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Seite 18 Dölsacher Dorfzeitung November 2018
tektengemeinschaft Lienz ausgearbeiteten Entwurf
vom 25. Juli 2018, mit der Planungsnummer 707-
2018-00008, über die Änderung des Flächenwid-
mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 179/3,
KG 85012 Göriach (zum Teil), durch vier Wochen
hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen-
widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor:
Umwidmung
Grundstück 179/3 KG 85012 Göriach
rund 377 m²
von Freiland § 41
in
Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standort-
gebunden]
Gleichzeitig wird gemäß § 71Abs. 1 lit. a TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende
Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-
frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
b)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gpn. 75/1 und 346/1, KG Stribach
(Mietschnig, Oberbichler).
Im gegenständlichen Bereich ist die Änderung von
Grundstücksgrenzen geplant. Damit die Grundstücke
75/1, 72 und 410, alle KG Stribach, auch nach durch-
geführter Grundstücksänderung eine einheitliche
Bauplatzwidmung aufweisen, ist nachstehende Ände-
rung des Flächenwidmungsplanes erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-
meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1
und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 –
TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Archi-
tektengemeinschaft Lienz ausgearbeiteten Entwurf
vom 12. Oktober 2018, mit der Planungsnummer
707-2018-00011, über die Änderung des Flächenwid-
mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 75/1,
346/1, KG 85034 Stribach (zum Teil), durch vier
Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme
aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen-
widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor:
Umwidmung
Grundstück 346/1 KG 85034 Stribach
rund 398 m²
von Freiland § 41
in
Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standort-
gebunden]
weiters Grundstück 75/1 KG 85034 Stribach
rund 6 m²
von Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) stand-
ortgebunden]
in
Freiland § 41
Gleichzeitig wird gemäß § 71Abs. 1 lit. a TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende
Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-
frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Folgende Bauwerber erhielten
Erschließungskosten
vorgeschrieben:
Martin Glanzl, Stribach 8
Martin Brandstätter, Görtschach 62
Josefine Abfalterer, Gödnach 68
Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern 30 %
der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren.
Folgende Ansuchen um
Förderung eines Elektro-
fahrrades
sind eingelangt:
Helga Pompenig, Dölsach 175
Peter Mietschnig, Stribach 45
William Sterlacci, Dölsach 182
Apollonia Sterlacci, Dölsach 182
Lukas Pondorfer, Gödnach 68
Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer-
bern o. a. Förderung zu gewähren.
Zu- und Abschreibung Öffentliches Gut:
a)
Zuschreibung von Teilflächen zum Öffentlichen-
Gut im Bereich der Gp. 340/1, KG Stribach
(Stribacher-Tratte).
Auf der Stribacher Tratte werden drei Bauplätze ver-
kauft. Damit die Erschließung zum Stribacher Sport-
platz weiterhin gegeben ist, wird zwischen der Gp.
45/19 und der Gp. 45/20 ein 6 m breiter Zufahrtsweg