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Virgen
Aktiv
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I
Bürgerservice
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
AUFRUF: Verfügbare Immobilien
bitte bei der Gemeinde melden,
damit sie in
die Liste aufgenommen werden. Die Gemeinde ist bemüht, Käufer wie Verkäu-
fer bei ihren Anliegen zu unterstützen. Doch dazu sind wir auf aktuelle Mittei-
lungen angewiesen, sei es dass eine Wohnung oder ein Bauplatz mittlerweile ver-
kauft wurden, sei es dass ein Angebot neu bekannt gemacht werden soll etc.
Gartenhäuser sind
bewilligungspflichtig
Gartenhäuser sind bewilligungspflichtig,
insbesondere wenn sie mit Grillkaminen,
Bänken etc. ausgestattet sind und dem
Aufenthalt von Personen dienen, so u. a.
auch größere Spielhäuschen und über-
dachte Gartenlaube o. ä. Keine Bewilli-
gung und auch keine Bauanzeige braucht
es für Gartenge rätehütten, d. h. wenn sie
nur als Abstellraum dienen, max. 10 m
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Grundfläche aufweisen, max. 2,80 m
hoch und von drei Seiten zugänglich
sind. Im Falle einer Anzeige oder anläss-
lich eines anderen Bauvorhabens kann es
aber passieren, dass die Baubehörde
nachträglich prüfen muss, ob das Gar-
tenhäuschen alle Vorschriften einhält, die
Bauordnung und Raumordnung verlan-
gen (kein Versperren von Sichtweiten bei
Ausfahrten, Übereinstimmung mit Be-
bauungsplan, allenfalls notwendige Zu-
stimmung des Nachbarn …). Jedenfalls
ist für alle Gebäude ein Erschließungs-
beitrag zu bezahlen. Für Fragen steht das
Baureferat gerne zur Verfügung.
Digitaler
Flächenwidmungsplan
Ab 1. Oktober 2016 wird für die Ge-
meinde Virgen der Flächenwidmungsplan
von einer rechtlich bindenden Papierform
umgestellt in eine internetgestützte digi-
tale Form. Für die Gemeinde als Behörde
bedeutet das, dass Widmungen nicht
mehr kurzfristig angegangen werden
können, sondern es eine Vorlaufzeit
braucht, um alle Gutachten einzuholen,
die Gemeinderat und Baurechtsabteilung
benötigen. In der Umstellungszeit zwi-
schen dem 1. August und 30. September.
kann der Gemeinderat überhaupt keine
Widmungsbeschlüsse fassen.
Gewerbliche Feuerbeschau
2017
Im kommenden Jahr findet in Virgen
entsprechend dem 5-Jahres-Rhythmus
wieder eine gewerbliche Feuerbeschau
statt. Von einer Kommission werden
dabei (1) Gebäude, die öffentlichen Zwe-
cken dienen, (2) in denen ein Gewerbe
ausgeübt wird oder (3) in denen Ver-
sammlungsräume bestehen auf bau- und
feuerpolizeiliche Mängel hin geprüft.
Weiters werden entsprechend dem
12-Jahres-Rhythmus auch (4) landwirt-
schaftliche Wirtschaftsgebäude und (5)