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Seite 22 Dölsacher Dorfzeitung Mai 2017
Zu- bzw. Abschreibung Öffentliches Gut:
a)
Zuschreibung der Teilfläche „2“ zum Öffent-
lichen Gut Gp. 927, KG Dölsach, sowie Ab-
schreibung der Teilflächen „1“ und „3“ aus dem
Gemeindegut Gp. 349, KG Dölsach (Gemeinde
Dölsach, Johannes Weingartner).
Im Bereich östlich des Schwimmbades wurde ein
Rad- und Rodelweg errichtet. Zu diesem Zweck wird
nun die Teilfläche „2“ aus Grundstück 349, KG Döl-
sach, dem öffentlichen Gut Gp. 927, KG Dölsach zu-
geschrieben. Die Teilflächen „1“ und „3“ aus diesem
Grundstück waren geplant Herrn Johannes Weingart-
ner als Ersatzfläche für Grund im Zusammenhang mit
der Radwegerrichtung abzutreten. Herr Weingartner
hat nun ersucht, ihm die eingebrachte Fläche finan-
ziell abzulösen.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanz-
lei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 17. Februar 2016,
GZ. 2502/2011, wird die Teilfläche „2“ im Ausmaß
von 552 m² dem Öffentlichen Gut Gp. 927, KG Döl-
sach, zugeschrieben. Sämtliche mit der Durchführung
der Grundteilung entstehenden Kosten gehen zu
Lasten der Gemeinde Dölsach.
Für die bereits eingebrachten Grundflächen im Zu-
sammenhang mit der Errichtung des Radweges Döl-
sach-Schwimmbad-Gödnach wird Herrn Hannes
Weingartner eine einmalige Ablöse in der Höhe von
9.568,00 € (entspricht 3,25 € je m²) gewährt. Mit der
Zahlung sind sämtliche Ansprüche abgegolten. Ein-
stimmiger Beschluss!
Der Aufnahme nachstehenden Punktes in die Tages-
ordnung wird zugestimmt und die Behandlung ein-
stimmig genehmigt.
b)
Zuschreibung der Teilfläche „3“ zum Öffent-
lichen Gut Gp. 346/1, KG Stribach, sowie Ab-
schreibung der Teilflächen „1“, „2“ und „4“
vom Öffentlichen Gut Gp. 346/1, KG Stribach
(Andrä Mair, Gemeinde Dölsach).
Im Bereich der Ortseinfahrt von Dölsach nach Stri-
bach plant Herr Andrä Mair die bestehende Feld-
mauer zu sanieren. Diesbezüglich ist eine Grenzbe-
reinigung im Bereich des Gemeindeweges auf der Gp.
346/1, KG Stribach, erforderlich. Zu diesem Zweck
wird nun die Teilfläche „3“ dem Öffentlichen Gut
Gp. 346/1, KG Stribach, zugeschrieben, die Teil-
flächen „1“, „2“ und „4“ werden aus dem Öffent-
lichen Gut Gp. 346/1, KG Stribach, ausgeschieden.
Durch die Grenzänderung wird die Verkehrssicherheit
nicht verschlechtert.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanz-
lei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 9. März 2017,
GZ. 7364/2017, wird die Teilfläche „3“ im Ausmaß
von 14 m² dem Öffentlichen Gut Gp. 346/1, KG Stri-
bach, zugeschrieben, die Teilflächen „1“, „2“ und „4“
imAusmaß von insgesamt 32 m² werden aus dem Öf-
fentlichen Gut Gp. 346/1, KG Stribach, ausgeschie-
den. Sämtliche mit der Durchführung der Grundtei-
lung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Herrn
Andrä Mair. Als Kaufpreis für die 18 m² Flächenüber-
schuss wird 11,00 € festgelegt.
Der Bürgermeister informiert über die Errichtung
eines gemeinsamen
Tierheims
. Der Rohbau wurde
in der Pfister bereits errichtet. Seitens der BH Lienz
wurde ein Kostenaufteilungsschlüssel mit drei
Varianten erstellt. Wenn sich alle Gemeinden Osttirols
an den Kosten beteiligen, würde für die Gemeinde
Dölsach ein Beitrag von 11.000,00 € anfallen. Wenn
sich lediglich die Gemeinden des Planungsverbandes
Lienz und Umgebung beteiligen, würden 19.300,00 €
anfallen, wenn sich auch die Gemeinden des Pla-
nungsverbandes Oberland beteiligen, würde der Bei-
trag der Gemeinde Dölsach auf 14.500,00 € sinken.
Darüber entspann sich eine Diskussion mit einigen
Wortmeldungen. Der Gemeinderat fasst den Grund-
satzbeschluss sich an den Kosten für den Neubau des
Tierheimes in Lienz mit maximal 14.500,00 € zu be-
teiligen. Einstimmiger Beschluss!
Der Bürgermeister informiert, dass für den laufenden
Betrieb des Tierheimes künftig ein jährlicher Beitrag
in der Höhe von 0,20 € je Einwohner anfallen wird.
Bgm. Mair hat beim Land Tirol die Zusage für eine
einmalige Unterstützung des Flugplatzes Nikolsdorf
erreicht. Diese Unterstützung in der Höhe von
26.000,00 € wird nicht direkt an die Flugplatzgesell-
schaft ausgezahlt, sondern muss über eine Gemeinde
abgewickelt werden. Die Gemeinde Dölsach hat den
diesbezüglichen Antrag über das Portal Tirol einge-
bracht und wird diese
Bedarfszuweisung
erhalten.
Der Gemeinderat stimmt der Weiterleitung der Be-
darfszuweisung in der Höhe von 26.000,00 € an die
Betreibergesellschaft Flugplatz Nikolsdorf einstim-
mig zu.
Der Bürgermeister informiert, dass Herr Gotthard
Brandstätter neuer Geschäftsführer der
Flugplatzge-
sellschaft
ist.