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Seite 22 Dölsacher Dorfzeitung Mai 2017

Zu- bzw. Abschreibung Öffentliches Gut:

a)

Zuschreibung der Teilfläche „2“ zum Öffent-

lichen Gut Gp. 927, KG Dölsach, sowie Ab-

schreibung der Teilflächen „1“ und „3“ aus dem

Gemeindegut Gp. 349, KG Dölsach (Gemeinde

Dölsach, Johannes Weingartner).

Im Bereich östlich des Schwimmbades wurde ein

Rad- und Rodelweg errichtet. Zu diesem Zweck wird

nun die Teilfläche „2“ aus Grundstück 349, KG Döl-

sach, dem öffentlichen Gut Gp. 927, KG Dölsach zu-

geschrieben. Die Teilflächen „1“ und „3“ aus diesem

Grundstück waren geplant Herrn Johannes Weingart-

ner als Ersatzfläche für Grund im Zusammenhang mit

der Radwegerrichtung abzutreten. Herr Weingartner

hat nun ersucht, ihm die eingebrachte Fläche finan-

ziell abzulösen.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanz-

lei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 17. Februar 2016,

GZ. 2502/2011, wird die Teilfläche „2“ im Ausmaß

von 552 m² dem Öffentlichen Gut Gp. 927, KG Döl-

sach, zugeschrieben. Sämtliche mit der Durchführung

der Grundteilung entstehenden Kosten gehen zu

Lasten der Gemeinde Dölsach.

Für die bereits eingebrachten Grundflächen im Zu-

sammenhang mit der Errichtung des Radweges Döl-

sach-Schwimmbad-Gödnach wird Herrn Hannes

Weingartner eine einmalige Ablöse in der Höhe von

9.568,00 € (entspricht 3,25 € je m²) gewährt. Mit der

Zahlung sind sämtliche Ansprüche abgegolten. Ein-

stimmiger Beschluss!

Der Aufnahme nachstehenden Punktes in die Tages-

ordnung wird zugestimmt und die Behandlung ein-

stimmig genehmigt.

b)

Zuschreibung der Teilfläche „3“ zum Öffent-

lichen Gut Gp. 346/1, KG Stribach, sowie Ab-

schreibung der Teilflächen „1“, „2“ und „4“

vom Öffentlichen Gut Gp. 346/1, KG Stribach

(Andrä Mair, Gemeinde Dölsach).

Im Bereich der Ortseinfahrt von Dölsach nach Stri-

bach plant Herr Andrä Mair die bestehende Feld-

mauer zu sanieren. Diesbezüglich ist eine Grenzbe-

reinigung im Bereich des Gemeindeweges auf der Gp.

346/1, KG Stribach, erforderlich. Zu diesem Zweck

wird nun die Teilfläche „3“ dem Öffentlichen Gut

Gp. 346/1, KG Stribach, zugeschrieben, die Teil-

flächen „1“, „2“ und „4“ werden aus dem Öffent-

lichen Gut Gp. 346/1, KG Stribach, ausgeschieden.

Durch die Grenzänderung wird die Verkehrssicherheit

nicht verschlechtert.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanz-

lei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 9. März 2017,

GZ. 7364/2017, wird die Teilfläche „3“ im Ausmaß

von 14 m² dem Öffentlichen Gut Gp. 346/1, KG Stri-

bach, zugeschrieben, die Teilflächen „1“, „2“ und „4“

imAusmaß von insgesamt 32 m² werden aus dem Öf-

fentlichen Gut Gp. 346/1, KG Stribach, ausgeschie-

den. Sämtliche mit der Durchführung der Grundtei-

lung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Herrn

Andrä Mair. Als Kaufpreis für die 18 m² Flächenüber-

schuss wird 11,00 € festgelegt.

Der Bürgermeister informiert über die Errichtung

eines gemeinsamen

Tierheims

. Der Rohbau wurde

in der Pfister bereits errichtet. Seitens der BH Lienz

wurde ein Kostenaufteilungsschlüssel mit drei

Varianten erstellt. Wenn sich alle Gemeinden Osttirols

an den Kosten beteiligen, würde für die Gemeinde

Dölsach ein Beitrag von 11.000,00 € anfallen. Wenn

sich lediglich die Gemeinden des Planungsverbandes

Lienz und Umgebung beteiligen, würden 19.300,00 €

anfallen, wenn sich auch die Gemeinden des Pla-

nungsverbandes Oberland beteiligen, würde der Bei-

trag der Gemeinde Dölsach auf 14.500,00 € sinken.

Darüber entspann sich eine Diskussion mit einigen

Wortmeldungen. Der Gemeinderat fasst den Grund-

satzbeschluss sich an den Kosten für den Neubau des

Tierheimes in Lienz mit maximal 14.500,00 € zu be-

teiligen. Einstimmiger Beschluss!

Der Bürgermeister informiert, dass für den laufenden

Betrieb des Tierheimes künftig ein jährlicher Beitrag

in der Höhe von 0,20 € je Einwohner anfallen wird.

Bgm. Mair hat beim Land Tirol die Zusage für eine

einmalige Unterstützung des Flugplatzes Nikolsdorf

erreicht. Diese Unterstützung in der Höhe von

26.000,00 € wird nicht direkt an die Flugplatzgesell-

schaft ausgezahlt, sondern muss über eine Gemeinde

abgewickelt werden. Die Gemeinde Dölsach hat den

diesbezüglichen Antrag über das Portal Tirol einge-

bracht und wird diese

Bedarfszuweisung

erhalten.

Der Gemeinderat stimmt der Weiterleitung der Be-

darfszuweisung in der Höhe von 26.000,00 € an die

Betreibergesellschaft Flugplatz Nikolsdorf einstim-

mig zu.

Der Bürgermeister informiert, dass Herr Gotthard

Brandstätter neuer Geschäftsführer der

Flugplatzge-

sellschaft

ist.