Previous Page  30 / 60 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 30 / 60 Next Page
Page Background

30

BLICK

Ein

DAS REICHSVOLKSSCHULGESETZ 1869

Im Jahre 1869 wurden die Schulordnung und Schulkompe-

tenzen neu geregelt. Die Schulpflicht galt nun vom 6. bis

zum 14. Lebensjahr. War die Schulaufsicht noch immer der

kirchlichen Aufsicht unterstellt, so verlangte das Reichs-

volksschulgesetz die Einsetzung weltlicher Inspektoren.

Eine besondere Entwicklung erfuhr das Sillianer Schulwesen

durch die Gründung des „Volksschulvereins Sillian“ 1875,

deren Mitglieder die Ausstattung der Klassenzimmer und

den Ankauf von Lehrmitteln veranlassten. Im Jahre 1886

entstand in Sillian eine Filiale der Barmherzigen Schwestern

aus dem Mutterhaus Zams. Die Schwestern übernahmen

die „Mädchen- und Industrieschule“, die damals in dem von

der Gemeinde angekauften „Post- Gasthaus“, heute kleine

Kaserne, untergebracht war, und die Betreuung der Klein-

kinder in der „Kinderbewahranstalt“. Bis zum Jahr 1979 un-

terrichteten Zammer Schwestern an den Sillianer Schulen.

Die letzte Schulschwester, Schw. Monika, ist sicher noch

vielen in guter Erinnerung.

Ab dem Schuljahr 1887/88 war die Volksschule zweiklassig.

Der Unterricht erfolgte in der 1. Klasse für Knaben und Mäd-

chen gemeinsam, in der 2. Klasse getrennt.

Aus dem Volksschulverein entwickelte sich der Ortsschulrat,

der 1893 die Schulordnung für Sillian neu regelte und die

Unterrichtszeiten wie folgt festsetzte:

A) Werktagsschule: Die „Winterschule“ begann am 1. No-

vember und endete am 30. April. Die „Sommerschule“ be-

gann am 8. Mai und endete am 8. August. Die Unterrichtszeit

betrug 18 Wochenstunden.

B) Wiederholungsschule oder Feiertagsschule: Beginn war am

Chronik

Mädchenschule Sillian mit Schulschwester Sr. Wenefrieda Wolf, 1908

Letztes Schuljahr im alten Schulhaus Sillian 84; Oberstufenklasse 1952/53