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EMEINDE
Fotos:
Peter Unterfeldner
Welchen Beitrag trägt die „öffentliche Hand“?
Im Schutzwald gibt es die Möglichkeit der Inanspruchnahme
von Förderungsmitteln. Die Europäische Union, die Republik
Österreich und das Land Tirol unterstützen Maßnahmen, die
dazu beitragen, die Schutzfunktion zu verbessern. Dazu zählen
alle bereits angeführten Maßnahmen sowie die bodenschonende
Bringung von Holz mittels Seilkran. Im letzten Jahr wurden rd.
16.000 €
an öffentlichen Mitteln in Thurn eingesetzt. In diesem
speziellen Gebiet gibt es Auskünfte vom Gemeindewaldaufseher
und von der Bezirksforstinspektion.
Was gab es sonst noch Besonderes im Thurner Wald?
Der Thurner Wald ist immer wieder Naturereignissen ausgesetzt.
So musste im Jahr 2016 auch Schadholz nach einem Blitzschlag
und darauf folgendem Käferbefall (im Gemeindewald unterhalb
der „Niggler Alm“) aufgearbeitet werden.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass im letzten Jahr sehr
viel Arbeit im Thurner Wald erfolgt ist. Der Gemeindewald-
aufseher und die Bezirksforstinspektion Osttirol sind für die
Waldbesitzer Partner, um die vielfältigen Aufgaben bewältigen
zu können. Gleichzeitig sieht man, dass der Wald immer wieder
Naturgefahren ausgesetzt ist. Nur ein gesunder Wald kann alle
unsere Ansprüche an ihn gut bewältigen.
Gemeinsam können wir so den ehrenvollen Titel „Schutzwaldge-
meinde“ (Alpiner Schutzwaldpreis 2015 in Toblach) weiter tra-
gen, unseren Lebensraum sicherer machen und gleichzeitig einen
Nutzen für die Waldbesitzer erzielen.
DI (FH) Ing. Erich Gollmitzer, MSc
Seillieferung des Schadholzes nach einem Blitzschlag im Bereich
unterhalb der „Niggler Alm“.
Im Bereich des Waldortes „Noitsch“ machte ein massiver Hang-
rutsch zu schaffen. Hier sieht man, dass der Wald elementaren
Naturgefahren ausgesetzt ist.
Hangrutsch
„Noitsch“.
Das Baugeschehen in Thurn
Stefanie Waldner, Oberdorf:
Aufstockung des Wohnhauses und Errichtung einer Photo-
voltaikanlage beim Gebäudebestand.
Andreas, Claudia und Walter Wilhelmer, Zauche:
Zu- und Umbau beim bestehenden Wohnhaus, Errichtung
einer zweiten Wohneinheit.