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Seite 16 Dölsacher Dorfzeitung November 2018

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-

zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-

meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Elwischger ausge-

arbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im

Bereich der Grundstücke Nr. 799/1 und 1338, KG

Görtschach-Gödnach, laut planlicher und schriftlicher

Darstellung der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre.

Scherzer-Elwischger vom 16. Juli 2018, Zahl

707u799-1BBP.dwg, durch vier Wochen hindurch,

und zwar vom 8. August bis einschließlich 6. Septem-

ber 2018, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der

Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn

innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu

berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Folgende Bauwerber erhielten

Erschließungskosten

vorgeschrieben:

Martin Korber, Görtschach 63

Werner Winkler, Görtschach 19

Martin Köferle, Gödnach 133

Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern 30 %

der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren.

Folgende Ansuchen um

Förderung eines Elektro-

fahrrades

sind eingelangt:

Johanna Kern-Walder, Dölsach 131

Elmar Tönig, Dölsach 159

Karin Halbfurter, Stribach 7

Michael Halbfurter, Dölsach 235

Sabrina Plankensteiner, Dölsach 11

Martin Plankensteiner, Dölsach 11

Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer-

bern eine Förderung zu gewähren. Bei dieser Be-

schlussfassung waren Daniel Steidl und Petra Miet-

schnig wegen Befangenheit abwesend.

Abschreibung von Teilflächen aus dem Gemeinde-Gut

im Bereich der Gp. 161, KG Dölsach (Patterngasse).

Mit 25. Juni 2018 hat der Gemeinderat dem Verkauf

zweier Teilflächen aus der Gp. 161, KG Dölsach, an

Herrn Daniel Steidl und Herrn Josef Stocker grund-

sätzlich zugestimmt.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanz-

lei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 25. Juni 2018,

GZ. 8593/2018 werden die Teilflächen „1“ und „2“

aus der Gp. 161, KG Dölsach, imAusmaß von insge-

samt 60 m² aus dem Gemeinde-Gut ausgeschieden.

Sämtliche mit der Durchführung entstehenden Kosten

gehen zu Lasten der Grunderwerber. Als Preis werden

22,00 € je m² festgelegt.

Bei dieser Beschlussfassung war Daniel Steidl wegen

Befangenheit abwesend.

Mit der Einladung zu dieser Sitzung wurde den Ge-

meinderäten ein

Dienstbarkeitszusicherungsver-

trag

mit der TIWAG betreffend der 30-kV-

Kabelumlegung im Bereich Dölsacherbach-Brücke

Unterwirt (Gpn. 137/6, 139/2, 802/4 und 889, KG

Dölsach) übermittelt. Nach Beratung genehmigt der

Gemeinderat einstimmig den vorliegenden Dienstbar-

keitszusicherungsvertrag mit der TIWAG.

Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat ein

Pacht-

ansuchen

des Herrn Antonio Iglesias hinsichtlich einer

Teilfläche von ca. 200 m² aus der Gp. 1351/1, KG Gört-

schach-Gödnach, zur Kenntnis. Dieser Bereich zwi-

schen Drau und Eisenbahnanlage (alter Drauuferweg)

war in den letzten 29 Jahren an Herrn Viktor Greschitz

verpachtet, der diese Fläche als Gartenanlage nutzte.

Da Herr Greschitz diese Fläche aus gesundheitlichen

Gründen nicht mehr pachten will, würde Herr Iglesias

als Nachpächter auftreten. Nach einigen Wortmeldun-

gen gelangte der Gemeinderat zur Auffassung Herrn

Iglesias diese Fläche bis auf Widerruf zu verpachten.

Als Anerkennungspacht wird jährlich ein Betrag von

10,00 € festgelegt. Einstimmiger Beschluss!

In der letzten GR-Sitzung wurde angekündigt, allge-

mein über

30 km/h-Beschränkungen

für Dölsach zu

diskutieren. Anlassfall ist der Wunsch von Herrn Karl

Wallensteiner, für die Sackgasse eine solche Be-

schränkung zu erlassen. Der Gemeinderat ist der Auf-

fassung, nicht über einzelne Straßenzüge zu beraten,

sondern Zonen anzudenken. Diesbezüglich wird mit

dem Verkehrsplaner Hirschhuber Kontakt aufgenom-

men. Dieser soll sich ein Bild über die Situation in

Dölsach machen und anschließend dem Gemeinderat

Vorschläge unterbreiten. In diesem Zusammenhang

berichtet der Bürgermeister, dass auch für den ge-

wünschten Kreisverkehr beim Kreuzwirt neue Mes-

sungen erforderlich werden und diese ebenfalls durch

den Verkehrsplaner vorgenommen werden könnten.

Der Bürgermeister wird umgehend mit Verkehrsplaner

Hirschhuber Kontakt aufnehmen und die weitere Vor-

gehensweise besprechen. Anschließend wird der Ge-

meinderat mit den Vorschlägen befasst werden.

Wie bei der Herbstklausur 2017 festgelegt, ist geplant

in der Gemeinde Dölsach

Straßennamen

einzufüh-

ren. Diesbezüglich hat Bgm. Josef Mair bei der ver-

gangenen GR-Sitzung über eine Zusammenkunft mit