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56 - A

pril

2017

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emeinde

Merkblatt für die Baueinreichung

Für Baueingaben müssen Sie

je nach

Bewilligungs- oder

Anzeigepflicht

nachfolgende

Unterlagen beibringen.

Abhängig von der Art der

geplanten baulichen Maßnah-

me, der Örtlichkeit des Bau-

platzes oder eines etwaigen

Denkmalschutzes können ge-

gebenenfalls ergänzende Un-

terlagen erforderlich sein.

Sollten Zweifel bestehen, ob

ein Bauvorhaben nach der

Tiroler Bauordnung bewil-

ligungspflichtig oder ledig-

lich anzeigepflichtig ist, bit-

te dies mit der Gemeinde/

Baubehörde vor der Bau-

einreichung abklären.

BAUANSUCHEN

Legen Sie dem jeweiligen

Ansuchen die Planunterlagen

in

dreifacher Ausfertigung

sowie die sonstigen zur Be-

urteilung der Zulässigkeit

des Bauvorhabens nach den

bau- und raumordnungsrecht-

lichen Vorschriften erforder-

lichen Unterlagen bei.

Jedenfalls müssen Sie nach-

folgende Unterlagen beibrin-

gen:

Bauansuchen

mit integrier-

ter

Baubeschreibung

Eigentumsnachweise

(bei Neu- und Zubauten):

Wenn Bauwerber und Grund-

stückeigentümer ident sind

reicht der Grundbuchauszug

neuesten Standes.

Wenn der Bauwerber nicht

Grundeigentümer

oder

Bauberechtigter ist die Zu-

stimmungserklärung

des

Grundeigentümers bzw. des

Bauberechtigten nötig.

Für Neu- und Zubauten an

Liegenschaften, an denen

Wohnungseigentum besteht,

bedarf es des Nachweises

des Miteigentums an der

Liegenschaft bzw. der Zu-

stimmungserklärung des be-

treffenden Miteigentümers

nicht jedoch des Nachweises

der Zustimmung der übrigen

Miteigentümer.

Nachweis

einer

rechtlich ge-

sicherten Verbindung

mit

einer öffentlichen Verkehrs-

fläche.

Anrainerverzeichnis

Amtlicher Lageplan mit bild-

licher Darstellung des 15-Me-

ter Anrainerkreises und ein

Anrainerverzeichnis

Amtlicher Lageplan

Der Lageplan hat die Anga-

ben gemäß § 1 Abs. 2 der Pla-

nunterlagenverordnung 1998,

LGBl. Nr. 90/1998 i.d.g.F. zu

enthalten.

Baupläne

gemäß Planunter-

lagenverordnung 1998

Die Baupläne haben jeden-

falls die zur Beurteilung des

Bauvorhabens erforderlichen

Grundrisse, Ansichten

und

Schnitte

mit den erforder-

lichen Maßangaben zu ent-

halten (auch Darstellung des

Urgeländes und des projek-

tierten Geländes sowie des

Geländes der angrenzenden

Grundstücke).

Bei Zu- und Umbauten sind

bestehende bauliche Anlagen

grau

, geplante bauliche An-

lagen

rot

und abzubrechende

Anlagen

gelb

darzustellen.

Die Einreichpläne sind vom

Bauwerber, Grundeigentü-

mer und Planverfasser zu un-

terfertigen.

Berechnungen

- nachvollziehbare Aufstel-

lung über die

Baumasse

gemäß Tiroler Verkehrsauf-

schließungsabgabengesetz

2011, LGBl. Nr. 58/2011

(getrennt für neu errichtete,

umgebaute,

abgebrochene

Gebäude(teile) und den nicht

geänderten Bestand)

- nachvollziehbare Aufstel-

lung über die

Bruttoge-

schoßfläche

neu errichteter

Gebäudeteile

- Wärmebedarfsberechnung/

Energieausweis

- nachvollziehbare Berech-

nung der

statistischen Anga-

ben

Die Ergebnisse der Berech-

nungen sind in das Bauan-

tragsformular zu übertragen.

BAUANZEIGE

Legen Sie der jeweiligen

Anzeige die Planunterlagen

in

zweifacher Ausfertigung

sowie die sonstigen zur Be-

urteilung der Zulässigkeit

der Baumaßnahme nach den

bau- und raumordnungsrecht-

lichen Vorschriften erforder-

lichen Unterlagen bei.

Jedenfalls müssen Sie nach-

folgende Unterlagen beibrin-

gen:

- ein entsprechender Antrag

- eine kurze technische Be-

schreibung

- Planunterlagen gemäß Pla-

nunterlagenverordnung

Weitere Informationen in

bau- und feuerpolizeilichen

Angelegenheiten

erhalten

Sie im Gemeindeamt Gaim-

berg (Tel.: 04852/62262 oder

0664/4549760).

D

er

B

ürgermeister

Foto: Energie Tirol