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sich die Größe der Baugrundstücke jeweils von 559 m²

auf 509 m². Der Kaufinteressent der Gp. 45/19, KG

Stribach, ist mit der Verkleinerung des Grundstückes

nicht einverstanden. Darüber entspann sich im Ge-

meinderat eine rege Diskussion mit mehreren Wort-

meldungen. Schließlich gelangt der Gemeinderat zur

Auffassung, die ursprünglichen Grundstücksgrößen

beizubehalten und das Wohngebiet um die Wegbreite

zu erweitern. Einstimmiger Beschluss.

Der Bürgermeister hat bei LR Tratter eine Bedarfszu-

weisung in der Höhe von 20.000,00 € für den

Flug-

platz Lienz/Nikolsdorf

erwirkt. Da eine Direktzah-

lung an den Flugplatz nicht möglich ist, wurde die Be-

darfszuweisung im Zuge der vierten Ausschüttung im

Dezember 2017 an die Gemeinde Dölsach ausbezahlt.

Der Gemeinderat stimmt der Weiterleitung der erhal-

tenen Bedarfszuweisung an den Flugplatz Lienz/

Nikolsdorf in der Höhe von 20.000,00 € einstimmig zu.

Mit der Einladung zu dieser GR-Sitzung wurden den

Gemeinderäten auch zwei vom Notariat Dr. Falkner

ausgearbeitete Kaufvertragsentwürfe hinsichtlich der

Veräußerung von Grundflächen im

Gewerbegebiet

„Vöstl-Feld“

übermittelt. Zum einen veräußert die

Gemeinde Dölsach eine Teilfläche aus der Gp. 462 im

Ausmaß von 1.781 m² zum Preis von 55,00 € je m²

(insgesamt also 97.955,00 €) an Herrn Erich Lassnig,

zum anderen erwirbt die FUN Vergnügungsbetriebe

GmbH. eine Teilfläche aus der Gp. 462, KG Dölsach,

imAusmaß von 7.101 m² zum Preis von 55,00 € je m²

(insgesamt also 390.555,00 €). Es sollen jeweils Be-

triebsgebäude errichtet werden, zu Gunsten der Ge-

meinde Dölsach wird ein Vor- und Wiederkaufsrecht

bzw. eine Rückabwicklung eingeräumt. Nach Be-

ratung stimmt der Gemeinderat den vorliegenden

Kaufvertragsentwürfen (Version vom 13. Dezember

2017) einstimmig zu.

Im Bereich Frühaufgraben-Moosalm in Görtschach

ist eine Gemeinschaftsnutzung mit der AG-Gört-

schach-Gödnach und Privatwaldbesitzern geplant.

Aus dem Gemeindewald sollen rd. 200 fm Holz an-

fallen. Die Lieferung des Holzes ist nur mittels Seil-

bringung möglich. Die Schlägerung wurde bereits in

der GR-Sitzung am 26. April 2017 vergeben. Auf-

grund des schwachen Holzpreises wurde erst jetzt um

Holzofferte angefragt und folgende sind eingelangt:

Fa. Theurl

Waldgen. Iseltal

Fichte B/C 97,00 €

98,50 €

Lä B/C 115,00 €

116,00 €

C+

66,00 €

69,00 €

Kleinbl.

74,00 €

75,00 €

Faserholz

37,00 €

38,50 €

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das

Ge-

meindeholz

an die Waldgenossenschaft Iseltal zum

angebotenen Preis zu vergeben.

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach erlässt fol-

gende Verordnung:

Verordnung des Gemeinderates

der Gemeinde Dölsach

vom 13. Dezember 2017 über die

Erhebung einer Vergnügungssteuer

Aufgrund des § 1 des Tiroler Vergnügungssteuerge-

setzes 2017, LGBl. Nr. 87/2017, und des § 17 Abs. 3

Z 1 des Finanzausgleichsgesetzes 2017 – FAG 2017,

BGBl. I Nr. 116/2016, zuletzt geändert durch BGBl.

I Nr. 144/2017, wird verordnet:

§ 1

Steuergegenstand

(1) Für das Aufstellen von Spielautomaten, Glücks-

spielautomaten und Wettterminals wird für jeden

angefangenen Monat eine Vergnügungssteuer er-

hoben.

(2) Für Veranstaltungen im Sinne des § 17 Abs. 3 Z 1

FAG 2017 wird eine Kartensteuer erhoben.

§ 2

Höhe der Steuer

(1) Die Vergnügungssteuer beträgt für

a. Spielautomaten nach § 2 Abs. 2 lit. a des Tiroler

Vergnügungssteuergesetzes 2017 50,00 € je

Automat, wenn am Aufstellungsort mehr als

drei Spielautomaten in einer organisatorischen

Einheit zusammengefasst sind, 100,00 € je

Automat;

b. Spielautomaten nach § 2 Abs. 2 lit. b und

Glücksspielautomaten nach § 2 Abs. 3 des

Tiroler Vergnügungssteuergesetzes 2017

700,00 € je Automat, wenn amAufstellungsort

mehr als drei Spiel- bzw. Glücksspielautomaten

in einer organisatorischen Einheit zusammen-

gefasst sind, 1.400,00 € je Automat;

c. Wettterminals 150,00 € pro Apparat.

(2) Die Kartensteuer beträgt für

a. Filmvorführungen … 10 %;

b. alle anderen Veranstaltungen im Sinne des § 17

Abs. 3 Z 1 FAG 2017 … 15 %.