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AUS DEM GEMEINDERAT
Die Überprüfung der Kommunalsteuereingänge ergab folgendes Ergebnis:
Bis auf zwei Betriebe (Rückstand 1 bis 2 Monate) werden die Steuern
regelmäßig eingezahlt.
Überprüfung Recyclinghof Leisach (Ablauf, Organisation, Verrechnung etc.):
Die Überprüfung des Recyclinghofs Leisach betreffend Sperrmüll-, Bauschutt und Altholz-
abgaben, dass dem Beschluss des Gemeinderates vom 2. März 2011 nicht entsprochen
wird. Folgende Vorgangsweise könnte sich der Ausschuss mehrheitlich vorstellen:
– Ausstellung von Lieferscheinen (mit Unterschrift als Bestätigung der Mengenabgabe)
– Lieferscheine sind vom Gemeindearbeiter umgehend in der Verwaltung abzugeben
– Die Abgabemengen (Sperrmüll-, Altholz- u. Bauschutt) werden im ÖKOM erfasst
– Bei Überschreitung der festgesetzten Mengen erfolgt die Vorschreibung durch die Verwaltung
– Tarife sind jährlich festzusetzen / Aufnahme in die Gebührenverordnung
– Kundmachung der aktuellen Tarife (Homepage, Gemeindezeitung, Anschlagtafel etc.)
Die Kontrolle der Ausgaben mittels Überwachungsliste – Zeitraum 1. Jänner 2015 bis
25. Juni 2015 ergaben insgesamt Budgetüberschreitungen in der Höhe von
223.679,73 €. Dabei wird vom Ausschuss neuerlich darauf hingewiesen, dass alle
Ausgaben, die eine Überschreitung des Voranschlages bewirken, vom Gemeinderat
zu beschließen sind und die Finanzierung umgehend festzusetzen ist. Grundsätzlich
sollte die Finanzierung im Vorhinein erfolgen.
Recyclinghof Leisach (Abgabe von Bauschutt, Sperrmüll, Altholz):
Über Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat mehrheitlich, hinsichtlich
der Abgabe und Weiterverrechnung von Mehrmengen im Leisacher Recyclinghof und
zwar den Bauschutt, den Sperrmüll und das Altholz betreffend, dem Vorschlag des
Überprüfungsausschuss folgend vorzugehen.
Genehmigung der Forstwirtschaftsförderung 2014:
Der Gemeinderat genehmigt die Auszahlung der Forstwirtschaftsförderung für das
Jahr 2014 in der Höhe von insgesamt 2.500 € entsprechend der Aufstellung des Ge-
meindewaldaufsehers vom 7. Juli 2015 anteilig an 23 Waldbesitzer einhellig.
Beratung und Beschlussfassung Änderung Flächenwidmungsplan im
Bereich der GP 278/18, 279 und 307 KG Burgfrieden:
Um eine Erweiterung der bestehenden Baulichkeit ermöglichen zu können, beschließt
der Gemeinderat einhellig, die bestehende Sonderflächenwidmung „sonstiges
land- und forstwirtschaftliches Gebäude – SLG-1 – Geräteraum und Stadel“ um rund
200 m² im Bereich der Gp. 278/18, 279 und 307, alle KG Leisach, zu erweitern,
vorbehaltlich eines positiven landwirtschaftlichen Fachgutachtens.
Der Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Leisach
wird dabei vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Wenn innerhalb
dieser Auflegungsfrist sowie der Stellungnahmefrist von einer Woche keine Stellung-
nahme von hierzu berechtigten Personen oder Stellen abgegeben wird, gilt die
Änderung des Flächenwidmungsplanes als erlassen.
Beratung und Beschlussfassung infrastrukturelle Versorgung des
Gemeindegebietes mit Lichtwellenleiter (Breitbandinternet):
Der Gemeinderat der Gemeinde Leisach spricht sich für die Umsetzung der Errichtung
der Datenhauptleitungen im Gemeindegebiet Leisach als Kooperationsprojekt aller
15 Gemeinden des Planungsverbandes 36 aus und unterstützt damit das Konzept einer
gemeindeübergreifenden Versorgung mit schnellem Internet. Die Gesamtkosten für die
Errichtung der Datenhauptleitung belaufen sich auf 2,133.000 €. Die Umsetzung des
Projektes soll laut Förderrichtlinien des Landes Tirol in den Jahren 2015 bis 2017