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WIRTSCHAFT
PUSTERTALER VOLLTREFFER
DEZEMBER 2015/JÄNNER 2016
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Einvernehmliche Entflechtung
aus dem Volksbanken-
Kreditinstitute-Verbund.
Die komplexe Trennung aus
demVolksbanken-Kreditinstitute-
Verbund erfolgt einvernehmlich.
Der diesbezügliche Vertrag
ist unterfertigt. Er regelt die
geordnete und sichere Über-
bindung von Leistungen aus
dem Volksbanken-Bereich an
neue Partner oder in die eigene
Organisation.
Darüber hinaus wird von
beiden Banken gemeinsam ein
einmaliger Entbindungsbeitrag
in Höhe von € 8 Mio. an die
Republik Österreich gezahlt.
Dafür werden sie aus allen
Verpflichtungen und Haftungen
gegenüber dem Volksbanken-
Sektor entbunden.
Der Betrag geht direkt an den
Bund, damit an den Steuerzah-
ler. Mit dieser Zahlung werden
zudem alle anteiligen Mithaf-
tungsverpflichtungen gegenüber
der Republik Österreich erfüllt,
die aus der Rückzahlungsver-
pflichtung der € 300 Mio. der
früheren ÖVAG an den Bund
stammen.
Vorstandsvorsitzender Mat-
tersberger: „Wir haben Wort
gehalten, unsere Verpflichtungen
zu erfüllen. Betraglich sind
wir zu einem fairen Ergebnis ge-
kommen. Der Beitrag ist
wirtschaftlich gut verkraftbar.
Er ist die Investition in die
Zukunft der Selbstständigkeit und
befreit uns von allen Haftungen
und Verpflichtungen.“
Die entsprechende Zustim-
mung und Haftungsentlassungs-
erklärung des Finanzministeri-
ums liegen bereits unterfertigt
vor.
Landesbank Hypo Tirol ist
neuer Kooperationspartner.
Für die Erbringung von
Zwischenbankdienstleistungen
konnte die Hypo Tirol als
Partner gewonnen werden, die
damit ihre Funktion als Landes-
bank deutlich unterstreicht. Der
Kooperationsvertrag ist bereits
abgeschlossen.
Beide Banken, die Hypo Tirol
und die DolomitenBank, sind
und bleiben selbstständige
Banken.
Die Zusammenarbeit bezieht
sich auf Abwicklungsleistungen
in Bereichen des Zahlungs-
verkehrs und der Wertpapierver-
waltung sowie in der Banken-
refinanzierung und im Treasury.
Bereits seit Ende September
2015 läuft der Weg im Zah-
lungsverkehr über die Hypo
Tirol. „Die Umstellung erfolgte
völlig frei von Problemen und
Fehlern. Technisch und organi-
satorisch wurde das so gut
bewerkstelligt, dass der Kunde
die Leitwegumstellung gar nicht
gemerkt hat. Das ist der beste
Qualitätsbeleg“, erklärt Vorstand
Dir. Mag. Peter-Paul Groder.
Weitere Leistungen
Der Österreichische Genossen-
schaftsverband (ÖGV) bleibt
weiterhin Prüfungsverband für
die DolomitenBank und stellt
seine Beratungsleistungen zur
Verfügung.
Die Informationstechnologie
als Rechenzentrumsleistung ist
weiterhin durch das Allgemeine
Rechenzentrum (ARZ) gegeben
und gesichert.
Für den Zukauf von weiteren
Drittleistungen konnten die
Ersatzpartner bereits gewonnen
werden.
Die interne Organisations-
struktur wurde und wird den An-
forderungen
entsprechend
angepasst und gestärkt.
Einlagensicherung
„Die gesetzlich erforderliche
Einlagensicherung ist rechtlich
abgesichert. Nachdem die
DolomitenBank weiterhin eine
Kreditgenossenschaft nach dem
System Schulze-Delitzsch ist,
bleibt die Bank Mitglied in der
Volksbank Einlagensicherung
eG. Das ist rechtlich geklärt und
steht seitens der Beteiligten
außer Zweifel“, erläutert Vor-
stand Winkler.
Sichtweise und Beurteilung der
Bankenaufsichtsbehörde
.
Mit Beschluss vom 2. Juli
2015 hat die zuständige Europäi-
sche Zentralbank (EZB) den
Kreditinstitute-Verbund 2012,
dem die Volksbanken Osttirol-
Westkärnten und Gmünd ange-
hörten, mit Wirksamkeit 4. Juli
2015 aufgelöst, d. h. dieser
besteht nicht mehr.
Gleichzeitig hat die EZB be-
schlossen, den neuen Kredit-
t
DolomitenBank
institute-Verbund, dem die bei-
den Volksbanken nicht ange-
hören, und durch die anderen
Volksbanken gebildet wird, zu
genehmigen.
Die EZB hat in ihrem
Beschluss festgestellt, dass die
beiden Banken dem neuen
Kreditinstitute-Verbund nicht
angehören. Zugleich hat die
EZB die Volksbank Wien ver-
pflichtet, ihnen die Zwischen-
bankleistungen bis 30. Juni 2016
erbringen zu müssen. Die
Bankenaufsicht begründet dies
so, dass diese Fristigkeit aus auf-
sichtsbehördlicher Sicht ein aus-
reichend langer Zeitraum
für nicht teilnehmende Gesell-
schaften ist, eine geordnete Über-
tragung der Dienstleistungen auf
Dritte oder eine Selbsterbringung
durchzuführen.
Um die Planung und den
Stand der Maßnahmen zu prüfen,
die die Volksbank Osttirol-
Westkärnten ergriffen hat oder
vorsieht, um bei einem Aus-
scheiden die Erfüllung der
gesetzlichen Vorschriften sicher-
zustellen, hat die Finanzmarkt-
aufsicht (FMA) die Österrei-
chische Nationalbank (OeNB)
beauftragt, eine entsprechend
intensive Prüfung vor Ort durch-
zuführen.
Im August 2015 wurde der
Prüfungsbericht zugestellt, der
zum Ergebnis kommt, dass die
Maßnahmen unter Berücksich-ti-
gung der bestehenden Fristen
adäquat sind.
„Mittlerweile sind wir auch auf
Basis des aufsichtsbehördlichen
Beschlusses nicht mehr im
Volksbanken-Kreditinstitute-Ver-
bund, sind selbstständig und
konnten viele der Arbeitspakete
bereits erfolgreich umsetzen. Wir
trachten danach, die weiteren
Themen gemäß einvernehm-
lichem Projektplan zeitnah
umzusetzen. Bis spätestens
30. Juni 2016 sind alle Über-
bindungen abgeschlossen. Der
OeNB-Prüfbericht
bestätigt
unseren Weg“, fasst Vorstands-
vorsitzender Mattersberger zu-
sammen.
Die Selbstständigkeit erhalten
zu können und auf die Zukunft
ausgerichtet zu haben, kommt
allen Kunden und Mitgliedern
sowie der gesamten regionalen
Bevölkerung und Wirtschaft zu-
gute.
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Zentrale der DolomitenBank Osttirol-Westkärnten in Lienz, Südtiroler Platz 9.