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November 2018 Dölsacher Dorfzeitung Seite 15
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-
meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1
und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 –
TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Archi-
tektengemeinschaft Lienz ausgearbeiteten Entwurf
vom 23. Juli 2018, mit der Planungsnummer 707-
2018-00009, über die Änderung des Flächenwid-
mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 33/1,
669/1, KG 85012 Göriach (zum Teil), durch vier
Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme
aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen-
widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor:
Umwidmung
Grundstück 33/1 KG 85012 Göriach
rund 3 m²
von Freiland § 41
in
Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standort-
gebunden]
weiters Grundstück 669/1 KG 85012 Göriach
rund 16 m²
von Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) stand-
ortgebunden]
in
Freiland § 41
Gleichzeitig wird gemäß § 71Abs. 1 lit. a TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende
Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-
frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
d)
Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich
der Gpn. 799/1 und 1338, KG Görtschach-Göd-
nach (IQ Bürotechnik, Gemeinde Dölsach).
Die IQ Bürotechnik GmbH. hat gegenständliches
Grundstück vom Tiroler Bodenfonds erworben. Ge-
plant ist die Errichtung eines Geschäftsgebäudes, das
die Anpassung des bestehenden Bebauungsplanes er-
forderlich macht. Die Erlassung des nachstehenden
Bebauungsplanes ist daher notwendig.
Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige
Beschlüsse:
frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
b)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 79, KG Görtschach-Gödnach
(Ernst Korber).
Der Bauplatz des Herrn Ernst Korber auf der Gp. 79,
KG Görtschach-Gödnach, weist derzeit keine einheit-
liche Bauplatzwidmung auf. Um diese herzustellen
ist die Änderung des Flächenwidmungsplanes im
Bereich zweier Teilflächen erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemein-
derat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1 und §
64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG
2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Architektenge-
meinschaft Lienz ausgearbeiteten Entwurf vom 20. Juli
2018, mit der Planungsnummer 707-2018-00007, über
die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Ge-
meinde Dölsach im Bereich 79, KG 85013 Gört-
schach-Gödnach (zum Teil), durch vier Wochen hin-
durch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen-
widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor:
Umwidmung
Grundstück 79 KG 85013 Görtschach-Gödnach
rund 136 m²
von Freiland § 41
in
Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standort-
gebunden]
Gleichzeitig wird gemäß § 71Abs. 1 lit. a TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende
Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-
frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
c)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gpn. 33/1 und 669/1, KG Göriach
(Viktoria Eder).
Frau Viktoria Eder plant bei ihremWohnhaus auf der
Gp. 33/1, KG Göriach, diverse Zu- und Umbauten.
Das Grundstück weist derzeit keine einheitliche Bau-
platzwidmung auf. Um diese herzustellen ist die
Änderung des Flächenwidmungsplanes erforderlich.