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SOZIALBEGLEITUNG
Die sozialen Dienste beim Roten Kreuz Osttirol
haben es sich zur Aufgabe gemacht, Leistungen
für Menschen in Not zu erbringen, in schwieri-
gen Lebenslagen sowie in Krisen die nächsten
Schritte aufzuzeigen und zu helfen.
Angebote, die in erster Linie durch Freiwillige
erbracht werden, um Leid zu lindern oder
unkompliziert Hilfe zu leisten. Aber auch der
Austausch Betroffener ist eine wichtige
Aufgabe im Roten Kreuz.
WIR UNTERSTÜTZEN SIE ...
bei Problemen, die ihren Ursprung in einer Ver-
änderung der familiären, beruflichen oder wohn-
raumbedingten Situation haben; wenn Sie das
Finanzielle nicht mehr „in den Griff bekommen“
oder eine plötzliche Krankheit bzw. die Pflege/
Betreuung allein nicht bewältigbar erscheint ...
WIR HELFEN ...
• beim Ausfüllen von Formularen
• Herstellen/Finden von Kontakten zur richtigen
Anlaufstelle
• auch bei Behördengängen
• in schwierigen sozialen Lagen
• wenn Ihnen die Probleme „über den Kopf
wachsen“
WIE VERLÄUFT EINE SOZIALBEGLEITUNG?
• Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
• Nach einem ersten Gespräch bekommen Sie
eine/n persönlichen Begleiter/in zugewiesen
• Mit Ihrer Sozialbegleitung schaffen Sie
gemeinsam Perspektiven
• Nach spätestens sechs Monaten endet die
Sozialbegleitung; vielleicht braucht es aber auch
viel weniger Zeit, um zum Ziel zu kommen
WAS MUSS ICH NOCH WISSEN?
Die Sozialbegleitung ist kostenlos.
Sozialbegleiter/Innen sind freiwillige
Mitarbeiter/Innen des Roten Kreuzes und
unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
Alle Sozialbegleiter/Innen sind besonders
geschult und können auf Rotkreuz-Netzwerke
zurückgreifen.
Die Sozialbegleitung ist eine mittelfristige,
persönliche Unterstützung für Menschen in
schwierigen sozialen Lagen.
Auskünfte
bezüglich Kontaktaufnahme und Informationen
erteilen wir über unsere Servicestelle unter
Tel.
04852/62321
, E-Mail:
sozialbegleitung@roteskreuz-osttirol.at , www.roteskreuz-osttirol.atKehr termine 2016
Rauchfangkehrermeister Werner Grißmann, Albin-Egger-Straße 14, 9900 Lienz
Monat
Drausiedlung Gries
Dorf
Alte Straße
Burgfrieden
Jänner
MI 13.01.2016 MO 18.01.2016 MO 18.01.2016 MI 20.01.2016 MI 20.01.2016
DI 19.01.2016 DI 19.01.2016
März
MI 16.03.2016 MO 21.03.2016 MO 21.03.2016 MI 23.03.2016 MI 23.03.2016
DI 22.03.2016 DI 22.03.2016
Mai
DO 19.05.2016 MO 23.05.2016 MO 23.05.2016 MI 25.05.2016 MI 25.05.2016
DI 24.05.2016 DI 24.05.2016
November DO 03.11.2016 MO 07.11.2016 MO 07.11.2016 MI 09.11.2016 MI 09.11.2016
DI 08.11.2016 DI 08.11.2016
Bei Krankheit oder Ausfall eines Mitarbeiters kann sich der Kehrtermin um einen Tag verschieben!
Kehrungen oder Überpru
̈
fungen sind nach der Tiroler Feuerpolizeiordnung und nach den
vorgeschriebenen Kehrfristen vom Rauchfangkehrermeister durchzufu
̈
hren.