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Seite 16 Dölsacher Dorfzeitung November 2018
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-
zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-
meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Elwischger ausge-
arbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im
Bereich der Grundstücke Nr. 799/1 und 1338, KG
Görtschach-Gödnach, laut planlicher und schriftlicher
Darstellung der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre.
Scherzer-Elwischger vom 16. Juli 2018, Zahl
707u799-1BBP.dwg, durch vier Wochen hindurch,
und zwar vom 8. August bis einschließlich 6. Septem-
ber 2018, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn
innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Folgende Bauwerber erhielten
Erschließungskosten
vorgeschrieben:
Martin Korber, Görtschach 63
Werner Winkler, Görtschach 19
Martin Köferle, Gödnach 133
Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern 30 %
der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren.
Folgende Ansuchen um
Förderung eines Elektro-
fahrrades
sind eingelangt:
Johanna Kern-Walder, Dölsach 131
Elmar Tönig, Dölsach 159
Karin Halbfurter, Stribach 7
Michael Halbfurter, Dölsach 235
Sabrina Plankensteiner, Dölsach 11
Martin Plankensteiner, Dölsach 11
Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer-
bern eine Förderung zu gewähren. Bei dieser Be-
schlussfassung waren Daniel Steidl und Petra Miet-
schnig wegen Befangenheit abwesend.
Abschreibung von Teilflächen aus dem Gemeinde-Gut
im Bereich der Gp. 161, KG Dölsach (Patterngasse).
Mit 25. Juni 2018 hat der Gemeinderat dem Verkauf
zweier Teilflächen aus der Gp. 161, KG Dölsach, an
Herrn Daniel Steidl und Herrn Josef Stocker grund-
sätzlich zugestimmt.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanz-
lei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 25. Juni 2018,
GZ. 8593/2018 werden die Teilflächen „1“ und „2“
aus der Gp. 161, KG Dölsach, imAusmaß von insge-
samt 60 m² aus dem Gemeinde-Gut ausgeschieden.
Sämtliche mit der Durchführung entstehenden Kosten
gehen zu Lasten der Grunderwerber. Als Preis werden
22,00 € je m² festgelegt.
Bei dieser Beschlussfassung war Daniel Steidl wegen
Befangenheit abwesend.
Mit der Einladung zu dieser Sitzung wurde den Ge-
meinderäten ein
Dienstbarkeitszusicherungsver-
trag
mit der TIWAG betreffend der 30-kV-
Kabelumlegung im Bereich Dölsacherbach-Brücke
Unterwirt (Gpn. 137/6, 139/2, 802/4 und 889, KG
Dölsach) übermittelt. Nach Beratung genehmigt der
Gemeinderat einstimmig den vorliegenden Dienstbar-
keitszusicherungsvertrag mit der TIWAG.
Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat ein
Pacht-
ansuchen
des Herrn Antonio Iglesias hinsichtlich einer
Teilfläche von ca. 200 m² aus der Gp. 1351/1, KG Gört-
schach-Gödnach, zur Kenntnis. Dieser Bereich zwi-
schen Drau und Eisenbahnanlage (alter Drauuferweg)
war in den letzten 29 Jahren an Herrn Viktor Greschitz
verpachtet, der diese Fläche als Gartenanlage nutzte.
Da Herr Greschitz diese Fläche aus gesundheitlichen
Gründen nicht mehr pachten will, würde Herr Iglesias
als Nachpächter auftreten. Nach einigen Wortmeldun-
gen gelangte der Gemeinderat zur Auffassung Herrn
Iglesias diese Fläche bis auf Widerruf zu verpachten.
Als Anerkennungspacht wird jährlich ein Betrag von
10,00 € festgelegt. Einstimmiger Beschluss!
In der letzten GR-Sitzung wurde angekündigt, allge-
mein über
30 km/h-Beschränkungen
für Dölsach zu
diskutieren. Anlassfall ist der Wunsch von Herrn Karl
Wallensteiner, für die Sackgasse eine solche Be-
schränkung zu erlassen. Der Gemeinderat ist der Auf-
fassung, nicht über einzelne Straßenzüge zu beraten,
sondern Zonen anzudenken. Diesbezüglich wird mit
dem Verkehrsplaner Hirschhuber Kontakt aufgenom-
men. Dieser soll sich ein Bild über die Situation in
Dölsach machen und anschließend dem Gemeinderat
Vorschläge unterbreiten. In diesem Zusammenhang
berichtet der Bürgermeister, dass auch für den ge-
wünschten Kreisverkehr beim Kreuzwirt neue Mes-
sungen erforderlich werden und diese ebenfalls durch
den Verkehrsplaner vorgenommen werden könnten.
Der Bürgermeister wird umgehend mit Verkehrsplaner
Hirschhuber Kontakt aufnehmen und die weitere Vor-
gehensweise besprechen. Anschließend wird der Ge-
meinderat mit den Vorschlägen befasst werden.
Wie bei der Herbstklausur 2017 festgelegt, ist geplant
in der Gemeinde Dölsach
Straßennamen
einzufüh-
ren. Diesbezüglich hat Bgm. Josef Mair bei der ver-
gangenen GR-Sitzung über eine Zusammenkunft mit