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November 2018 Dölsacher Dorfzeitung Seite 17
Bgm. Dietmar Ruggenthaler und seinen Erfahrungen
darüber informiert. Der Bürgermeister schlägt vor, für
dieses Projekt eine zusätzliche Kraft in der Gemeinde
Dölsach anzustellen, da die derzeitigen Personalres-
sourcen dafür nicht ausreichen. Grundsätzlich spricht
sich der Gemeinderat dafür aus, die Änderung auf
Straßennamen in Dölsach in Angriff zu nehmen. Als
zeitlicher Horizont wird der 1. Jänner 2020 ins Auge
gefasst. Bgm. Josef Mair wird zuerst mit Frau Isabella
Manhart bezüglich Projektbetreuerin Kontakt aufneh-
men. Einstimmiger Beschluss!
Anträge, Anfragen und Allfälliges
Der Aufnahme nachstehender Punkte in die Tagesord-
nung wird zugestimmt und die Behandlung einstim-
mig genehmigt.
– Herr Andreas Mair hat kurzfristig ein
Ansuchen
um Gestattung
bezüglich der Verlegung von zwei
PVC-Rohren in der Gemeindestraße auf der Gp.
346/1, KG Stribach, gestellt. Auch beabsichtigt er,
die Wasserleitung zum Stoffler-Haus zu erneuern.
Dafür muss er die Gemeindestraße vor dem Objekt
Stribach 3 queren. Der Gemeinderat stimmt den
Maßnahmen einstimmig zu.
– Der Bürgermeister berichtet, dass ein Ansuchen um
finanzielle Unterstützung der
Kulturinitiative
bezüg-
lich der Aufführung „Die Pfaffin“ in Lienz vorliegt.
Nach Beratung und mehreren Wortmeldungen ge-
währt der Gemeinderat eine einmalige Unterstützung
in der Höhe von 750,00 €. Einstimmiger Beschluss!
– Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderrat den Busi-
nessplan des Herrn Ing. Klaus Egger vom 23. Juli 2018
zur Kenntnis. Herr Egger beabsichtigt ein Grundstück
im
Gewerbegebiet
Vöstl-Feld imAusmaß von 755 m²
zu erwerben. Nach einigen Wortmeldungen (Bauplatz
scheint zu klein, vorgelegter Businessplan ist sehr
schwammig) vertagt der Gemeinderat die weitere Be-
ratung über den Grundverkauf um eventuell geeigne-
tere Grundstücke ausfindig zu machen.
– GR Emanuel Walder weist darauf hin, dass der
Strauchschnittplatz
beim Sportplatz des Öfteren
zugeparkt ist. Der Bürgermeister will eine diesbe-
zügliche Infotafel aufstellen lassen. Ebenso soll auf
dieser Tafel darauf hingewiesen werden, dass aus-
schließlich Gemeindebürger von Dölsach Strauch-
schnitt abladen dürfen.
– GV Elmar Lukasser fragt bezüglich
Planschbecken
nach. Der Bürgermeister versichert, dass die aus-
führende Firma, KILA, nach der Saison den Boden
des Planschbeckens erneuern wird.
Abschließend ersucht Herr Karl Wallensteiner für den
Bereich der Schule und des Kindergartens eine
30
km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung
zu erlassen.
Das Protokoll der Sitzung vom 6. August 2018 wird
genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister be-
richtet über folgende Themen:
– Die
Aufschließung „Stoff-Feld“
in Göriach ist
fertiggestellt. Die Oberflächenentwässerung wird
nächstes Jahr mit dem Bauamt vorgenommen.
– Der
Kanal
zum Wohnhaus Robert Gander in Göd-
nach wurde errichtet.
– Der
Schutzweg
beim Tirolerhof wurde durch das
Bauamt auf heutigen Standard gebracht. Markie-
rung folgt demnächst.
– Beim geplanten
Kreisverkehr
beim Kreuzwirt wer-
den derzeit Verkehrsmessungen vorgenommen.
– Die Fa. Gimaex Gmbh., die den Auftrag für das
Feuerwehrfahrzeug
erhalten hat, ist insolvent.
Insolvenzverwalter prüft derzeit Möglichkeiten der
Lieferung.
– Der Bürgermeister informiert in der Angelegenheit
Raumplaner
DI Wolfgang Mayr.
– Ebenso informiert der Bürgermeister über einen
Volksschulbesuch
in Lavant.
Der Gemeinderat nimmt eine Besichtigung des sa-
nierten und erweiterten
Hochbehälters „Moser“
in
Iselsberg vor. Die Gesamtkosten für die Sanierung
und Erweiterung belaufen sich auf rd. 228.000,00 €,
wovon man gut die Hälfte als Bedarfszuweisung vom
Land erhalten hat. Das Fassungsvermögen des Behäl-
ters wurde von 48 m³ auf 100 m³ erhöht. Der Gemein-
derat ist von der gewaltigen Dimension des Behälters
beeindruckt.
Raumordnung Dölsach
a)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 179/3, KG Göriach (Georg Greil).
Der Bauplatz Gp. 179/3, KG Göriach, des Herrn
Georg Greil weist derzeit keine einheitliche Flächen-
widmung auf. Da im Bereich des nordwestlichen
Nebengebäudes Zu- und Umbauten geplant sind, ist
nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplanes
erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-
meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1
und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 –
TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Archi-
DONNERSTAG, 18. OKTOBER 2018