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Mai 2017 Dölsacher Dorfzeitung Seite 19

Gemäß § 64 Abs. 5 iVm § 31a Abs. 1 und 2 Tiroler

Raumordnungsgesetzes 2016 – TROG 2016, LGBl.

Nr. 101, wird die erste Fortschreibung des Örtlichen

Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Dölsach

unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Endbericht

des Raumplaners Arch. DI Wolfgang Mayr über das

Ergebnis der Umweltprüfung (siehe RoBau-2-707/9/

21-2016 vom 16. Februar 2016) beschlossen.

Bestandteile des Örtlichen Raumordnungskonzeptes

der Gemeinde Dölsach sind die Verordnung laut An-

lage 1 dieses Gemeinderatsprotokolls (Verordnung der

Gemeinde Dölsach zum Örtlichen Raumordnungs-

konzept) vom 12. September 2016, mit der das Ört-

liche Raumordnungskonzept der Gemeinde fortge-

schrieben wird (erste Fortschreibung des Örtlichen

Raumordnungskonzeptes), die in § 1 Abs. 3 der be-

zeichneten Verordnung angeführten Unterlagen sowie

der Umweltbericht zur strategischen Umweltprüfung.

Folgende Bauwerber erhielten

Erschließungskosten

vorgeschrieben:

Martin Schreier, Göriach 74

Christian Plankensteiner, Gödnach 141

Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern 30 %

der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren.

Folgende Ansuchen um Förderung eines

Elektro-

fahrrades

sind eingelangt:

Astrid Ainetter, Gödnach 49

Annelies Blüml, Dölsach 30

Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungs-

werbern eine Förderung zu gewähren.

Zu- bzw. Abschreibung Öffentliches Gut:

a)

Zu- und Abschreibung von Teilflächen im Be-

reich der Gpn. 1328 und 1329, KG Görtschach-

Gödnach (Roland Winkler, Markus Straganz,

Agrargemeinschaft Görtschach-Gödnach, Öf-

fentliches Gut).

Im Bereich der Gpn.1328 und 1329, KG Görtschach-

Gödnach, entspricht der Verlauf des Gemeindeweges

nicht dem Mappenstand. Mit gegenständlichen

Grenzänderungen sollen die Nutzungsgrenzen ange-

passt werden. Durch die Zuschreibung der Teilflächen

bzw. Abschreibung der Teilflächen wird die Verkehrs-

situation im Bereich der Gemeindewege auf den Gpn.

1328 und 1329, KG Görtschach-Gödnach, deutlich

verbessert.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanz-

lei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 27. Jänner 2017,

GZ. 7077/2016, wird die Teilfläche „1“ im Ausmaß

von 38 m² aus dem Öffentlichen Gut Gp. 1328, KG

Görtschach-Gödnach, ausgeschieden. Die Teilflächen

„2“, „3“, und „4“ im Ausmaß von insgesamt 25 m²

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