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Virgen
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Bürgerservice
I
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BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
Nachdem im Jahr 2006 ein Gesetz zur Kas-
trationspflicht von Katzen erlassen wurde,
sind die Regeln nun erweitert worden.
Seit
1. April müssen auch Katzen auf Bau-
ernhöfen kastriert werden.
Bisher war ge-
regelt, dass jedes Tier kastriert werden
muss, wenn es sich auch draußen aufhält.
Ausgenommen waren reine Wohnungskat-
zen, Katzen, die zur Zucht verwendet wer-
den, sowie Katzen in bäuerlicher Haltung.
Letzteres wurde nun gestrichen – von der
Kastrationspflicht ausgenommen sind nur
mehr Wohnungskatzen und Zuchtkatzen.
Das Tierschutzgesetz sieht hierfür strenge
gesetzliche Bestimmungen vor, die die Ein-
haltung garantieren sollen. Wer entgegen
dieser Bestimmungen handelt begeht eine
Verwaltungsübertretung und ist von der
Behörde mit einer Geldstrafe bis zu
3.750,00 €, im Wiederholungsfall bis zu
7.500,00 € zu bestrafen.
Kastrationspflicht
für Katzen
Die Übernahmezeiten der regionalen
Tierkadaverübernahme im Klärwerk
Huben-Kienburg sind:
Montag bis Freitag:
10.00 bis 11.00 Uhr und von
Montag bis Donnerstag:
15.30 bis 16.30 Uhr sowie
NEU: Dienstag von 7.00 bis 8.00 Uhr
• Für Übernahmen außerhalb der Öff-
nungszeiten werden
26,00 €
verrechnet.
• Bei Tierkadaverübergaben/übernahmen
ist der
vollständig ausgefüllte Vieh-
verkehrsschein
abzugeben.
• Bei
Widdern
sind vor der Übernahme
die
Hörner abzutrennen
.
Übernahme Tierkadaver
und Schlachtabfälle
Neue OIB- Richtlinien, neue
technische Bauvorschriften
Die OIB-Richtlinien wurden öster-
reichweit überarbeitet, mit dem Ziel,
diese praxisfreundlicher zu gestalten, ua
wurden brandschutztechnische Regeln
vereinfacht. Erst dadurch konnte z. B. in
Virgen ein Wohnhauszubau realisiert
werden, der zuvor nicht möglich war.
Die technischen Bauvorschriften wurden
ebenfalls überarbeitet. Im Herbst sollen
dann Änderungen der Bauordnung und
des Raumordnungsgesetzes kommen.
Neubau/Sanierung als
Niedrig- und Niedrigst-
energiehäuser – Fristen
Im Energieverbrauch von Gebäuden liegt
ein sehr großes Einsparpotential. Aus die-
sem Grund sollen in Umsetzung einer
EU-Vorgabe bis zum Jahr 2021 alle Ge-
bäude als Niedrigstenergiegebäude ausge-
führt werden. Um dieses Ziel zu erreichen,
werden dazu die bautechnischen Vor-
schriften schrittweise angehoben: Ab
2017 gelten für den Neubaubereich und
für größere Renovierungen etwas strengere
Anforderungswerte beim Energieausweis.
Zehn Grundregeln für hoch-
wertige Gebäudesanierungen
Sanierungskonzept festlegen – Wohnquali-
tät erhöhen – mit Profis sanieren – Außen-
fassade und Fenster hochwertig sanieren –
Fenster optimal einbauen – Dach dämmen
– Wärmebrücken entschärfen – Maßnah-
men für ausreichend Frischluft – Heizen mit
erneuerbaren Energieträgern – Solaranlage
installieren. (Quelle – Energie Tirol).
Neue PV- Förderung des
Landes (Batteriespeicher,
Steuerungssysteme)
Zur Erhöhung des Eigenverbrauchsanteils
von Sonnenstrom aus schon bestehenden
Photovoltaikanlagen in Privathaushalten
fördert das Land Tirol ab 1. Juli 2016 den
Einbau von intelligenten Batteriespeicher-
systemen sowie intelligenten Steuerungen
(Quelle – Energie Tirol).
https://www.
tirol.gv.at/umwelt/energie/aktuelles/Raumheizgeräte –
Förderung des Landes
Der Austausch eines Raumheizgerätes
wird vom Land Tirol mit einem nicht
rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Die
Förderung ist bis zum 31. August 2016
befristet. Nähere Informationen bieten
Fachfirmen und die Wohnbau-Förde-
rungsabteilung der Bezirkshauptmann-
schaft Lienz.
Sanierungsoffensive des
Bundes 2016
Auch heuer stellt die österreichische
Bundesregierung wieder Budgetmittel
für Förderungen im Bereich der thermi-
schen Gebäudesanierung zur Verfügung.
Eine Antragstellung ist seit dem 3. März
2016 möglich. Nähere Informationen
gibt es bei
www.umweltfoerderung.at .Fortführung des Hand-
werkerbonus des Bundes
Mit dem „Handwerkerbonus“ erhalten
Privatpersonen eine Förderung von bis zu
600,00 € für die Renovierung, Erhaltung
oder Modernisierung ihres Hauses oder
ihrer Wohnung, wenn dabei Leistungen
eines Handwerkers oder befugten Unter-
nehmens in Anspruch genommen werden.
www.handwerkerbonus.gv.atEnergieberatungs-
Förderung der Gemeinde
Für Bauleute, die beabsichtigen, in der Ge-
meinde Virgen ein Wohnhaus (Ein- oder
Mehrfamilienwohnhaus mit maximal fünf
Wohneinheiten) zu errichten, gewährt die
Gemeinde Virgen seit 1. März 2016 eine
Beratungsförderung. Nähere Informatio-
nen dazu gibt es im Gemeindeamt oder auf
der Gemeinde-Homepage
www.virgen.at .Information des Bauamtes