Previous Page  18 / 44 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 18 / 44 Next Page
Page Background

Seite 18 Dölsacher Dorfzeitung November 2018

tektengemeinschaft Lienz ausgearbeiteten Entwurf

vom 25. Juli 2018, mit der Planungsnummer 707-

2018-00008, über die Änderung des Flächenwid-

mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 179/3,

KG 85012 Göriach (zum Teil), durch vier Wochen

hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen-

widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor:

Umwidmung

Grundstück 179/3 KG 85012 Göriach

rund 377 m²

von Freiland § 41

in

Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standort-

gebunden]

Gleichzeitig wird gemäß § 71Abs. 1 lit. a TROG 2016

der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende

Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,

wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-

frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer

hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

b)

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-

reich der Gpn. 75/1 und 346/1, KG Stribach

(Mietschnig, Oberbichler).

Im gegenständlichen Bereich ist die Änderung von

Grundstücksgrenzen geplant. Damit die Grundstücke

75/1, 72 und 410, alle KG Stribach, auch nach durch-

geführter Grundstücksänderung eine einheitliche

Bauplatzwidmung aufweisen, ist nachstehende Ände-

rung des Flächenwidmungsplanes erforderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-

meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1

und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 –

TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Archi-

tektengemeinschaft Lienz ausgearbeiteten Entwurf

vom 12. Oktober 2018, mit der Planungsnummer

707-2018-00011, über die Änderung des Flächenwid-

mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 75/1,

346/1, KG 85034 Stribach (zum Teil), durch vier

Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme

aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen-

widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor:

Umwidmung

Grundstück 346/1 KG 85034 Stribach

rund 398 m²

von Freiland § 41

in

Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standort-

gebunden]

weiters Grundstück 75/1 KG 85034 Stribach

rund 6 m²

von Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) stand-

ortgebunden]

in

Freiland § 41

Gleichzeitig wird gemäß § 71Abs. 1 lit. a TROG 2016

der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende

Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,

wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-

frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer

hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Folgende Bauwerber erhielten

Erschließungskosten

vorgeschrieben:

Martin Glanzl, Stribach 8

Martin Brandstätter, Görtschach 62

Josefine Abfalterer, Gödnach 68

Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern 30 %

der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren.

Folgende Ansuchen um

Förderung eines Elektro-

fahrrades

sind eingelangt:

Helga Pompenig, Dölsach 175

Peter Mietschnig, Stribach 45

William Sterlacci, Dölsach 182

Apollonia Sterlacci, Dölsach 182

Lukas Pondorfer, Gödnach 68

Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer-

bern o. a. Förderung zu gewähren.

Zu- und Abschreibung Öffentliches Gut:

a)

Zuschreibung von Teilflächen zum Öffentlichen-

Gut im Bereich der Gp. 340/1, KG Stribach

(Stribacher-Tratte).

Auf der Stribacher Tratte werden drei Bauplätze ver-

kauft. Damit die Erschließung zum Stribacher Sport-

platz weiterhin gegeben ist, wird zwischen der Gp.

45/19 und der Gp. 45/20 ein 6 m breiter Zufahrtsweg