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MITTWOCH, 13. DEZEMBER 2017

Das Protokoll der Sitzung vom 14. November 2017

wird genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister

berichtet über folgende Themen:

– Am 29. November 2017 fand die jährliche

Gemein-

deversammlung

statt. Insgesamt nahmen 22 inter-

essierte Personen daran teil.

– Der

Hochbehälter Moserhof

ist bereits in Betrieb.

Derzeit wird noch die Dachkonstruktion aufgebaut

und soll heuer noch die Elektroinstallation erfolgen.

– Die

Kabelung

der TIWAG wurde mit der Abschal-

tung am 30. November 2017 beendet.

– Mit der TIWAG-Kabelung wurde im Ortskern auch

das

LWL-Netz

mitverlegt. Die Gemeinde soll bis

Weihnachten mit Glasfaser versorgt werden.

– Die

Zufahrt

Jofen in Stribach ist bis auf die

Asphaltierung fertiggestellt.

– Die Errichtung der Pumpstation für den Kanalan-

schluss des

Forstgartens

in Görtschach musste auf

nächstes Jahr verschoben werden.

– Ebenso musste die Gestaltung des

Stribacher Kreis-

verkehrs

auf das Frühjahr verschoben werden.

– Vergangene Woche erfolgte die Anbotsöffnung für

das

Tanklöschfahrzeug

der FF. Zwei Firmen

haben Angebote abgegeben, nach Prüfung soll bei

der nächsten GR-Sitzung die Vergabe erfolgen.

Raumordnung Dölsach

a)

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-

reich der Gste. 878/2, 879, 905, 921, 929, 1328,

1329, 1332 und .26, KG Görtschach-Gödnach

(Winkler, Straganz, Agrargemeinschaft Gört-

schach-Gödnach, Gemeinde).

Aufgrund von Grenzbereinigungen im Zusammen-

hang mit Gemeindewegen weisen die Grundstücke

der Landwirte Roland Winkler und Straganz keine

einheitliche Flächenwidmung auf. Nachstehende

Änderung des Flächenwidmungsplanes ist daher er-

forderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemein-

derat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1 und §

64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG

2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Architektenge-

meinschaft Lienz ausgearbeiteten Entwurf vom 14.

November 2017, mit der Planungsnummer 707-2017-

00003, über die Änderung des Flächenwidmungspla-

nes der Gemeinde Dölsach im Bereich 929, 1332, .26,

921, 1328, 1329, 879, 878/2, 905 KG 85013 Gört-

schach-Gödnach (zum Teil) ist durch vier Wochen hin-

durch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen-

widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor:

Umwidmung

Grundstück

.26 KG 85013 Görtschach-Gödnach

rund 25 m²

von Freiland § 41

in

Wohngebiet § 38 (1)

– GV Werner Greil fragt hinsichtlich der Lagerungen

beim

Schützenheim

nach. Der Bürgermeister ver-

sichert, mit demVerursacher das Gespräch zu suchen.

– GV Greil hakt hinsichtlich eines TT-Berichtes be-

treffend

Abfallkonzept

nach. Dies soll Tagesord-

nungspunkt bei der nächsten Sitzung werden.

– GR Hermann Wallensteiner regt an, den Weg im

„Pfarrer-Waldele“

besser begehbar zu machen.

Dies wird für die Gemeinde schwierig, da diese

nicht Grundeigentümer ist.

– GR Hermann Wallensteiner ersucht, den

Müllsam-

melplatz

in Görtschach mit einem Windnetz zu

schützen, damit das Altpapier nicht durch die

Gegend geweht wird. Der Bürgermeister wird sich

der Sache annehmen.

– GR Reinhard Steinbauer gibt einen Wunsch von

Herrn Roland Gratl hinsichtlich einer Beschriftung

beim

Mehrzweckhaus

weiter. Der Bürgermeister

versichert, dass er die Angelegenheit bereits mit

Maler Schwinger besprochen hat.

– Vize-Bgm. Martin Mayerl fragt nach, ob die Ge-

meinde hinsichtlich des

Kommunalinvestitions-

paketes

des Bundes ein Projekt eingereicht hat.

Maximal 25 % der Gesamtkosten eines Projektes

werden gefördert. Der Bürgermeister berichtet, dass

noch kein Projekt eingereicht wurde.

– GVWerner Greil fragt nach dem Status hinsichtlich

Funcourt

nach. AL Josef Steiner bestätigt, dass

diese Realisierung im Entwurf des Haushaltsplanes

2018 nicht vorgesehen ist.

– GR Daniel Steidl fragt nach, ob er eine

Teilfläche

aus der gemeindeeigenen Gp. 161, KG Dölsach, er-

werben könnte. Er würde die Fläche für einen zu-

sätzlichen Stellplatz benötigen. Der Bürgermeister

ersucht einen Teilungsvorschlag vorzulegen, damit

der Gemeinderat demnächst darüber beraten kann.