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Es wird einstimmig beschlossen, dem Förderungs-

werber o. a. Förderung zu gewähren.

Zu- und Abschreibung Öffentliches Gut:

a)

Zuschreibung einer Teilfläche zum Öffentlichen

Gut im Bereich der Gp. 467/2, KG Dölsach

(Vöstl-Feld).

Im Zuge der Grundteilung im Gewerbegebiet Vöstl-

Feld wird die Gemeindestraße auf der Gp. 467/2, KG

Dölsach, um einen 50 cm breiten Streifen verbreitert.

Durch die Zuschreibung wird die Verkehrssituation

in diesem Bereich verbessert.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanz-

lei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 5. Oktober 2017,

GZ. 7624/2017, wird die Teilfläche „1“ im Ausmaß

von insgesamt 55 m² dem Öffentlichen Gut auf der

Gp. 467/2, KG Dölsach, zugeschrieben. Sämtliche mit

der Durchführung dieser Zuschreibung entstehenden

Kosten gehen zu Lasten der Gemeinde Dölsach.

Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat den

Strukturplan

des Abfallwirtschaftsverbandes hin-

sichtlich der Errichtung von fünf großen und zusätz-

lich vier kleinen Altstoffsammelzentren im Bezirk im

Wesentlichen zur Kenntnis. Diesbezüglich wurde den

Gemeinderäten auch das gegenständliche Leaderpro-

jekt samt Kostenberechnung übermittelt. Der Bürger-

meister versichert, dass die ARA-Sammelinseln

sowie der Strauchschnittcontainer im Ort erhalten

bleiben. Für Dölsach würde der neue Standort des ge-

planten ASZ in Nußdorf-Debant liegen. An Kosten

werden für die Gemeinde Dölsach erwartet:

110.000,00 € einmalige Kosten (Errichtung), laufende

Betriebskosten jährlich ca. 12.000,00 €. Langfristig

wird durch dieses Projekt eine Kostenersparnis für

jede Gemeinde sowie ein besseres Ergebnis bei der

Verwertung der Altstoffe erwartet. Projektbeginn:

Ende 2018, Angang 2019. Darüber entspann sich eine

rege Diskussion mit mehreren Wortmeldungen. Der

Bürgermeister ersucht um einen positiven Grundsatz-

beschluss. Der Gemeinderat stimmt bei zwölf Ja-

Stimmen, einer Stimmenthaltung (GV Greil) und

einer Nein-Stimme (GR Draxl) grundsätzlich für die

Teilnahme an diesem Gemeinschaftsprojekt.

Im Zuge der Vergabe der Grundstücke auf der

Stri-

bacher Tratte

bei der GR-Sitzung vom 13. Juni 2017

wurde festgelegt, dass auch ein Erschließungsweg

zwischen den Grundstücken 45/19 und 45/20, KG

Stribach, vorgesehen werden soll. Dadurch verringert

d)

Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich

der Gpn. 61/1 und 388, KG Stribach (Keil).

Die Eheleute Keil sind Eigentümer der Bauplätze

61/1 und 388, KG Stribach. Sie planen die Errichtung

eines Eigenheimes auf einer dieser Parzellen, dafür

soll die Gp. 61/1 um eine Teilfläche aus der Gp. 388

vergrößert werden. Diesbezüglich wurde bereits in

der GR-Sitzung am 24. Juli 2017 eine Änderung des

Bebauungsplanes beschlossen. Dabei unterlief dem

Raumplaner Architekt DI Wolfgang Mayr bei der

Festlegung der Bauplatzgröße höchst ein Fehler, der

gegenständliche Änderung des Bebauungsplanes not-

wendig macht.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-

zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architekten-

gemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger

ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes

im Bereich der Grundstücke Nr. 61/1 und 388, KG

Stribach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung

der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-

Mayr-Elwischger vom 13. Dezember 2017, Zahl

707u61-1BBP2.dwg, durch vier Wochen hindurch,

und zwar vom 15. Dezember 2017 bis einschließlich

15. Jänner 2018, zur öffentlichen Einsichtnahme auf-

zulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der

Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn

innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu

berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Folgende Bauwerber erhielten

Erschließungskosten

vorgeschrieben:

Roland Winkler, Gödnach 15

Hans Gumpitsch, Stribach 28

Hans Gumpitsch GmbH., Stribach 28

Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerber 30 %

der Abgabe als Baukostenzuschuss bzw. bei der Hans

Gumpitsch GmbH. 40,1 % (Mischsatz) der Abgabe

als Gewerbeförderung zu gewähren.

Folgendes Ansuchen um

Förderung eines Elektro-

fahrrades

ist eingelangt:

Katharina Tschapeller, Dölsach 225