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tence Centre zum Nettopreis von 15.814,48 € und die
Spleißarbeiten der STW GmbH. zum Nettopreis von
66.737,83 € vergeben. Einstimmiger Beschluss!
Der Schüler Philipp Gomig ist mit seiner Familie im
Juli 2017 nach Göriach in das Wohnhaus Nr. 23 ge-
zogen. Seitens der Stadtgemeinde Lienz wurde uns
ein Ansuchen um
Zustimmung zumWeiterverbleib
des Schülers Philipp Gomig in der Neuen Mittel-
schule Lienz Nord (4. Klasse) weitergeleitet. Nach
Beratung stimmt der Gemeinderat dem Weiterver-
bleib des Schülers in der Neuen Mittelschule Lienz-
Nord zu. Die Schulerhaltungskosten in der Höhe von
240,00 € werden von der Gemeinde Dölsach über-
nommen. Einstimmiger Beschluss!
Herr Josef Pondorfer, Dölsach 32, hat ein
Ansuchen
um Gestattung
hinsichtlich einer Fernwärmeleitung
im Öffentlichen Gut gestellt. Beabsichtigt ist, im
Zuge der LWL-Grabungen ein 120 mm Leitung im
Straßenkörper der Gp. 819 und 178/1, KG Dölsach,
einzubauen, um die Objekte Dölsach 27 und Dölsach
32 mit einer Fernwärmeleitung zu verbinden. Nach
Beratung genehmigt der Gemeinderat einstimmig den
Einbau dieser Leitung im Straßenkörper.
Der Bürgermeister erklärt, dass auch Herr Josef Sto-
cker in diesem Zusammenhang eine Wasserleitung in
den Straßenkörper der Gp. 823, KG Dölsach, mitver-
legt hat. Dies wird vom Gemeinderat zustimmend zur
Kenntnis genommen.
Die bisherigen
Haushaltsüberschreitungen 2017
in
der Höhe von 227.612,80 € werden in allen Punkten
vorgetragen und vom Gemeinderat zur Kenntnis ge-
nommen. Die Bedeckung ist durch Mehreinnahmen
(289.500,70 €) gegeben. Der Gemeinderat genehmigt
nach einigen Wortmeldungen nachträglich einstim-
mig diese Haushaltsüberschreitungen.
Die
Gebühren und Hebesätze
mit Gültigkeit ab
1. Jänner 2018 werden wie folgt festgesetzt:
a)
Grundsteuer A:
Land- und Forstwirtschaft
500 v.H.d. Messbetrages
b)
Grundsteuer B:
Hausbesitz und unbebaute Grundstücke
500 v.H.d. Messbetrages
c)
Kommunalsteuer:
3 v.H. der Lohnsumme
d)
Vergnügungssteuer:
nach dem Tiroler Vergnügungssteuergesetz 1982,
LGBl. Nr. 60/1982 i.d.g.F. iVm der Vergnügungs-
steuerordnung der Gemeinde Dölsach vom 25.
September 2002
e)
Hundesteuer:
45,00 € für den ersten Hund
90,00 € für jeden weiteren Hund
f)
Verwaltungsabgaben:
nach den derzeit geltenden Sätzen
g)
Wasseranschlussgebühr:
1,90 € je m
3
umbauter Raum, Mindestgebühr
1.600,00 €, jeweils inklusive 10 % Mwst.
h)
Wasserbenützungsgebühr:
0,65 € pro m
3
Wasserverbrauch inklusive 10 %
Mwst.
i)
Wasserzählermiete:
11,00 € Nennweite bis 1“
37,00 € Nennweite bis 2“
71,00 € Nennweite über 2“
jeweils pro Jahr inklusive 10 % Mwst.
j)
Kanalanschlussgebühr:
für gesamtes Gemeindegebiet
18,19 € pro m
2
Brutto-Grundrissgeschossfläche,
Mindestgebühr 4.844,00 € *
Oberflächenwässer 5,00 € je m
2
zu entwässernder
Fläche, alles inklusive 10 % Mwst.
k)
Kanalbenützungsgebühr:
für gesamtes Gemeindegebiet
2,54 € pro m
3
Wasserverbrauch inklusive 10 %
Mwst.
l)
Abfallgebühren:
Grundgebühr und weitere Gebühr je Liter Müll-
menge 0,1414 €, Mindestmüllgebühr je Person
und Jahr 39,60 €, Mindestgebühr je Gästebett und
Jahr 9,90 €, Bioeinstecksack 1,00 €, alles inklu-
sive 10 % Mwst.
m)
Erschließungsbeitrag:
Bauplatzanteil 150 v.H. und
Baumassenanteil 70 v.H. des Einheitssatzes;
Einheitssatz 5 % des Erschließungskostenfaktors,
derzeit von 77,40 €, d.s. 3,87 €
IMPRESSUM:
Herausgeber, Gestaltung und für den Inhalt verantwortlich: Gemeinde Dölsach –
vertreten durch Bgm. Josef MAIR. Erscheint viermal jährlich.
Satz und Druck: Oberdruck Digital Medienproduktion GmbH. Dölsach. Gedruckt auf chlorfrei
gebleichtem Papier – Biotop 3. Erscheinungsort Dölsach. Verlagspostamt 9900 Lienz.