Mai 2017 Dölsacher Dorfzeitung Seite 21
63/3, 63/4, 63/5, 63/6, 63/7, 63/8, 63/9, 63/10,
63/12 und 63/13, alle KG Stribach (Oberbichler-
Gründe).
Herr Johannes Url plant bei seinem Wohnhaus in
Stribach den Zubau einer Terrassenüberdachung. Für
diesen Bereich besteht ein Bebauungsplan aus dem
Jahr 2002, der die Mindestfestlegungen nach den heu-
tigen gesetzlichen Bestimmungen nicht aufweist.
Daher ist für den gesamten Bereich der Oberbichler-
Gründe die Änderung des bestehenden Bebauungs-
planes notwendig.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-
zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-
meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger
ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im
Bereich der Grundstücke Nr. 62/2, 62/3, 62/4, 62/5,
62/6, 62/7, 62/8, 63/2, 63/3, 63/4, 63/5, 63/6, 63/7,
63/8, 63/9, 63/10, 63/12 und 63/13, alle KG Stribach,
laut planlicher und schriftlicher Darstellung der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-
Elwischger vom 9. November 2016, Zahl 707t62-
2BBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar
vom 17. März bis einschließlich 18. April 2017, zur
öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Der Bürgermeister informiert, dass das ÖRK der Ge-
meinde Dölsach bei der letzten Regierungssitzung be-
schlossen worden ist. Hinsichtlich der Aufnahme in
den elektronischen Flächenwidmungsplan wurde sei-
tens der Gemeinde Dölsach umAufschub ersucht, da
nach Genehmigung des ÖRK vermehrt mit Wid-
mungsverfahren zu rechnen sein wird.
Folgende Ansuchen um Förderung eines
Elektro-
fahrrades
sind eingelangt:
Ramona Lach, Dölsach 61
Mario Egger, Stribach 77
Angelika Mentil, Stribach 77
Harald Kraner, Dölsach 220a
Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer-
bern eine Förderung zu gewähren.
MITTWOCH, 15. MÄRZ 2017
Das Protokoll der Sitzung vom 6. Februar 2017 wird
genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister be-
richtet über folgende Themen:
– Frau Loise Mair wird mit 31. März die
Leitung der
Bücherei
abgeben, Frau Barbara Disaro wird ihre
Nachfolgerin werden.
– Die ursprüngliche Gestaltung des
Kreisverkehrs
Stribach
wurde durch den Leiter des BBA Lienz
abgelehnt, nach einigen Abänderungen (lt. Foto-
montage) ist der Umbau des Kreisverkehrs nun
möglich. Es ist geplant, dass die Arbeiten durch das
BBA Lienz durchgeführt werden, die Material-
kosten trägt die Gemeinde Dölsach. Vize-Bgm.
Martin Mayerl regt an, das Gemeindewappen im
Kreisverkehr einzuplanen.
– Die
Haltestelle bei der Sattlerbrücke
wird als
eines der nächsten Projekte durch das BBA Lienz
umgesetzt werden.
– Die
Sammelstelle für Strauch- und Grasschnitt
wird beim Sportplatzparkplatz mittels Großcontai-
ner eingerichtet. Größerer Anfall an Strauchschnitt
soll beimAbwasserverband angeliefert werden kön-
nen (muss erst mit Verbandsverantwortlichen ge-
klärt werden).
– Im neuen
Gemeindehaus
wurden zwei weitere
Wohnungen vergeben (Zycha, Stocker).
– Zum Hof Fasching in Gödnach sollen
Versor-
gungsleitungen
(Kanal, LWL, Strom) verlegt wer-
den. Die Planung wird derzeit durch das Büro Pas-
ser & Partner durchgeführt.
– Im sogenannten „Stoffler-Feld“ hat der erste Grund-
käufer mit dem Bau eines Einfamilienwohnhauses
begonnen. Ein
Straßenprovisorium
musste errich-
tet werden.
– Im Bereich Kreuzwirt hat Herr Korber Grund er-
worben. In diesem Zuge muss die Grenze zur
Bahnhofstraße
bereinigt werden.
– Die OSG hat sich beim Bürgermeister bezüglich der
hohen Geschwindigkeiten im Bereich der Bahnhof-
straße beschwert. Der Bürgermeiser hat die Errich-
tung eines
Gehsteiges
in diesem Bereich in Aus-
sicht gestellt.
– Die
Homepage
ist seit Anfang März freigeschalten.
Der Bürgermeister dankt demAusschuss „Medien“
für seine Arbeit.
Raumordnung Dölsach
a)
Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der
Gpn. 62/2, 62/3, 62/4, 62/5, 62/6, 62/7, 62/8, 63/2,