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Virgen

Aktiv

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I

Bürgerservice

BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen

BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen

AUFRUF: Verfügbare Immobilien

bitte bei der Gemeinde melden,

damit sie in

die Liste aufgenommen werden. Die Gemeinde ist bemüht, Käufer wie Verkäu-

fer bei ihren Anliegen zu unterstützen. Doch dazu sind wir auf aktuelle Mittei-

lungen angewiesen, sei es dass eine Wohnung oder ein Bauplatz mittlerweile ver-

kauft wurden, sei es dass ein Angebot neu bekannt gemacht werden soll etc.

Gartenhäuser sind

bewilligungspflichtig

Gartenhäuser sind bewilligungspflichtig,

insbesondere wenn sie mit Grillkaminen,

Bänken etc. ausgestattet sind und dem

Aufenthalt von Personen dienen, so u. a.

auch größere Spielhäuschen und über-

dachte Gartenlaube o. ä. Keine Bewilli-

gung und auch keine Bauanzeige braucht

es für Gartenge rätehütten, d. h. wenn sie

nur als Abstellraum dienen, max. 10 m

2

Grundfläche aufweisen, max. 2,80 m

hoch und von drei Seiten zugänglich

sind. Im Falle einer Anzeige oder anläss-

lich eines anderen Bauvorhabens kann es

aber passieren, dass die Baubehörde

nachträglich prüfen muss, ob das Gar-

tenhäuschen alle Vorschriften einhält, die

Bauordnung und Raumordnung verlan-

gen (kein Versperren von Sichtweiten bei

Ausfahrten, Übereinstimmung mit Be-

bauungsplan, allenfalls notwendige Zu-

stimmung des Nachbarn …). Jedenfalls

ist für alle Gebäude ein Erschließungs-

beitrag zu bezahlen. Für Fragen steht das

Baureferat gerne zur Verfügung.

Digitaler

Flächenwidmungsplan

Ab 1. Oktober 2016 wird für die Ge-

meinde Virgen der Flächenwidmungsplan

von einer rechtlich bindenden Papierform

umgestellt in eine internetgestützte digi-

tale Form. Für die Gemeinde als Behörde

bedeutet das, dass Widmungen nicht

mehr kurzfristig angegangen werden

können, sondern es eine Vorlaufzeit

braucht, um alle Gutachten einzuholen,

die Gemeinderat und Baurechtsabteilung

benötigen. In der Umstellungszeit zwi-

schen dem 1. August und 30. September.

kann der Gemeinderat überhaupt keine

Widmungsbeschlüsse fassen.

Gewerbliche Feuerbeschau

2017

Im kommenden Jahr findet in Virgen

entsprechend dem 5-Jahres-Rhythmus

wieder eine gewerbliche Feuerbeschau

statt. Von einer Kommission werden

dabei (1) Gebäude, die öffentlichen Zwe-

cken dienen, (2) in denen ein Gewerbe

ausgeübt wird oder (3) in denen Ver-

sammlungsräume bestehen auf bau- und

feuerpolizeiliche Mängel hin geprüft.

Weiters werden entsprechend dem

12-Jahres-Rhythmus auch (4) landwirt-

schaftliche Wirtschaftsgebäude und (5)