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EMEINDE
Merkblatt für die Baueinreichung
Für Baueingaben sind nach der Unterscheidung Be-
willigungs- oder Anzeigepflicht nachfolgende Unterla-
gen beizubringen. Abhängig von der Art der geplanten
baulichen Maßnahme, der Örtlichkeit des Bauplatzes
oder eines etwaigen Denkmalschutzes können gege-
benenfalls ergänzende Unterlagen erforderlich sein.
Sollten Zweifel Ihrerseits bestehen, ob ein Bauvorhaben nach der
Tiroler Bauordnung bewilligungspflichtig oder lediglich anzei-
gepflichtig ist, bitte mit der Gemeinde Thurn/Baubehörde
vor
der Baueinreichung
Kontakt aufnehmen.
BAUANSUCHEN
Legen Sie dem jeweiligen Ansuchen die Planunterlagen in
drei-
facher Ausfertigung
sowie die sonstigen zur Beurteilung der
Zulässigkeit des Bauvorhabens nach den bau- und raumord-
nungsrechtlichen Vorschriften erforderlichen Unterlagen bei.
Jedenfalls sind nachfolgende Unterlagen einzureichen:
>
Bauansuchen (einfach)
mit integrierter
Baubeschreibung
(dreifach)
>
Eigentumsnachweise
(bei Neu- und Zubauten):
- wenn Bauwerber und Grundeigentümer ident sind: Grund-
buchauszug neuesten Standes
- wenn der Bauwerber nicht Grundeigentümer oder Baube-
rechtigter ist: Zustimmungserklärung des Grundeigentümers
bzw. des Bauberechtigten
Für Neu- und Zubauten an Liegenschaften, an denen Woh-
nungseigentum besteht, bedarf es des Nachweises des Mit-
eigentums an der Liegenschaft bzw. der Zustimmungser-
klärung des betreffenden Miteigentümers, nicht jedoch des
Nachweises der Zustimmung der übrigen Miteigentümer.
>
Nachweis
einer
rechtlich gesicherten Verbindung
mit einer
öffentlichen Verkehrsfläche
>
Anrainerverzeichnis
Amtlicher Lageplan mit bildlicher Darstellung des 15-Meter
Anrainerkreises und ein Anrainerverzeichnis
>
Amtlicher Lageplan (dreifach)
Der Lageplan hat die Angaben gemäß § 1 Abs. 2 der Plan-
unterlagenverordnung 1998, LGBl. Nr. 90/1998 i.d.g.F. zu
enthalten.
>
Baupläne gemäß Planunterlagenverordnung 1998
(dreifach)
Die Baupläne haben jedenfalls die zur Beurteilung des Bau-
vorhabens erforderlichen Grundrisse, Ansichten und Schnitte
mit den erforderlichen Maßangaben zu enthalten (auch Dar-
stellung des Urgeländes und des projektierten Geländes sowie
des Geländes der angrenzenden Grundstücke).
Bei Zu- und Umbauten sind bestehende bauliche Anlagen
grau, geplante bauliche Anlagen rot und abzubrechende Anla-
gen gelb darzustellen.
Die Einreichpläne sind vom Bauwerber, Grundeigentümer und
Planverfasser zu unterfertigen.
>
Berechnungen
- nachvollziehbare Aufstellung über die Baumasse gemäß
Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz 2011, LGBl.
Nr. 58/2011 (getrennt für neu errichtete, umgebaute, abge-
brochene Gebäude(teile) und den nicht geänderten Bestand)
- nachvollziehbare Aufstellung über die Bruttogeschoßfläche
neu errichteter Gebäudeteile
- Wärmebedarfsberechnung/Energieausweis
- nachvollziehbare Berechnung der statistischen Angaben
Die Ergebnisse der Berechnungen sind in das Bauantragsfor-
mular zu übertragen.
BAUANZEIGE
Legen Sie der jeweiligen Anzeige die Planunterlagen in
zwei-
facher Ausfertigung
sowie die sonstigen zur Beurteilung der
Zulässigkeit der Baumaßnahme nach den bau- und raumord-
nungsrechtlichen Vorschriften erforderlichen Unterlagen bei.
Jedenfalls müssen Sie nachfolgende Unterlagen beibringen:
> ein entsprechender schriftlicher Antrag
> eine kurze technische Beschreibung
> Planunterlagen gemäß Planunterlagenverordnung
Weitere Informationen in
bau- und feuerpolizeilichen
An-
gelegenheiten erhalten Sie im Gemeindeamt Thurn (Tel.:
04852/64007).
Der Bürgermeister: Ing. Reinhold Kollnig
Elektronische Zustellung
von Schriftstücken der Gemeinde
Die elektronische Zustellung von Zählerablesekarten, Rech-
nungen, Abgabenbescheiden, Vorschreibungen und Grund-
steuerbescheiden der Gemeinde in Form eines E-Mails (regi-
stered Mail) ist seit Jänner 2016 möglich.
Dafür ist das Einverständnis für diese Art der Zustellung
notwendig: Senden Sie bitte eine E-Mail an
amtsleiter@
gemeinde-thurn.atmit einem kurzen Hinweis, dass Sie die e-
Zustellung von Dokumenten der Gemeinde wünschen.
Abbuchungsaufträge
für Gemeindeabgaben
Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen für Gemeindeabga-
ben (oft in wechselnder Höhe) lassen sich sehr bequem über
das Girokonto mit einem Abbuchungsauftrag (= SEPA-Last-
schrift-Mandat) begleichen. Damit erfolgen Ihre Zahlungen
immer termingerecht.
Das Antragsformular dafür erhalten Sie im Gemeindeamt
Thurn bei Amtsleiter Thomas Tschurtschenthaler.