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Virgen

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Bürgerservice

I

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BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen

BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen

Nachdem im Jahr 2006 ein Gesetz zur Kas-

trationspflicht von Katzen erlassen wurde,

sind die Regeln nun erweitert worden.

Seit

1. April müssen auch Katzen auf Bau-

ernhöfen kastriert werden.

Bisher war ge-

regelt, dass jedes Tier kastriert werden

muss, wenn es sich auch draußen aufhält.

Ausgenommen waren reine Wohnungskat-

zen, Katzen, die zur Zucht verwendet wer-

den, sowie Katzen in bäuerlicher Haltung.

Letzteres wurde nun gestrichen – von der

Kastrationspflicht ausgenommen sind nur

mehr Wohnungskatzen und Zuchtkatzen.

Das Tierschutzgesetz sieht hierfür strenge

gesetzliche Bestimmungen vor, die die Ein-

haltung garantieren sollen. Wer entgegen

dieser Bestimmungen handelt begeht eine

Verwaltungsübertretung und ist von der

Behörde mit einer Geldstrafe bis zu

3.750,00 €, im Wiederholungsfall bis zu

7.500,00 € zu bestrafen.

Kastrationspflicht

für Katzen

Die Übernahmezeiten der regionalen

Tierkadaverübernahme im Klärwerk

Huben-Kienburg sind:

Montag bis Freitag:

10.00 bis 11.00 Uhr und von

Montag bis Donnerstag:

15.30 bis 16.30 Uhr sowie

NEU: Dienstag von 7.00 bis 8.00 Uhr

• Für Übernahmen außerhalb der Öff-

nungszeiten werden

26,00 €

verrechnet.

• Bei Tierkadaverübergaben/übernahmen

ist der

vollständig ausgefüllte Vieh-

verkehrsschein

abzugeben.

• Bei

Widdern

sind vor der Übernahme

die

Hörner abzutrennen

.

Übernahme Tierkadaver

und Schlachtabfälle

Neue OIB- Richtlinien, neue

technische Bauvorschriften

Die OIB-Richtlinien wurden öster-

reichweit überarbeitet, mit dem Ziel,

diese praxisfreundlicher zu gestalten, ua

wurden brandschutztechnische Regeln

vereinfacht. Erst dadurch konnte z. B. in

Virgen ein Wohnhauszubau realisiert

werden, der zuvor nicht möglich war.

Die technischen Bauvorschriften wurden

ebenfalls überarbeitet. Im Herbst sollen

dann Änderungen der Bauordnung und

des Raumordnungsgesetzes kommen.

Neubau/Sanierung als

Niedrig- und Niedrigst-

energiehäuser – Fristen

Im Energieverbrauch von Gebäuden liegt

ein sehr großes Einsparpotential. Aus die-

sem Grund sollen in Umsetzung einer

EU-Vorgabe bis zum Jahr 2021 alle Ge-

bäude als Niedrigstenergiegebäude ausge-

führt werden. Um dieses Ziel zu erreichen,

werden dazu die bautechnischen Vor-

schriften schrittweise angehoben: Ab

2017 gelten für den Neubaubereich und

für größere Renovierungen etwas strengere

Anforderungswerte beim Energieausweis.

Zehn Grundregeln für hoch-

wertige Gebäudesanierungen

Sanierungskonzept festlegen – Wohnquali-

tät erhöhen – mit Profis sanieren – Außen-

fassade und Fenster hochwertig sanieren –

Fenster optimal einbauen – Dach dämmen

– Wärmebrücken entschärfen – Maßnah-

men für ausreichend Frischluft – Heizen mit

erneuerbaren Energieträgern – Solaranlage

installieren. (Quelle – Energie Tirol).

Neue PV- Förderung des

Landes (Batteriespeicher,

Steuerungssysteme)

Zur Erhöhung des Eigenverbrauchsanteils

von Sonnenstrom aus schon bestehenden

Photovoltaikanlagen in Privathaushalten

fördert das Land Tirol ab 1. Juli 2016 den

Einbau von intelligenten Batteriespeicher-

systemen sowie intelligenten Steuerungen

(Quelle – Energie Tirol).

https://www.

tirol.gv.at/umwelt/energie/aktuelles/

Raumheizgeräte –

Förderung des Landes

Der Austausch eines Raumheizgerätes

wird vom Land Tirol mit einem nicht

rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Die

Förderung ist bis zum 31. August 2016

befristet. Nähere Informationen bieten

Fachfirmen und die Wohnbau-Förde-

rungsabteilung der Bezirkshauptmann-

schaft Lienz.

Sanierungsoffensive des

Bundes 2016

Auch heuer stellt die österreichische

Bundesregierung wieder Budgetmittel

für Förderungen im Bereich der thermi-

schen Gebäudesanierung zur Verfügung.

Eine Antragstellung ist seit dem 3. März

2016 möglich. Nähere Informationen

gibt es bei

www.umweltfoerderung.at .

Fortführung des Hand-

werkerbonus des Bundes

Mit dem „Handwerkerbonus“ erhalten

Privatpersonen eine Förderung von bis zu

600,00 € für die Renovierung, Erhaltung

oder Modernisierung ihres Hauses oder

ihrer Wohnung, wenn dabei Leistungen

eines Handwerkers oder befugten Unter-

nehmens in Anspruch genommen werden.

www.handwerkerbonus.gv.at

Energieberatungs-

Förderung der Gemeinde

Für Bauleute, die beabsichtigen, in der Ge-

meinde Virgen ein Wohnhaus (Ein- oder

Mehrfamilienwohnhaus mit maximal fünf

Wohneinheiten) zu errichten, gewährt die

Gemeinde Virgen seit 1. März 2016 eine

Beratungsförderung. Nähere Informatio-

nen dazu gibt es im Gemeindeamt oder auf

der Gemeinde-Homepage

www.virgen.at .

Information des Bauamtes