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Februar 2015

Gemeindezeitung Kartitsch

Seite 8

meinde Kartitsch

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beschließt, den vorlie-

genden Haushaltsplan der Ge-

meinde Kartitsch für das Haus-

haltsjahr 2015.

Im ordentlichen Haushalt sind

Einnahmen von

€ 1.669.900,00

und Ausgaben von

€ 1.669.900,00

veranschlagt.

Ein außerordentlicher Haushalt

ist für das Jahr 2015 nicht vorge-

sehen.

Der Mittelfristplan für die Jahre

2016 bis 2018 wird in der vorlie-

genden Form genehmigt.

Der erstellte Dienstpostenplan

wird genehmigt.

Bei einem Unterschied gegenüber

veranschlagter und vorgeschrie-

bener Beträge in Höhe von €

7.000,00 ist dies für die Geneh-

migung der Jahresrechnung zu

erläutern.

Abstimmung: 8/1/2

Beratung und allfällige Be-

schlussfassung – Förderung für

die Ermäßigung der Liftkarten

für Kinder

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beschließt, folgende

Förderungen für den Erwerb von

Saisonkarten bei der Kartitscher

Lift GmbH zu gewähren:

Ab dem Jahrgang 1996 für in

Kartitsch mit Hauptwohnsitz ge-

meldete Kinder und Jugendliche

sowie Ehepaare und Familien:

Förderung Gemeinde

Je Kind Jg. 96 bis 2014

15,00 €

Familien:

1 Ehepaar

15,00 €

1 Ehepaar mit 1 Kind 15,00 €

1 Ehepaar mit 2 Kind 30,00 €

1 Ehepaar mit 3 Kind 45,00 €

1 Elternteil und 1 Kind 15,00 €

Die Auszahlung erfolgt nach

Vorlage der nachvollziehbare

namentlichen Aufzeichnungen

der Kartitscher Lift GmbH im

Winter 2014/2015.

Abstimmung: 11/0/0

Beratung und allfällige Be-

schlussfassung – Förderung

Zuchttierhaltung und Alpförde-

rung

a) Der Gemeinderat der Ge-

meinde Kartitsch beschließt, an

die Tierhalter der Gemeinde

Kartitsch für das Jahr 2014 ei-

nen Alpkostenzuschuss in fol-

gender Höhe zu gewähren:

€ 7,50 pro gealptes Rind oder

Pferd bzw. € 11,00 für Pferd

mit Fohlen; € 1,50 pro gealptes

Mutterschaf.

Dieser Zuschuss gebührt auch

für die im Schöntal gealpten

Rinder bzw. im Erschbaumer-

und Schöntal und Stucken

gealpten Mutterschafe. Die Be-

rechnung bzw. Auszahlung er-

folgt nach den schriftlichen An-

gaben der Alpobmänner (ev.

auch nur Teilbeträge für nicht

durchgehende Alpung) mit der

Förderung für die Rinderbesa-

mung 2014. Bei den Schafen gilt

als Nachweis die Durchschrift

des Alpprämienantrages. Dies

gilt auch für die von Kartitscher

Bauern auswärts gealpten Rin-

dern und Mutterschafen. In die-

sem Falle ist ein Nachweis in

Form eines Zahlnachweises vor-

zulegen. Die Nachweise sind bis

15.2.2015 bei der Gemeinde

vorzulegen. Die Auszahlung

erfolgt im März 2015.

Abstimmung: 10/0/1

b) Der Gemeinderat der Ge-

meinde Kartitsch beschließt für

die nachgewiesenen Rinderbesa-

mungen des Jahres 2014 (auch

Nachbesamungen) einen Kos-

tenzuschuss in folgender Höhe zu

leisten:

Bei Samenkosten bis € 8,00 =

Gemeindebeitrag: € 7,00

Bei Samenkosten von € 8,01 bis

€ 13,00 = Gemeindebeitrag:

€ 11,00

Bei Samenkosten über € 13,00 =

Gemeindebeitrag

€ 15,00

Deckkostenzuschuss für Pferde:

€ 29,00

Die Nachweise sind bis 15. 02.

2015 bei der Gemeinde vorzule-

gen. Die Auszahlung erfolgt im

März 2015.

Abstimmung: 6/5/0

Information des Bürgermeis-

ters an den Gemeinderat:

12.12.2014

Der vom Gemeinderat beschlos-

sene Girorahmen bei der RAIBA

Sillian wurde eingerichtet.

Die Gemeinde Kartitsch erhielt

dabei jene Konditionen, welche

die RAIBA auch anderen Ge-

meinden gewährt hat.

Die Gemeindeeinsatzleitung und

Lawinenkommission haben in

einer Sitzung die Geschäftsord-

nung besprochen und sich ent-

sprechend organisiert. In die Ge-

meindeeinsatzleitung und Lawi-

nenkommission wurden gemäß

Tiroler Katastrophengesetz fol-

gende Personen per Bescheid

bzw. von Amts wegen bestellt:

Gemeindeeinsatzleitung:

Draschl Leonhard Bürger-

meisterstellvertr.

04848 5239 /0650 6183184

Reider Georg GWA Waldaufse-

her

04848 5229 /0664 73689017

0664 6366392

FF Rinner Hannes Kommando

04848 20048/ 04842 6644-21

0664 2323782

Kofler Anton FVW