Seite 18 Dölsacher Dorfzeitung Mai 2017
Das Protokoll der Sitzung vom 12. Dezember 2016
wird genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister
berichtet über folgende Themen:
– Der Aufwand für
Winterdienst
war bis jetzt erfreu-
lich gering.
– Im Winter wurde eine gebrauchte
Schneekanone
um 2.700,00 € angekauft, die sich für die Herstel-
lung der Rodelbahn bereits bewährt hat.
– Die
Rodelbahn
befindet sich in einem sehr guten
Zustand, dafür möchte sich der Bürgermeister bei
allen Beteiligten bedanken.
– Die Beschwerde der
Agrargemeinschaft Göriach
gegen die Feststellung als Gemeindegutsagrar-
gemeinschaft wurde vom Landesverwaltungsge-
richt als unbegründet abgewiesen.
– Der
Breitbandausbau
wird im Frühjahr fortgesetzt,
dann soll auch der Ausbau im Gemeindegebiet for-
ciert werden.
– Der älteste Gemeindebürger, Herr
Mair „Roderle“
Jörg
ist am Wochenende im 102. Lebensjahr im
Altenheim Lienz verstorben.
– Alois Fasching hat die Bewilligung zur Errichtung
eines
Wasserkraftwerkes
erhalten. Im Zuge von
Leitungsverlegungen sollen auch die LWL-Versor-
gung und der Abwasserkanal mitverlegt werden.
– In naher Zukunft soll die Einführung von
Straßen-
namen
Thema einer Klausur des Gemeinderates
werden.
Raumordnung Dölsach
a)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 941, KG Dölsach (Thomas Glan-
zer).
Um bauliche Anlagen im Bereich Gasthof Marinelli
einer Bewilligung zuführen zu können, ist die Zu-
schreibung einer Teilfläche von 135 m² zur Gp. 940,
KG Dölsach, erforderlich. Damit der Bauplatz nach
der Grundteilung eine einheitliche Flächenwidmung
aufweist, ist nachstehende Flächenwidmungsplan-
änderung notwendig.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 71 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl.
Nr. 101 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungs-
gesetzes 2006 – TROG 2016, LGBl. Nr. 27, den von
der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-
Mayr-Elwischger ausgearbeiteten Entwurf vom 3. Fe-
bruar 2017, Zahl 707u941FWP.dwg, über die Ände-
rung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Döl-
sach im Bereich des Grundstückes Nr. 941, KG
Dölsach, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom
8. Februar bis einschließlich 9. März 2017, zur öffent-
lichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Änderung des Flächenwid-
mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich einer
Teilfläche des Grundstückes 941, KG Dölsach, von
derzeit Sonderfläche Sport- und Freizeitanlage –
Stocksportplatz in künftig „allgemeines Mischgebiet“
nach § 40Abs. 2, innerhalb der Sonderfläche mit Teil-
festlegungen der Nummer 1 nach § 51, alle TROG
2016, vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 71 Abs. 1
lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungspla-
nes der Gemeinde Dölsach gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
b)
Erlassungsbeschluss der ersten Fortschreibung
des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Ge-
meinde Dölsach.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 31. Mai 2016 wurde
die Auflage des Entwurfes der ersten Fortschreibung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes beschlossen.
In der GR-Sitzung am 12. September 2016 wurden
die zwei dazu eingelangten Stellungnahmen behan-
delt. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 12. Dezember
2016 wurde die geänderte Auflage der ersten Fort-
schreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
beschlossen. Zu dieser Auflage sind keine Stellung-
nahmen eingelangt. Der vom Raumplaner Arch. DI
Wolfgang Mayr ausgearbeitete Endbericht zur Kon-
zeptfortschreibung vom 3. Februar 2017 wurde den
GR-Mitgliedern vorab digital übermittelt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach fasst folgen-
den, einstimmigen Beschluss:
GEMEINDERATSSITZUNGEN
MONTAG, 6. FEBRUAR 2017