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Mai 2017 Dölsacher Dorfzeitung Seite 19
Gemäß § 64 Abs. 5 iVm § 31a Abs. 1 und 2 Tiroler
Raumordnungsgesetzes 2016 – TROG 2016, LGBl.
Nr. 101, wird die erste Fortschreibung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Dölsach
unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Endbericht
des Raumplaners Arch. DI Wolfgang Mayr über das
Ergebnis der Umweltprüfung (siehe RoBau-2-707/9/
21-2016 vom 16. Februar 2016) beschlossen.
Bestandteile des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
der Gemeinde Dölsach sind die Verordnung laut An-
lage 1 dieses Gemeinderatsprotokolls (Verordnung der
Gemeinde Dölsach zum Örtlichen Raumordnungs-
konzept) vom 12. September 2016, mit der das Ört-
liche Raumordnungskonzept der Gemeinde fortge-
schrieben wird (erste Fortschreibung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes), die in § 1 Abs. 3 der be-
zeichneten Verordnung angeführten Unterlagen sowie
der Umweltbericht zur strategischen Umweltprüfung.
Folgende Bauwerber erhielten
Erschließungskosten
vorgeschrieben:
Martin Schreier, Göriach 74
Christian Plankensteiner, Gödnach 141
Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern 30 %
der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren.
Folgende Ansuchen um Förderung eines
Elektro-
fahrrades
sind eingelangt:
Astrid Ainetter, Gödnach 49
Annelies Blüml, Dölsach 30
Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungs-
werbern eine Förderung zu gewähren.
Zu- bzw. Abschreibung Öffentliches Gut:
a)
Zu- und Abschreibung von Teilflächen im Be-
reich der Gpn. 1328 und 1329, KG Görtschach-
Gödnach (Roland Winkler, Markus Straganz,
Agrargemeinschaft Görtschach-Gödnach, Öf-
fentliches Gut).
Im Bereich der Gpn.1328 und 1329, KG Görtschach-
Gödnach, entspricht der Verlauf des Gemeindeweges
nicht dem Mappenstand. Mit gegenständlichen
Grenzänderungen sollen die Nutzungsgrenzen ange-
passt werden. Durch die Zuschreibung der Teilflächen
bzw. Abschreibung der Teilflächen wird die Verkehrs-
situation im Bereich der Gemeindewege auf den Gpn.
1328 und 1329, KG Görtschach-Gödnach, deutlich
verbessert.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanz-
lei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 27. Jänner 2017,
GZ. 7077/2016, wird die Teilfläche „1“ im Ausmaß
von 38 m² aus dem Öffentlichen Gut Gp. 1328, KG
Görtschach-Gödnach, ausgeschieden. Die Teilflächen
„2“, „3“, und „4“ im Ausmaß von insgesamt 25 m²
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