geben.
GV Wallensteiner erkundigt sich zum Thema
„barrierefreie Gemeinde“. Der Bürgermeister
antwortet, dass seitens der Gemeinde die
nanziellen Mittel für eine momentane Umsetzung
fehlen, dass man aber bis 2021 an der Umsetzung
arbeitenmüsse.
GV Wallensteiner fragt noch nach, ob der
abschließende Vermessungsplan bezüglich der
Straße nach Stronach schon erstellt sei, dann auch
noch dem GR zur Beschlussfassung vorgelegt
werde und ob die Kosten für den Vermessungsplan
noch vom Projekt gedeckt sind. Der Bürgermeister
antwortet, dass lediglich noch eine Unterschrift
eines Grundeigentümers ausständig sei, der
Vermessungsplan dann dem GR vorgelegt werde
unddie Kosten imProjekt integriert seien.
Der Bürgermeister gibt Auskunft darüber, dass laut
Schreiben vom Amt der Tiroler Landesregierung,
Abte i l ung Bau - und Raumordnung, vom
14.12.2016, GZ RoBau-2-040/223-2016, die
Gemeinde Iselsberg-Stronach am 01.05.2017
k o s t e n l o s a u f d e n e l e k t r o n i s c h e n
Flächenwidmungsplan umgestellt werden soll.
GR Haidenberger fragt noch an, ob bezüglich der
bestehenden Gemeindewohnungen (Iselsberg
24) Sanierungskonzepte angedacht werden. Der
Bürgermeister sagt, dass die Wohnungen veraltet
sind und wenn man eine Sanierung, z.B. mit einem
Wohnungsträger, plane, dann auch einkalkuliert
werden müsse, dass dieMieten dementsprechend
angehoben werden. GR Gumpitsch bringt noch
ins Gespräch, dass es auch die Möglichkeit einer
stufenweisen Generalsanierung gebe. Der
Bürgermeister antwortete, dass eine Sanierung
sehr wünschenswert sei, aber auch hier leider die
notwendigen nanziellenMittel fehlen.
Sitzung, am21.03.2017
Gemäß der Verordnung der Landesregierung vom
07.07.2015 über die Festsetzung der Schulsprengel
fü r d i e öf fent l i chen a l l geme i nb i l denden
Pichtschulen gehört das Gemeindegebiet von
Iselsberg-Stronach dem Schulsprengel der
Pichtschule „Polytechnische Schule Lienz“ an. Für
die „Polytechnische Schule Lienz“ werden
nunmehr seitens der Stadtgemeinde Lienz als
Schulerhalterin mit den beitragspichtigen
Geme i nden d i e S chu l e r ha l t ung s k o s t en
(Betriebsaufwand und Investitionsaufwand inkl.
Schuldendienst) im Verhältnis 25% des jeweiligen
Au fwandes nach de r E i nwohne r zah l a l s
„Basisbetrag“ und 75% des jeweiligen Aufwandes
nach der Schü l er zah l abgerechnet . D i e
Ho f e i gen t üme r bean t r ag t we r den . GR
Haidenberger meint, dass dann auch das Gerinne
mit einem Rigol geschlossen werden könnte. Der
Bürgermeister sagt, dass das in diesem Bereich
eher unwahrscheinlich seinwerde.
Es wird noch wegen dem ehemaligen Berghof
Wacht nachgefragt, ob das Gebäude mögliche
Schneemassen überhaupt noch tragen kann. Der
Bürgermeister sagt, dass laut den Berechnungen
des Baumeisters Kuenz die Statik gegeben sei und
bei Schneefällen Kontrollen durch den Baumeister
vorzunehmen seien.
Sitzung, am20.12.2016
Die TIWAG hat bereits im Jahre 2015 bei der
Gemeinde angesucht bezüglich der Gp. 466/2, KG
Iselsberg, die Zustimmung zur unterirdischen
Verlegung, Benützung und Erhaltung von
Starkstromkabeln zu erteilen. Die Entschädigung
beträgt € 380. Da sich nunmehr die Person des SVW
geändert hat und sich auch die Vorschriften der
T I WAG b e i V e r t r a g s a b s c h l ü s s e n b z w .
Zustimmungserklärungen geändert haben und es
aufgrund der Baumaßnahmen eines Anrainers
erforderlich wurde, die bestehende Leitung tiefer
zu legen, wurde um Beschlussfassung im GR sowie
um Unterfertigung durch den neuen SVW seitens
der TIWAG gebeten. Der heute entschuldigte GR
und SVW der GG-AGM Iselsberg Josef Suntinger
hat den Dienstbarkeitenzusicherungsvertrag sowie
die Zustimmungserklärung bereits unterfertigt.
Sodann beschließt der Gemeinderat einstimmig,
dass demVertrag sowie der Zustimmungserklärung
zugestimmt wird.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den
Voranschlag für das Jahr 2017 mit folgenden
Summen im ordentlichen Haushalt: Summe der
Einnahmen € 1.340.900 und Summe der Ausgaben
€ 1.621.800. Somit liegt ein Abgang von € 280.900
vor. Für das Jahr 2017 sind keine besonderen
Bauvorhaben geplant.
Der Bürgermeister bringt den Gemeinderäten das
Schreiben von Dr. Gregor Kaltenböck vom
05.12.2016, GZ AGM-R481/217-2016, bezüglich des
Schreibens des Obmannes der GG-AGM Iselsberg
vom25.11.2016, zur Kenntnis.
Der Bürgermeister/SVW der GG-AGM Stronach
berichtet noch, dass am 19.01.2017 in Innsbruck
von de r Un t e r nehmen sbe r at ungs GmbH
S c h ö n h e r r e i n S e m i n a r z u m T h e m a
Gemeindegutsagrargemeinschaften angeboten
werde. Die Kurskosten belaufen sich pro Person auf
€ 240. Josef Suntinger und er werden am Seminar
teilnehmen. Die Obmänner beider GG-AGM
wollen ihre mögliche Teilnahme noch bekannt
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ISELSBERGER
GEMEINDEBOTE
Ausgabe 37 | Juni 2017