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und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 –
TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Archi-
tektengemeinschaft Lienz ausgearbeiteten Entwurf
vom 5. Oktober 2017, mit der Planungsnummer 707-
2017-00002, über die Änderung des Flächenwid-
mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich
227/14 KG 85009 Dölsach (zur Gänze) ist durch vier
Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme
aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen-
widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor:
Umwidmung
Grundstück
227/14 KG 85009 Dölsach
rund 115 m²
von Freiland § 41
in
Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG
2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-
chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge-
fasst.
Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-
frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
c)
Änderung des Flächenwidmungsplanes und
Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich
der Gpn. 228 und 231, KG Göriach (Guggen-
berger).
Herr Ferdinand Guggenberger ist Eigentümer der
Gpn. 228 und 231, KG Göriach, und plant daraus den
Verkauf von drei Bauparzellen. Das Vorhaben ist im
örtlichen Raumordnungskonzept der Gemeinde Döl-
sach vorgesehen und es bestehen bereits konkrete
Kaufinteressenten. Nachstehende Änderung des Flä-
chenwidmungsplanes und Erlassung eines Bebau-
ungsplanes ist daher erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige
Beschlüsse:
1) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-
meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71
Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsge-
setz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom
Planer Architektengemeinschaft Lienz ausge-
arbeiteten Entwurf vom 22. November 2017, mit
der Planungsnummer 707-2017-00005, über die
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Ge-
meinde Dölsach im Bereich 231, 228 KG 85012
Göriach (zum Teil) ist durch vier Wochen hin-
durch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen-
widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor:
Umwidmung
Grundstück
228 KG 85012 Göriach
rund 1727 m²
von Freiland § 41
in
Wohngebiet § 38 (1)
weiters Grundstück
231 KG 85012 Göriach
rund 191 m²
von Freiland § 41
in
Wohngebiet § 38 (1)
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende
Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-
frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
2) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach be-
schließt gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumord-
nungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-
Mayr-Elwischger ausgearbeiteten Entwurf eines
Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr.
228 und 231, KG Göriach, laut planlicher und
schriftlicher Darstellung der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger
vom 23. bzw. 24. November 2017, Zahl
707u228BBP2.dwg, durch vier Wochen hindurch,
und zwar vom 15. Dezember 2017 bis einschließ-
lich 15. Jänner 2018, zur öffentlichen Einsicht-
nahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn
innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.