abklären müsse. GV Wallensteiner möchte vom
Bürgermeister wissen, ob SV Suntinger nun die
Unterstützung des Gemeinderates habe oder
nicht. Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
dass SV Suntinger die Angelegenheit im Ausschuss
und dann mit allen Mitgliedern weiterverfolgen
solle.
Der Substanzverwalter der GG-AGM Stronach gibt
noch Auskunft darüber, dass das ursprüngliche
A n s u c h e n a u f E i n l e i t u n g e i n e s
Feststellungsverfahrens vom 20.05.2016, welches
an die Agrar Lienz geschickt wurde, auf dem
Postwege verloren ging und somit erst neuerlich
am 15.03.2017 das Ansuchen, direkt an Dr.
Kaltenböck, übermittelt wurde.
Der Bürgermeister verliest das E-Mail vom
28 . 02 . 2017 von der Recht sanwal t skanz lei
Seirer&Weichselbraun, welche Herrn Albin Egger
s e n . i n d e r R e c h t s s a c h e 6 C 4 8 / 1 5 a
(Unterlassungsklage Wachtweg) vertreten hat.
Anlässlich der Verhandlung am 23.09.2015 wurde
Ruhen des Verfahrens vereinbart; Herr Albin Egger
sen. fordert nunmehr aber eine Entschuldigung
von der Gemeinde wegen demWegbau. Darüber
h i naus forder t er Kos tenübernahme. Di e
Gemeinderäte sind sich einig, dass die Gemeinde
absolut korrekt gehandelt habe, sich nichts habe
z u S c h u l d e n k omme n l a s s e n , d a d e r
Gemeindeweg nach einem Hangrutsch lediglich
wieder in Stand gesetzt wurde und dies im Interesse
aller Nutzer lag, außerdem sehr wohl auch zum
Vorteil der Familie Egger war. Eine Entschuldigung
bei Herrn Albin Egger sen. entbehre somit jeder
Grundlage. Eine Kostenübernahme komme auch
nicht in Frage.
Der Bürgermeister berichtet, dass die Beschwerde
von Herrn Albin Egger sen. gegen die Waldumlage
mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes
Tirol vom 23.02.2017, GZ LVWG-2016/12/1686-3,
abgewiesen wurde. Damit ist auch die korrekte
Vorgehensweise beim Stundenabbau des
Gemeindewaldaufsehers im Jahr 2015 seitens des
Landesverwaltungsgerichtes Tirol bestätigt
worden.
Der Bürgermeister berichtet, dass Frau Angelika
Fe i er tag, ver t reten du rch RA Dr . Rober t
Kerschbaumer, mit Schreiben vom 01.03.2017,
gegen den ha. Baubescheid vom 31.01.2017, mit
welchem die abweichenden Bauführungen beim
Wohnhaus Iselsberg 199 bewilligt wurden,
Beschwerde erhoben hat. Der gesamte Akt
b e n d e t s i c h n u n m e h r b e i m
Landesverwaltungsgericht Tirol. GR Haidenberger
regt an, dass der Hackschnitzelsilo i.S. der Tiroler
Bauordnung überprüft werden sollte, da Passanten
bereits Risse festgestellt hätten.
Zudem wurde von RA Dr. Robert Kerschbaumer,
we l cher F rau Fe i er tag auch im Fa l l des
abgebrochenenWohnhauses Iselsberg 202 vertritt,
am 01.02.2017 Berufung gegen das Urteil des
Landesgerichtes Innsbruck erhoben. Somit
bendet sich dieser Akt auch beimGericht.
Hinsichtlich des abgebrannten ehem. Berghofes
Wacht berichtet der Bürgermeister, dass seitens
d e r G e m e i n d e a m 3 0 . 1 2 . 2 0 1 6 d e r
Abbruchbescheid erging. Die Eigentümerin habe
mitgeteilt, dass, sobald die Schuldfrage geklärt sei,
der Abbruch umgehenddurchgeführt werde.
Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat noch
das Angebot der Kufgem GmbH vom 15.02.2017
zur Kenntnis. Am 09.02.2017 fand auf Anregung der
Kalser Bürgermeisterin eine Präsentation der
Kufgem-IT-Programme in der Gemeinde St. Jakob
statt. Das Angebot beläuft sich auf € 25.756,80
(Einmalkosten), es würden noch monatliche
Kosten in Höhe von € 1.532,47 hinzukommen.
Aufgrund der enormen Kosten kommt dieses
Angebot nicht in Frage. Der Bürgermeister sagt
noch, dass er sich eine tirolweite Lösung, z.B. über
den Tiroler Gemeindeverband, wünschenwürde.
Hinsichtlich des Backbone-Ausbaues erläutert der
Bürgermeister den geplanten Trassenverlauf,
welcher bis 2018 umgesetzt werden soll. Zudem
erläutert er die Fördermodelle. Die TIWAG arbeite
auch ein Projekt bezüglich der Erdverkabelung,
der Mittelspannungsleitung von Dölsach nach
Iselsbergaus.
Zur Bauweiterführung beim „Moserweg“ berichtet
der Bürgermeister, dass die Arbeiten in der 3.
Woche imApril wieder aufgenommen werden. GR
Steiner weist in diesem Zusammenhang darauf hin,
da s s d i e Au t o s l e t z t e s J ah r nac h de n
Asphaltierungsarbeiten sehr rasant aus dem
Deban t t a l weg i n d i e Geme i nde s t r a ß e
eingefahren seien. Es wären hier entsprechende
Maßnahmen zu tätigen.
Der Bürgermeister berichtet, dass mittlerweile alle
Interessenten dem Projekt „Milschgenbach“
zugestimmt haben und auch ihre Kostenanteile
tragenwerden.
GR Suntinger sagt, dass aufgrund des im Raum
stehenden Eigentümerwechsels beim Grundstück
von Golger Wilfried (Gp. 650/4, KG Iselsberg) die
Einfahrt nunmehr gemacht werden sollte, damit
sich das Ganze nicht wieder umJahre verzögere.
ISELSBERGER
GEMEINDEBOTE
Ausgabe 37 | Juni 2017
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