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EMEINDE
AUS DER GEMEINDESTUBE
GR-Sitzung am 20. Dezember 2016
GR-Sitzung am 14. Februar 2017
Wichtige Beschlüsse des Gemeinderates
(Auszüge aus den Protokollen)
Aufhebung und Festlegung eines Bebauungsplanes im
Bereich der Gp. 63/3, Familien Rochelt und Schramm
Beim bestehenden Doppelwohnhaus im Weberlefeld ist die
Durchführung von diversen Baumaßnahmen geplant. Nach
Durchführung der Vorprüfung des Bauansuchens wurde festge-
stellt, dass der bestehende Bebauungsplan nicht den Intentionen
des TROG und der TBO entspricht. Beschluss des Gemeinde-
rates, den bestehenden allgemeinen und ergänzenden Bebau-
ungsplan (Beschluss vom 07.10.2003) aufzuheben.
Beschluss des Gemeinderates, für die Gp. 63/3 einen neuen
Bebauungsplan festzulegen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Festsetzung des Jahresvoranschlages und
Mittelfristplanes für das Jahr 2017
Der Gemeinderat hat den Jahresvoranschlag für das Jahr 2017
sowie den mittelfristigen Finanzplan und Investitionsplan für die
Jahre 2018 – 2021 wie folgt festgesetzt:
Einnahmen Ausgaben
Ordentlicher Haushalt
€ 1.788.500,-- € 1.788.500,--
Außerordentlicher Haushalt
€ 400.000,-- € 400.000,--
Abstimmungsergebnis: 10 : 1
Festsetzung Jahresvoranschlag und Mittelfristplan 2017
für Gemeinde Thurn Immobilien KG
Der Voranschlag 2017 sowie der Mittelfristplan für die Jahre
2018 – 2020 für die Gemeinde Thurn Immobilien KG wurde wie
folgt festgesetzt:
Einnahmen:
€ 9.208,--
Ausgaben:
€ 9.208,--
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Festsetzung einer neuen Abfallgebührenordnung
Mit Beschluss des Gemeinderates wurde eine neue Abfallgebüh-
renordnung, gültig ab 01.01.2017, festgesetzt. Hier die aktuellen
Tarife:
Grundgebühr
Für die Grundgebühr gelten folgende Bemessungsgrundlagen
und Gebührensätze:
a) Als Bemessungsgrundlagen für die Vorschreibung der
Grundgebühr wird die Art, Zahl und Größe der einem Grund-
stück zugewiesenen Mindestbehälter (§ 4 Müllabfuhrord-
nung) festgelegt.
b) Die Grundgebühr beträgt je Liter Müll € 0,13.
Diese Gebührensätze werden ihrer Höhe nach vom Gemeinderat
jährlich festgelegt.
Weitere Gebühr
Für die weitere Gebühr gelten folgende Bemessungsgrundlagen
und Gebührensätze:
a) Als Bemessungsgrundlage für die Vorschreibung der weiteren
Gebühr wird die Art, Zahl und Größe der auf einem Grund-
stück tatsächlich entleerten Müllbehälter – über den 14-tä-
gigen bzw. 4-wöchigen Abfuhrintervall hinaus – festgelegt.
Die tatsächliche Müllmenge wird jeweils im Zeitraum vom
1. Jänner bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres
erhoben.
b) Die weitere Gebühr beträgt je Liter Müll € 0,05
(1) Für die Ablieferung bzw. Entleerung:
a) eines 40 Liter Müllsackes
€ 2,--
b) eines 70 Liter Müllsackes
€ 3,50
c) eines 80 Liter Müllbehälters
€ 4,--
d) eines 120 Liter Müllbehälters
€ 6,--
e) eines 240 Liter Müllbehälters
€ 12,--
f) eines 660 Liter Müllbehälters
€ 33,--
g) eines 800 Liter Müllbehälters
€ 40,--
h) eines 35 Liter Bioabfallbehälters
€ 1,75
i) eines 80 Liter Bioabfallbehälters
€ 4,--
(2) Für die Anlieferung bzw. Entsorgung:
a)
eines Autoreifens ohne Felge
€ 4,50
b)
eines Autoreifens mit Felge
€ 5,50
c)
eines LKW-, Traktorreifens ohne Felge
€ 22,--
d)
eines LKW-, Traktorreifens mit Felge
€ 27,--
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Verwendung Gemeindewappen für Landeswandertag
der Senioren 2017
Der Gemeinderat genehmigt dem Tiroler Pensionistenverband
für die Organisation, Ausschreibung und Bewerbung des Lan-
deswandertages der Senioren, der im kommenden Jahr in Gaim-
berg und Thurn auf den Sonnenwegen stattfinden wird, die Ver-
wendung des Thurner Gemeindewappens.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Ansuchen Verein s´Kammerland – Kostenbeitrag
für die Vorplatzgestaltung
Der schriftlich vorliegende Antrag zwecks bereits durchgeführter
Gestaltung des Vorplatzes beim Kammerlanderhof wurde vom
Gemeinderat abgewiesen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Haushaltsüberschreitungen aus dem HH-Jahr 2016
Vom Gemeinderat wurden Haushaltsstellenüberschreitungen aus
dem HH-Jahr 2016 in Höhe von € 63.218,-- mit den dazugehö-
renden Bedeckungen genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Festsetzung der Waldumlage für das Jahr 2017
Die Waldumlage für das Jahr 2017 wurde vom Gemeinde-
rat gemäß § 10 der Tiroler Waldordnung 2005 mit € 4.430,79
festgesetzt.
Umlage für den Wirtschaftswald:
€ 30,12/ha
Umlage für den Schutzwald im Ertrag:
€ 9,03/ha
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Festlegung einer Straßenbezeichnung für das
Mußhauserfeld
Beschluss des Gemeinderates, dem neuen Siedlungsgebiet die
Straßenbezeichnung „Musshauserfeld“ - Zughörigkeit zum Orts-
teil Dorf - zu geben. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang,
dass die Straßenbezeichnung mit Doppel „ss“ geschrieben wird.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0