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56 - A
pril
2017
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emeinde
Holzmeldung und Bewilligung
und was sonst noch zu beachten ist!
Bei den jährlich im Früh-
jahr stattfindenden Forsttag-
satzungen werden die beim
zuständigen Gemeindewald-
aufseher eingelangten Fäl-
lungsanträge, sowie Anträge
für Kleinviehweide (Ziegen
u. Schafe) behandelt und von
der zuständigen Kommission,
bestehend aus dem Leiter der
Bezirksforstinspektion, ei-
nem Vertreter der jeweiligen
Gemeinde und einem Vertre-
ter der Waldeigentümer be-
schlossen.
Bei Holznutzungen über 50 m³
sind folgende Punkte zu be-
achten:
- Bekanntgabe der Örtlichkeit
(Grundstücksnummer, Katas-
tralgemeinde)
- Holzmenge in m³
- Nutzungsart
- Flächengröße (Kleinkahlhieb,
Auflichtung oder andere Nut-
zungsformen)
Nutzungen
im
Schutz-
wald mit einer Fläche von
mehr als 2000 m², sowie im
Wirtschaftswald über 5000 m²
sind bewilligungspflichtig!
Bei bewilligungspflichtigen
Fällungen besteht
Auszeige-
pflicht
, diese wird von den
zuständigen Forstaufsichts-
organen im Beisein des je-
weiligen Waldeigentümers
vorgenommen. Es dürfen
nur ausgezeigte Stämme, die
mittels „Waldhammer“ ge-
kennzeichnet sind, genutzt
werden.
Ausgenommen sind Nutzun-
gen, die auf ein Schadereignis
zurückzuführen sind (wie z.
B. Windwurf, Schneedruck,
Käferbefall u.a.); hier besteht
Aufarbeitungspflicht,
um
eine
Borkenkäfermassen-
vermehrung zu verhindern.
Bei diesen, so genannten
„
Zwangsnutzungen“
,
be-
steht zwar eine Meldepflicht,
es ist aber keine Fällungsbe-
willigung notwendig!
Um eine Seilförderung in An-
spruch nehmen zu können,
ist es notwendig,
VOR
der
Holzauszeige ein Beratungs-
gespräch mit dem zuständi-
gen Bezirksförster vorzuneh-
men. In diesem Zuge kann
dann ein Förderantrag ge-
stellt werden. Förderbar sind
Holzfällungen, die eine Ge-
samtfläche von 0,3 ha. nicht
überschreiten.
Achtung:
Benachbarte Frei-
flächen und ungesicherte
Verjüngungen unter 1,3 m
Höhe werden zusammenge-
rechnet. Nicht förderbar sind
Nutzungen im Wirtschafts-
wald, sowie Holzfällungen,
die mittels Traktorwinde zum
Forstweg geliefert werden.
Die durchgeführten Nutzun-
gen werden während und
nach Beendigung der Arbei-
ten durch das Forstpersonal
kontrolliert.
GWA T
scharnig
F
ranz
Waldaufseher Franz Tscharnig und Substanzverwalter Bgm.
Bernhard Webhofer bei der Holzauszeige.
Fotos: Gemeinde Gaimberg
Auch heuer gilt es wieder, ca. 1.600 fm Schadholz im De-
banttal aufzuräumen.
Kurz gefragt: GR Raimund Kollnig
Wo ist dein Lieblingsplatz?
Zuhause am Ebnerhof
Was isst/trinkst du am
liebsten?
Leberknödel oder Rippelen;
Mineral und ab und zu ein
Glas Bier
Wen bewunderst du am
meisten?
Menschen, die das Leben
nehmen wie es kommt und
nicht jammern
Welcher Künstler/Musiker
beeindruckt dich?
Bud Spencer und Robert Pal-
frader / Hubert von Goisern
und ABBA
Was ist deine Lieblingsbe-
schäftigung?
An sonnigen Tagen mit mei-
nem Oldtimer-Traktor aus-
fahren
Was ist dein Lebensmotto?
Wer rastet der rostet
Welches Buch liest du ge-
rade?
Landwirtschaftliche
Fach-
zeitschriften
Was bedeutet dir Gaim-
berg?
Eine Gemeinde mit ZU-
KUNFT
Foto: privat