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und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 –

TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Archi-

tektengemeinschaft Lienz ausgearbeiteten Entwurf

vom 5. Oktober 2017, mit der Planungsnummer 707-

2017-00002, über die Änderung des Flächenwid-

mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich

227/14 KG 85009 Dölsach (zur Gänze) ist durch vier

Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme

aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen-

widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor:

Umwidmung

Grundstück

227/14 KG 85009 Dölsach

rund 115 m²

von Freiland § 41

in

Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)

Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG

2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-

chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge-

fasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,

wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-

frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer

hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben

wird.

c)

Änderung des Flächenwidmungsplanes und

Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich

der Gpn. 228 und 231, KG Göriach (Guggen-

berger).

Herr Ferdinand Guggenberger ist Eigentümer der

Gpn. 228 und 231, KG Göriach, und plant daraus den

Verkauf von drei Bauparzellen. Das Vorhaben ist im

örtlichen Raumordnungskonzept der Gemeinde Döl-

sach vorgesehen und es bestehen bereits konkrete

Kaufinteressenten. Nachstehende Änderung des Flä-

chenwidmungsplanes und Erlassung eines Bebau-

ungsplanes ist daher erforderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige

Beschlüsse:

1) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-

meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71

Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsge-

setz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom

Planer Architektengemeinschaft Lienz ausge-

arbeiteten Entwurf vom 22. November 2017, mit

der Planungsnummer 707-2017-00005, über die

Änderung des Flächenwidmungsplanes der Ge-

meinde Dölsach im Bereich 231, 228 KG 85012

Göriach (zum Teil) ist durch vier Wochen hin-

durch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen-

widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor:

Umwidmung

Grundstück

228 KG 85012 Göriach

rund 1727 m²

von Freiland § 41

in

Wohngebiet § 38 (1)

weiters Grundstück

231 KG 85012 Göriach

rund 191 m²

von Freiland § 41

in

Wohngebiet § 38 (1)

Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016

der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende

Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,

wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-

frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer

hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben

wird.

2) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach be-

schließt gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumord-

nungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der

Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-

Mayr-Elwischger ausgearbeiteten Entwurf eines

Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr.

228 und 231, KG Göriach, laut planlicher und

schriftlicher Darstellung der Architektengemein-

schaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger

vom 23. bzw. 24. November 2017, Zahl

707u228BBP2.dwg, durch vier Wochen hindurch,

und zwar vom 15. Dezember 2017 bis einschließ-

lich 15. Jänner 2018, zur öffentlichen Einsicht-

nahme aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der

Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn

innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu

berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.