8
8
D
ie
S
onnseiten
N
ummer
56 - A
pril
2017
G
emeinde
Merkblatt für die Baueinreichung
Für Baueingaben müssen Sie
je nach
Bewilligungs- oder
Anzeigepflicht
nachfolgende
Unterlagen beibringen.
Abhängig von der Art der
geplanten baulichen Maßnah-
me, der Örtlichkeit des Bau-
platzes oder eines etwaigen
Denkmalschutzes können ge-
gebenenfalls ergänzende Un-
terlagen erforderlich sein.
Sollten Zweifel bestehen, ob
ein Bauvorhaben nach der
Tiroler Bauordnung bewil-
ligungspflichtig oder ledig-
lich anzeigepflichtig ist, bit-
te dies mit der Gemeinde/
Baubehörde vor der Bau-
einreichung abklären.
BAUANSUCHEN
Legen Sie dem jeweiligen
Ansuchen die Planunterlagen
in
dreifacher Ausfertigung
sowie die sonstigen zur Be-
urteilung der Zulässigkeit
des Bauvorhabens nach den
bau- und raumordnungsrecht-
lichen Vorschriften erforder-
lichen Unterlagen bei.
Jedenfalls müssen Sie nach-
folgende Unterlagen beibrin-
gen:
Bauansuchen
mit integrier-
ter
Baubeschreibung
Eigentumsnachweise
(bei Neu- und Zubauten):
Wenn Bauwerber und Grund-
stückeigentümer ident sind
reicht der Grundbuchauszug
neuesten Standes.
Wenn der Bauwerber nicht
Grundeigentümer
oder
Bauberechtigter ist die Zu-
stimmungserklärung
des
Grundeigentümers bzw. des
Bauberechtigten nötig.
Für Neu- und Zubauten an
Liegenschaften, an denen
Wohnungseigentum besteht,
bedarf es des Nachweises
des Miteigentums an der
Liegenschaft bzw. der Zu-
stimmungserklärung des be-
treffenden Miteigentümers
nicht jedoch des Nachweises
der Zustimmung der übrigen
Miteigentümer.
Nachweis
einer
rechtlich ge-
sicherten Verbindung
mit
einer öffentlichen Verkehrs-
fläche.
Anrainerverzeichnis
Amtlicher Lageplan mit bild-
licher Darstellung des 15-Me-
ter Anrainerkreises und ein
Anrainerverzeichnis
Amtlicher Lageplan
Der Lageplan hat die Anga-
ben gemäß § 1 Abs. 2 der Pla-
nunterlagenverordnung 1998,
LGBl. Nr. 90/1998 i.d.g.F. zu
enthalten.
Baupläne
gemäß Planunter-
lagenverordnung 1998
Die Baupläne haben jeden-
falls die zur Beurteilung des
Bauvorhabens erforderlichen
Grundrisse, Ansichten
und
Schnitte
mit den erforder-
lichen Maßangaben zu ent-
halten (auch Darstellung des
Urgeländes und des projek-
tierten Geländes sowie des
Geländes der angrenzenden
Grundstücke).
Bei Zu- und Umbauten sind
bestehende bauliche Anlagen
grau
, geplante bauliche An-
lagen
rot
und abzubrechende
Anlagen
gelb
darzustellen.
Die Einreichpläne sind vom
Bauwerber, Grundeigentü-
mer und Planverfasser zu un-
terfertigen.
Berechnungen
- nachvollziehbare Aufstel-
lung über die
Baumasse
gemäß Tiroler Verkehrsauf-
schließungsabgabengesetz
2011, LGBl. Nr. 58/2011
(getrennt für neu errichtete,
umgebaute,
abgebrochene
Gebäude(teile) und den nicht
geänderten Bestand)
- nachvollziehbare Aufstel-
lung über die
Bruttoge-
schoßfläche
neu errichteter
Gebäudeteile
- Wärmebedarfsberechnung/
Energieausweis
- nachvollziehbare Berech-
nung der
statistischen Anga-
ben
Die Ergebnisse der Berech-
nungen sind in das Bauan-
tragsformular zu übertragen.
BAUANZEIGE
Legen Sie der jeweiligen
Anzeige die Planunterlagen
in
zweifacher Ausfertigung
sowie die sonstigen zur Be-
urteilung der Zulässigkeit
der Baumaßnahme nach den
bau- und raumordnungsrecht-
lichen Vorschriften erforder-
lichen Unterlagen bei.
Jedenfalls müssen Sie nach-
folgende Unterlagen beibrin-
gen:
- ein entsprechender Antrag
- eine kurze technische Be-
schreibung
- Planunterlagen gemäß Pla-
nunterlagenverordnung
Weitere Informationen in
bau- und feuerpolizeilichen
Angelegenheiten
erhalten
Sie im Gemeindeamt Gaim-
berg (Tel.: 04852/62262 oder
0664/4549760).
D
er
B
ürgermeister
Foto: Energie Tirol