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November 2018 Dölsacher Dorfzeitung Seite 15

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-

meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1

und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 –

TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Archi-

tektengemeinschaft Lienz ausgearbeiteten Entwurf

vom 23. Juli 2018, mit der Planungsnummer 707-

2018-00009, über die Änderung des Flächenwid-

mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 33/1,

669/1, KG 85012 Göriach (zum Teil), durch vier

Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme

aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen-

widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor:

Umwidmung

Grundstück 33/1 KG 85012 Göriach

rund 3 m²

von Freiland § 41

in

Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standort-

gebunden]

weiters Grundstück 669/1 KG 85012 Göriach

rund 16 m²

von Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) stand-

ortgebunden]

in

Freiland § 41

Gleichzeitig wird gemäß § 71Abs. 1 lit. a TROG 2016

der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende

Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,

wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-

frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer

hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

d)

Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich

der Gpn. 799/1 und 1338, KG Görtschach-Göd-

nach (IQ Bürotechnik, Gemeinde Dölsach).

Die IQ Bürotechnik GmbH. hat gegenständliches

Grundstück vom Tiroler Bodenfonds erworben. Ge-

plant ist die Errichtung eines Geschäftsgebäudes, das

die Anpassung des bestehenden Bebauungsplanes er-

forderlich macht. Die Erlassung des nachstehenden

Bebauungsplanes ist daher notwendig.

Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige

Beschlüsse:

frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer

hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

b)

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-

reich der Gp. 79, KG Görtschach-Gödnach

(Ernst Korber).

Der Bauplatz des Herrn Ernst Korber auf der Gp. 79,

KG Görtschach-Gödnach, weist derzeit keine einheit-

liche Bauplatzwidmung auf. Um diese herzustellen

ist die Änderung des Flächenwidmungsplanes im

Bereich zweier Teilflächen erforderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemein-

derat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1 und §

64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG

2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Architektenge-

meinschaft Lienz ausgearbeiteten Entwurf vom 20. Juli

2018, mit der Planungsnummer 707-2018-00007, über

die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Ge-

meinde Dölsach im Bereich 79, KG 85013 Gört-

schach-Gödnach (zum Teil), durch vier Wochen hin-

durch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen-

widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor:

Umwidmung

Grundstück 79 KG 85013 Görtschach-Gödnach

rund 136 m²

von Freiland § 41

in

Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standort-

gebunden]

Gleichzeitig wird gemäß § 71Abs. 1 lit. a TROG 2016

der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende

Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,

wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-

frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer

hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

c)

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-

reich der Gpn. 33/1 und 669/1, KG Göriach

(Viktoria Eder).

Frau Viktoria Eder plant bei ihremWohnhaus auf der

Gp. 33/1, KG Göriach, diverse Zu- und Umbauten.

Das Grundstück weist derzeit keine einheitliche Bau-

platzwidmung auf. Um diese herzustellen ist die

Änderung des Flächenwidmungsplanes erforderlich.