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AUS DEM GEMEINDERAT
erfolgen. Nach Abzug der Landesförderung in Höhe von 1,600.000 € verbleiben dem
Planungsverband 36 noch aufzubringende Eigenmittel von 533.000 €. Der Eigenmittel-
anteil für die Gemeinde Leisach beläuft sich laut dem nach Gemeindegröße gestaffelten
Schlüssel auf 26.000 € netto. Dieser ist in drei gleichen Jahresraten in den Jahren 2015
bis 2017 an den Planungsverband 36 für die Errichtung der Datenhauptleitungen zu
leisten. Als Gegenleistung für die Nutzung der Datenhauptleitung und zur Deckung der
Betriebskosten (v. a. von Instandhaltung und Wartung) leistet die Gemeinde Leisach
einen Jahresbeitrag von 645,32 € netto an den Planungsverband 36. Der Gemeinderat
nimmt den Landeszuschuss für die Errichtung der Datenhauptleitung in Höhe von
1,600.000 €, was einer Nettoförderquote von 75 % entspricht, zur Kenntnis.
Zudem legt der Gemeinderat einhellig fest, grundsätzlich die Planung des Trassen-
verlaufes der Leerverrohrung für den Breitbandausbaus mit der Telekom Austria A1
abzustimmen. Hinsichtlich der Erstellung eines Breitbandnetz-Ausbauplanes im
Gemeindegebiet Leisach (Ortsnetz) wird der Bauausschuss bzw. der Bürgermeister
bevollmächtigt, eine Vergabe dann vornehmen zu können, wenn dies noch vor der
nächsten Gemeinderatssitzung erforderlich erscheint.
Dorfkern: Beratung und Beschlussfassung:
(1) Finanzierung;
(2) Vergabe Abbrucharbeiten;
(3) Beauftragung Architekt, Ausführungsplanung und Ausschreibung;
(4) Erstellung der Einladungslisten – Firmenlisten für die Gewerke:
Örtliche Bauaufsicht, Baumeisterarbeiten, Zimmermannsarbeiten,
Elektroinstallationen, Heizung-, Lüftung- und Sanitärinstallationen;
Dachdecker-, Spengler- und Schwarzdeckerarbeiten);
Auch hierzu berichtet der Obmann des Bauausschusses, Bgm.-Stv. Ing. Bernhard
Zanon, wie folgt:
Zu (1) Finanzierung:
Zu dem im Gemeinderat zuletzt beschlossenen Finanzierungs-
plan wurde im Zuge eines Finanzierungsgespräches im Büro des Landesrates Tratter
darauf hingewiesen, dass auch Geldmittel aus der Dorferneuerung eingeplant wur-
den, jedoch hierzu keine konkrete Zusage vorliege. Dies müsse noch überprüft werden
und daher wurde vorweg für heuer eine Bedarfszuweisung in der Höhe 650.000 € zu-
gesagt. Zur Finanzierung der Restsumme, des Eigenanteils der Gemeinde, könne man
auf Rücklagen zurückgreifen, ebenso wird die Aufnahme eines Darlehens erforderlich
sein. Jedenfalls wird hierzu der Gesamtfinanzierungsplan noch heuer fixiert.
Zu (2) Vergabe Abbrucharbeiten:
Der Gemeinderat erteilt den Auftrag zum Ab-
bruch des alten Hanserhofes zum Preis von 8.390 € netto an die Gebr. Dietrich GmbH.
Zu (3) Beauftragung d. Architekten, Ausführungsplanung und Aus-
schreibung:
Nach Verhandlungen vergibt der Gemeinderat die Ausführungsplanung
und Ausschreibung zu folgenden Bedingungen an den Arch. Mag. Peter Schneider
vom Architektenbüro Schneider & Lengauer: Die Honorar-Abrechnung erfolgt nach
den tatsächlichen Herstellungskosten des Bauwerkes, zudem gewährt der Architekt
18 % Nachlass auf den Honorartarif und 3 % Skonto sowie 5 % auf die Neben-
kosten, in Summe ein Auftragsvolumen in der Höhe von rund 80.000 € brutto.
Zu (4) Erstellung der Einladungslisten – Firmenlisten für die Gewerke:
Zu den nachstehend angeführten Gewerken beschließt der Gemeinderat über Vor-
schlag des Bauausschusses die genannten Firmen zur Angebotslegung einzuladen:
– Örtliche Bauaufsicht
–
Baumeisterarbeiten
–
Zimmermannsarbeiten
–
Elektroinstallationen
–
Heizung-, Lüftung- und Sanitärinstallationen
–
Dachdecker-, Spengler- und Schwarzdeckerarbeiten