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Förderungen

Die Gemeinde wird im Frühjahr

2017 Angebote einholen. Bevor die

Gemeinde das Heizöl bestellt, wird

jedem der aktuelle Kaufpreis be-

kannt gegeben.

Gemeinsamer Heizöleinkauf

Um die stetig steigenden Heizölkosten etwas im Rahmen zu

halten wird den Betrieben und Gemeindebürgern wieder die

Möglichkeit gegeben, sich am Heizöleinkauf zu beteiligen.

Interessierte können sich

bis Ende März 2017

in der Gemeinde Innervillgraten bei

Oswald Fürhapter melden.

AK Beihilfen für Schüler, Lehrlinge, Stu-

denten und AK-Mitglieder in beruflicher

Aus- und Weiterbildung

Wer bekommt eine

AK-Beihilfe?

Kinder von AK-Mitgliedern

Wir fördern AK-Mitglieder, deren

Kinder sich in einer Lehrausbil-

dung befinden, eine Schule ab der

9. Schulstufe besuchen oder ein

ordentliches Bachelor- oder Mas-

terstudium absolvieren. Hier gilt:

Zumindest ein Elternteil muss zum

Zeitpunkt der Antragstellung AK-

Umlage in Tirol bezahlen oder als

AK-Mitglied in den letzten vier Jah-

ren zwei Jahre AK-Umlage in Tirol

bezahlt haben. Es können damit

auch AK-Mitglieder, die zum Zeit-

punkt der Antragstellung keine AK-

Umlage nachweisen können (z.B.

aufgrund einer Arbeitslosigkeit),

eine Bildungsbeihilfe beantragen.

Die AK-Bildungsbeihilfe erhalten

auch Kinder von ehemaligen AK-

Mitgliedern.

AK-Mitglieder in einer Aus- und

Weiterbildung

Wir fördern AK-Mitglieder, die be-

rufsbegleitend eine Schule oder ein

Studium absolvieren oder aufgrund

dieser Ausbildung die Berufstätig-

keit einstellen. Diese AK-Mitglieder

müssen zum Zeitpunkt der Antrag-

stellung die Arbeiterkammerumlage

in Tirol bezahlen oder in den letzten

vier Jahren mindestens zwei Jahre

dieAK-UmlageinTirolbezahlthaben.

Die AK Tirol unterstützt ihre Mitglieder jährlich mit rund 1,7 Millionen Euro und vergibt Bil-

dungsbeihilfen an Lehrlinge, Schüler und Studenten sowie für berufliche Aus- und Weiterbil-

dung.

Bei der Bildungsbeihilfe für das

Nachholen von Bildungsabschlüs-

sen und bei der Zukunftsaktie gilt:

Auch AK-Mitglieder, die vom Be-

zahlen der AK-Umlage befreit sind,

können einen Antrag stellen.

Hinweis:

Die AK-Umlage wird bei Arbeitern

und Angestellten, die über der Ge-

ringfügigkeitsgrenze

beschäftigt

sind, automatisch bei jeder Lohn-

und Gehaltszahlung eingehoben

(Pflichtbeitrag). Von der AK-Umlage

sind bestimmte Personengruppen

befreit, wie zum Beispiel geringfü-

gig Beschäftigte, Lehrlinge, Arbeits-

lose, Bezieher von Notstandshilfe,

in Karenz befindliche Arbeitnehmer.

Welche Förderungen gibt es?

Die AK Tirol vergibt einkommensab-

hängige Bildungsbeihilfen für Lehr-

linge, Schüler und Studenten sowie

einkommensunabhängige Bildungs-

beihilfen (AK-Zukunftsaktie, AK-Bil-

dungsbeihilfe für das Nachholen von

Bildungsabschlüssen).

Wann ansuchen?

Ansuchen um eine AK-Beihilfe für

Lehrlinge, Schüler und Studenten

können für das Ausbildungsjahr

2016/2017 vom 1. September 2016

bis 31. August 2017 eingereicht

werden. Die Antragsformulare sind

ab 1. September 2016 in der Bil-

dungspolitischen Abteilung der AK,

sowie in den AK-Bezirkskammern

erhältlich. Bei der Zukunftsaktie

und bei der Bildungsbeihilfe für das

Nachholen von Bildungsabschlüs-

sen gilt eine Dreimonatsfrist ab

Ausstellung des Abschlusszeugnis-

ses. Innerhalb dieser Frist muss der

Antrag bei der AK einlangen.