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sich die Größe der Baugrundstücke jeweils von 559 m²
auf 509 m². Der Kaufinteressent der Gp. 45/19, KG
Stribach, ist mit der Verkleinerung des Grundstückes
nicht einverstanden. Darüber entspann sich im Ge-
meinderat eine rege Diskussion mit mehreren Wort-
meldungen. Schließlich gelangt der Gemeinderat zur
Auffassung, die ursprünglichen Grundstücksgrößen
beizubehalten und das Wohngebiet um die Wegbreite
zu erweitern. Einstimmiger Beschluss.
Der Bürgermeister hat bei LR Tratter eine Bedarfszu-
weisung in der Höhe von 20.000,00 € für den
Flug-
platz Lienz/Nikolsdorf
erwirkt. Da eine Direktzah-
lung an den Flugplatz nicht möglich ist, wurde die Be-
darfszuweisung im Zuge der vierten Ausschüttung im
Dezember 2017 an die Gemeinde Dölsach ausbezahlt.
Der Gemeinderat stimmt der Weiterleitung der erhal-
tenen Bedarfszuweisung an den Flugplatz Lienz/
Nikolsdorf in der Höhe von 20.000,00 € einstimmig zu.
Mit der Einladung zu dieser GR-Sitzung wurden den
Gemeinderäten auch zwei vom Notariat Dr. Falkner
ausgearbeitete Kaufvertragsentwürfe hinsichtlich der
Veräußerung von Grundflächen im
Gewerbegebiet
„Vöstl-Feld“
übermittelt. Zum einen veräußert die
Gemeinde Dölsach eine Teilfläche aus der Gp. 462 im
Ausmaß von 1.781 m² zum Preis von 55,00 € je m²
(insgesamt also 97.955,00 €) an Herrn Erich Lassnig,
zum anderen erwirbt die FUN Vergnügungsbetriebe
GmbH. eine Teilfläche aus der Gp. 462, KG Dölsach,
imAusmaß von 7.101 m² zum Preis von 55,00 € je m²
(insgesamt also 390.555,00 €). Es sollen jeweils Be-
triebsgebäude errichtet werden, zu Gunsten der Ge-
meinde Dölsach wird ein Vor- und Wiederkaufsrecht
bzw. eine Rückabwicklung eingeräumt. Nach Be-
ratung stimmt der Gemeinderat den vorliegenden
Kaufvertragsentwürfen (Version vom 13. Dezember
2017) einstimmig zu.
Im Bereich Frühaufgraben-Moosalm in Görtschach
ist eine Gemeinschaftsnutzung mit der AG-Gört-
schach-Gödnach und Privatwaldbesitzern geplant.
Aus dem Gemeindewald sollen rd. 200 fm Holz an-
fallen. Die Lieferung des Holzes ist nur mittels Seil-
bringung möglich. Die Schlägerung wurde bereits in
der GR-Sitzung am 26. April 2017 vergeben. Auf-
grund des schwachen Holzpreises wurde erst jetzt um
Holzofferte angefragt und folgende sind eingelangt:
Fa. Theurl
Waldgen. Iseltal
Fichte B/C 97,00 €
98,50 €
Lä B/C 115,00 €
116,00 €
C+
66,00 €
69,00 €
Kleinbl.
74,00 €
75,00 €
Faserholz
37,00 €
38,50 €
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das
Ge-
meindeholz
an die Waldgenossenschaft Iseltal zum
angebotenen Preis zu vergeben.
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach erlässt fol-
gende Verordnung:
Verordnung des Gemeinderates
der Gemeinde Dölsach
vom 13. Dezember 2017 über die
Erhebung einer Vergnügungssteuer
Aufgrund des § 1 des Tiroler Vergnügungssteuerge-
setzes 2017, LGBl. Nr. 87/2017, und des § 17 Abs. 3
Z 1 des Finanzausgleichsgesetzes 2017 – FAG 2017,
BGBl. I Nr. 116/2016, zuletzt geändert durch BGBl.
I Nr. 144/2017, wird verordnet:
§ 1
Steuergegenstand
(1) Für das Aufstellen von Spielautomaten, Glücks-
spielautomaten und Wettterminals wird für jeden
angefangenen Monat eine Vergnügungssteuer er-
hoben.
(2) Für Veranstaltungen im Sinne des § 17 Abs. 3 Z 1
FAG 2017 wird eine Kartensteuer erhoben.
§ 2
Höhe der Steuer
(1) Die Vergnügungssteuer beträgt für
a. Spielautomaten nach § 2 Abs. 2 lit. a des Tiroler
Vergnügungssteuergesetzes 2017 50,00 € je
Automat, wenn am Aufstellungsort mehr als
drei Spielautomaten in einer organisatorischen
Einheit zusammengefasst sind, 100,00 € je
Automat;
b. Spielautomaten nach § 2 Abs. 2 lit. b und
Glücksspielautomaten nach § 2 Abs. 3 des
Tiroler Vergnügungssteuergesetzes 2017
700,00 € je Automat, wenn amAufstellungsort
mehr als drei Spiel- bzw. Glücksspielautomaten
in einer organisatorischen Einheit zusammen-
gefasst sind, 1.400,00 € je Automat;
c. Wettterminals 150,00 € pro Apparat.
(2) Die Kartensteuer beträgt für
a. Filmvorführungen … 10 %;
b. alle anderen Veranstaltungen im Sinne des § 17
Abs. 3 Z 1 FAG 2017 … 15 %.