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tence Centre zum Nettopreis von 15.814,48 € und die

Spleißarbeiten der STW GmbH. zum Nettopreis von

66.737,83 € vergeben. Einstimmiger Beschluss!

Der Schüler Philipp Gomig ist mit seiner Familie im

Juli 2017 nach Göriach in das Wohnhaus Nr. 23 ge-

zogen. Seitens der Stadtgemeinde Lienz wurde uns

ein Ansuchen um

Zustimmung zumWeiterverbleib

des Schülers Philipp Gomig in der Neuen Mittel-

schule Lienz Nord (4. Klasse) weitergeleitet. Nach

Beratung stimmt der Gemeinderat dem Weiterver-

bleib des Schülers in der Neuen Mittelschule Lienz-

Nord zu. Die Schulerhaltungskosten in der Höhe von

240,00 € werden von der Gemeinde Dölsach über-

nommen. Einstimmiger Beschluss!

Herr Josef Pondorfer, Dölsach 32, hat ein

Ansuchen

um Gestattung

hinsichtlich einer Fernwärmeleitung

im Öffentlichen Gut gestellt. Beabsichtigt ist, im

Zuge der LWL-Grabungen ein 120 mm Leitung im

Straßenkörper der Gp. 819 und 178/1, KG Dölsach,

einzubauen, um die Objekte Dölsach 27 und Dölsach

32 mit einer Fernwärmeleitung zu verbinden. Nach

Beratung genehmigt der Gemeinderat einstimmig den

Einbau dieser Leitung im Straßenkörper.

Der Bürgermeister erklärt, dass auch Herr Josef Sto-

cker in diesem Zusammenhang eine Wasserleitung in

den Straßenkörper der Gp. 823, KG Dölsach, mitver-

legt hat. Dies wird vom Gemeinderat zustimmend zur

Kenntnis genommen.

Die bisherigen

Haushaltsüberschreitungen 2017

in

der Höhe von 227.612,80 € werden in allen Punkten

vorgetragen und vom Gemeinderat zur Kenntnis ge-

nommen. Die Bedeckung ist durch Mehreinnahmen

(289.500,70 €) gegeben. Der Gemeinderat genehmigt

nach einigen Wortmeldungen nachträglich einstim-

mig diese Haushaltsüberschreitungen.

Die

Gebühren und Hebesätze

mit Gültigkeit ab

1. Jänner 2018 werden wie folgt festgesetzt:

a)

Grundsteuer A:

Land- und Forstwirtschaft

500 v.H.d. Messbetrages

b)

Grundsteuer B:

Hausbesitz und unbebaute Grundstücke

500 v.H.d. Messbetrages

c)

Kommunalsteuer:

3 v.H. der Lohnsumme

d)

Vergnügungssteuer:

nach dem Tiroler Vergnügungssteuergesetz 1982,

LGBl. Nr. 60/1982 i.d.g.F. iVm der Vergnügungs-

steuerordnung der Gemeinde Dölsach vom 25.

September 2002

e)

Hundesteuer:

45,00 € für den ersten Hund

90,00 € für jeden weiteren Hund

f)

Verwaltungsabgaben:

nach den derzeit geltenden Sätzen

g)

Wasseranschlussgebühr:

1,90 € je m

3

umbauter Raum, Mindestgebühr

1.600,00 €, jeweils inklusive 10 % Mwst.

h)

Wasserbenützungsgebühr:

0,65 € pro m

3

Wasserverbrauch inklusive 10 %

Mwst.

i)

Wasserzählermiete:

11,00 € Nennweite bis 1“

37,00 € Nennweite bis 2“

71,00 € Nennweite über 2“

jeweils pro Jahr inklusive 10 % Mwst.

j)

Kanalanschlussgebühr:

für gesamtes Gemeindegebiet

18,19 € pro m

2

Brutto-Grundrissgeschossfläche,

Mindestgebühr 4.844,00 € *

Oberflächenwässer 5,00 € je m

2

zu entwässernder

Fläche, alles inklusive 10 % Mwst.

k)

Kanalbenützungsgebühr:

für gesamtes Gemeindegebiet

2,54 € pro m

3

Wasserverbrauch inklusive 10 %

Mwst.

l)

Abfallgebühren:

Grundgebühr und weitere Gebühr je Liter Müll-

menge 0,1414 €, Mindestmüllgebühr je Person

und Jahr 39,60 €, Mindestgebühr je Gästebett und

Jahr 9,90 €, Bioeinstecksack 1,00 €, alles inklu-

sive 10 % Mwst.

m)

Erschließungsbeitrag:

Bauplatzanteil 150 v.H. und

Baumassenanteil 70 v.H. des Einheitssatzes;

Einheitssatz 5 % des Erschließungskostenfaktors,

derzeit von 77,40 €, d.s. 3,87 €

IMPRESSUM:

Herausgeber, Gestaltung und für den Inhalt verantwortlich: Gemeinde Dölsach –

vertreten durch Bgm. Josef MAIR. Erscheint viermal jährlich.

Satz und Druck: Oberdruck Digital Medienproduktion GmbH. Dölsach. Gedruckt auf chlorfrei

gebleichtem Papier – Biotop 3. Erscheinungsort Dölsach. Verlagspostamt 9900 Lienz.