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Jedes Mitglied macht den Dienst

freiwillig und nimmt für Schu-

lungen, Kurse und Einsätze seine

Freizeit und seinen Urlaub her.

Für Dienste die nicht unmittelbar

mit „Gefahr im Verzug“ oder

welche nicht zu den Kernauf-

gaben einer Feuerwehr gehören,

gibt es die vom Tiroler Landtag

beschlossene „Tarifordnung“

nach welcher die ausgeführten

Tätigkeiten seitens der Gemeinde

dann zu verrechnen sind.

Eine gewisse Eigenverantwortung

bleibt bei jedem Einzelnen, und

so

muss

das

Kommando

abwägen, welche Tätigkeiten

jeder selber machen kann, ob

dafür ein externes Unternehmen

zuständig ist oder es wirklich nur

mit Mannschaft und Gerätschaft

der Feuerwehr machbar ist.

Auszug des Landesfeuerwehrge-

setztes:

§ 2 Aufgaben (LFG 2001)

(1) Die Feuerwehr hat die Auf-

gabe,

a) als Hilfsorgan der zuständigen

Behörde

1. bei Maßnahmen zur Verhütung

und Bekämpfung von Bränden

einschließlich der Stellung einer

Brandsicherheitswache, bei Vor-

kehrungen für die Brandbekämp-

fung, bei nachfolgenden Sicher-

ungsmaßnahmen

und

durch

Hilfestellung

bei

allfälligen

Erhebungsmaßnahmen (Brand-

schutz),

2. bei Rettungs- und Hilfs-

maßnahmen zur Verhinderung,

Beseitigung oder Minderung der

unmittelbaren Auswirkungen von

Personen- und Sachschäden, so-

weit diese Schäden durch Unfälle

oder Elementarereignisse ein-

treten (Katastrophenhilfe) und

bei technischen Hilfeleistungen,

insbesondere

Rettungs-

und

Hilfsmaßnahmen zur Vermeidung

und Abwehr von Gefahren und

Beeinträchtigungen für Mensch-

en, Tiere, Sachen und die Um-

welt (technische Hilfsdienste),

mitzuwirken, sowie

(2) b) für die Herstellung und

Erhaltung ihrer Schlagkraft zu

sorgen.

Der Erfüllung dieser Aufgaben

dient die Feuerwehr im Be-

sonderen dadurch, dass sie ihre

für den Einsatz bestimmten

Mitglieder

a) zu freiwilliger Mitarbeit, zu

unermüdlichem Einsatz sowie zu

treuer

Kameradschaft

und

Pflichterfüllung erzieht,

b) den Dienstvorschriften ent-

sprechend schult und einheitlich

ausbildet, sodass sie befähigt

sind, Brände erfolgreich zu

bekämpfen sowie in Brandfällen

und bei anderen Gefahren,

Menschenleben, Tiere und Sach-

güter zu retten, die Umwelt zu

schützen, und dabei Sachschäden

nach Möglichkeit zu verhindern,

c) durch Schulungen und Übung-

en ertüchtigt und ihnen den

Besuch

von

Lehrgängen,

insbesondere an der Landes-

Feuerwehrschule, ermöglicht.

(3) Zu Hilfeleistungen, die

ausschließlich im Rahmen der

Sicherheitsverwaltung erfolgen,

wie insbesondere Tätigkeiten zur

Aufrechterhaltung der öffen-

tlichen Ruhe, Ordnung und

Sicherheit (allgemeine Sicher-

heitspolizei), darf die Feuerwehr

nicht herangezogen werden

Bilder: FF Kartitsch

Bericht: KDT OBI Rinner Hannes

Nachruf OSR Johann Sint

Am 27. Juli 2018 ist Alt-

Kommandant Sint Johann nach

schwerer Krankheit zu Gott

heimgekehrt. Sein Feuerwehr-

dienst begann im Jahre 1965 wo

er als Jungmitglied bei der Lösch-

gruppe Hollbruck in den Aktiven

Dienst eintrat. Er besuchte nach

und nach mehrere Kurse und bil-

detet sich so laufend fort. 1988

wurde er als Kassier in den Aus-

schuss der Feuerwehr gewählt.

Von 1993 bis 2003 führte er mit

Geschick die Ortsfeuerwehr von

Kartitsch. Die Ausbildung hatte

einen hohen Stellenwert und so

war er auch eine treibende Kraft

beim Aufbau der Bezirksausbil-

dung in Lienz, welche er als Ge-

samtleiter von 1987 bis 2007 inne

hatte. Das Bewerbswesen in Kar-

titsch erfuhr durch Hans seinen

Höhepunkt. Mit Ehrgeiz stellte er

eine Bewerbsgruppe zusammen

mit der er schon bald große Erfol-

ge feiern durfte. So konnten eine

Vielzahl von Landessiegen in Ti-

rol und in anderen Bundesländern

eingefahren,

und viele wei-

tere Spitzen-

plätze in meh-

reren Jahren

erzielt wer-

den. Auch die

Kamerad-

schaft

war

immer

sein

Anliegen, und

im Bezirk und

Abschnitt war er ein gern gesehe-

ner Teilnehmer an Sitzungen und

Besprechungen. Die Feuerwehr

Kartitsch wird ihm stets ein ehren-

des Andenken bewahren.