieses Projekt eine Kostenersparnis für
jede Gemeinde sowie ein besseres Ergebnis bei der
Verwertung der Altstoffe erwartet. Projektbeginn:
Ende 2018, Angang 2019. Darüber entspann sich eine
rege Diskussion mit mehreren Wortmeldungen. Der
Bürgermeister ersucht um einen positiven Grundsatz-
beschluss. Der Gemeinderat stimmt bei zwölf Ja-
Stimmen, einer Stimmenthaltung (GV Greil) und
einer Nein-Stimme (GR Draxl) grundsätzlich für die
Teilnahme an diesem Gemeinschaftsprojekt.
Im Zuge der Vergabe der Grundstücke auf der
Stri-
bacher Tratte
bei der GR-Sitzung vom 13. Juni 2017
wurde festgelegt, dass auch ein Erschließungsweg
zwischen den Grundstücken 45/19 und 45/20, KG
Stribach, vorgesehen werden soll. Dadurch verringert
d)
Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich
der Gpn. 61/1 und 388, KG Stribach (Keil).
Die Eheleute Keil sind Eigentümer der Bauplätze
61/1 und 388, KG Stribach. Sie planen die Errichtung
eines Eigenheimes auf einer dieser Parzellen, dafür
soll die Gp. 61/1 um eine Teilfläche aus der Gp. 388
vergrößert werden. Diesbezüglich wurde bereits in
der GR-Sitzung am 24. Juli 2017 eine Änderung des
Bebauungsplanes beschlossen. Dabei unterlief dem
Raumplaner Architekt DI Wolfgang Mayr bei der
Festlegung der Bauplatzgröße höchst ein Fehler, der
gegenständliche Änderung des Bebauungsplanes not-
wendig macht.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-
zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architekten-
gemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger
ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes
im Bereich der Grundstücke Nr. 61/1 und 388, KG
Stribach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung
der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-
Mayr-Elwischger vom 13. Dezember 2017, Zahl
707u61-1BBP2.dwg, durch vier Wochen hindurch,
und zwar vom 15. Dezember 2017 bis einschließlich
15. Jänner 2018, zur öffentlichen Einsichtnahme auf-
zulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn
innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Folgende Bauwerber erhielten
Erschließungskosten
vorgeschrieben:
Roland Winkler, Gödnach 15
Hans Gumpitsch, Stribach 28
Hans Gumpitsch GmbH., Stribach 28
Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerber 30 %
der Abgabe als Baukostenzuschuss bzw. bei der Hans
Gumpitsch GmbH. 40,1 % (Mischsatz) der Abgabe
als Gewerbeförderung zu gewähren.
Folgendes Ansuchen um
Förderung eines Elektro-
fahrrades
ist eingelangt:
Katharina Tschapeller, Dölsach 225