![Page Background](./../common/page-substrates/page0030.jpg)
30
BLICK
Ein
DAS REICHSVOLKSSCHULGESETZ 1869
Im Jahre 1869 wurden die Schulordnung und Schulkompe-
tenzen neu geregelt. Die Schulpflicht galt nun vom 6. bis
zum 14. Lebensjahr. War die Schulaufsicht noch immer der
kirchlichen Aufsicht unterstellt, so verlangte das Reichs-
volksschulgesetz die Einsetzung weltlicher Inspektoren.
Eine besondere Entwicklung erfuhr das Sillianer Schulwesen
durch die Gründung des „Volksschulvereins Sillian“ 1875,
deren Mitglieder die Ausstattung der Klassenzimmer und
den Ankauf von Lehrmitteln veranlassten. Im Jahre 1886
entstand in Sillian eine Filiale der Barmherzigen Schwestern
aus dem Mutterhaus Zams. Die Schwestern übernahmen
die „Mädchen- und Industrieschule“, die damals in dem von
der Gemeinde angekauften „Post- Gasthaus“, heute kleine
Kaserne, untergebracht war, und die Betreuung der Klein-
kinder in der „Kinderbewahranstalt“. Bis zum Jahr 1979 un-
terrichteten Zammer Schwestern an den Sillianer Schulen.
Die letzte Schulschwester, Schw. Monika, ist sicher noch
vielen in guter Erinnerung.
Ab dem Schuljahr 1887/88 war die Volksschule zweiklassig.
Der Unterricht erfolgte in der 1. Klasse für Knaben und Mäd-
chen gemeinsam, in der 2. Klasse getrennt.
Aus dem Volksschulverein entwickelte sich der Ortsschulrat,
der 1893 die Schulordnung für Sillian neu regelte und die
Unterrichtszeiten wie folgt festsetzte:
A) Werktagsschule: Die „Winterschule“ begann am 1. No-
vember und endete am 30. April. Die „Sommerschule“ be-
gann am 8. Mai und endete am 8. August. Die Unterrichtszeit
betrug 18 Wochenstunden.
B) Wiederholungsschule oder Feiertagsschule: Beginn war am
Chronik
Mädchenschule Sillian mit Schulschwester Sr. Wenefrieda Wolf, 1908
Letztes Schuljahr im alten Schulhaus Sillian 84; Oberstufenklasse 1952/53