Februar 2015
Gemeindezeitung Kartitsch
Seite 8
meinde Kartitsch
Der Gemeinderat der Gemeinde
Kartitsch beschließt, den vorlie-
genden Haushaltsplan der Ge-
meinde Kartitsch für das Haus-
haltsjahr 2015.
Im ordentlichen Haushalt sind
Einnahmen von
€ 1.669.900,00
und Ausgaben von
€ 1.669.900,00
veranschlagt.
Ein außerordentlicher Haushalt
ist für das Jahr 2015 nicht vorge-
sehen.
Der Mittelfristplan für die Jahre
2016 bis 2018 wird in der vorlie-
genden Form genehmigt.
Der erstellte Dienstpostenplan
wird genehmigt.
Bei einem Unterschied gegenüber
veranschlagter und vorgeschrie-
bener Beträge in Höhe von €
7.000,00 ist dies für die Geneh-
migung der Jahresrechnung zu
erläutern.
Abstimmung: 8/1/2
Beratung und allfällige Be-
schlussfassung – Förderung für
die Ermäßigung der Liftkarten
für Kinder
Der Gemeinderat der Gemeinde
Kartitsch beschließt, folgende
Förderungen für den Erwerb von
Saisonkarten bei der Kartitscher
Lift GmbH zu gewähren:
Ab dem Jahrgang 1996 für in
Kartitsch mit Hauptwohnsitz ge-
meldete Kinder und Jugendliche
sowie Ehepaare und Familien:
Förderung Gemeinde
Je Kind Jg. 96 bis 2014
15,00 €
Familien:
1 Ehepaar
15,00 €
1 Ehepaar mit 1 Kind 15,00 €
1 Ehepaar mit 2 Kind 30,00 €
1 Ehepaar mit 3 Kind 45,00 €
1 Elternteil und 1 Kind 15,00 €
Die Auszahlung erfolgt nach
Vorlage der nachvollziehbare
namentlichen Aufzeichnungen
der Kartitscher Lift GmbH im
Winter 2014/2015.
Abstimmung: 11/0/0
Beratung und allfällige Be-
schlussfassung – Förderung
Zuchttierhaltung und Alpförde-
rung
a) Der Gemeinderat der Ge-
meinde Kartitsch beschließt, an
die Tierhalter der Gemeinde
Kartitsch für das Jahr 2014 ei-
nen Alpkostenzuschuss in fol-
gender Höhe zu gewähren:
€ 7,50 pro gealptes Rind oder
Pferd bzw. € 11,00 für Pferd
mit Fohlen; € 1,50 pro gealptes
Mutterschaf.
Dieser Zuschuss gebührt auch
für die im Schöntal gealpten
Rinder bzw. im Erschbaumer-
und Schöntal und Stucken
gealpten Mutterschafe. Die Be-
rechnung bzw. Auszahlung er-
folgt nach den schriftlichen An-
gaben der Alpobmänner (ev.
auch nur Teilbeträge für nicht
durchgehende Alpung) mit der
Förderung für die Rinderbesa-
mung 2014. Bei den Schafen gilt
als Nachweis die Durchschrift
des Alpprämienantrages. Dies
gilt auch für die von Kartitscher
Bauern auswärts gealpten Rin-
dern und Mutterschafen. In die-
sem Falle ist ein Nachweis in
Form eines Zahlnachweises vor-
zulegen. Die Nachweise sind bis
15.2.2015 bei der Gemeinde
vorzulegen. Die Auszahlung
erfolgt im März 2015.
Abstimmung: 10/0/1
b) Der Gemeinderat der Ge-
meinde Kartitsch beschließt für
die nachgewiesenen Rinderbesa-
mungen des Jahres 2014 (auch
Nachbesamungen) einen Kos-
tenzuschuss in folgender Höhe zu
leisten:
Bei Samenkosten bis € 8,00 =
Gemeindebeitrag: € 7,00
Bei Samenkosten von € 8,01 bis
€ 13,00 = Gemeindebeitrag:
€ 11,00
Bei Samenkosten über € 13,00 =
Gemeindebeitrag
€ 15,00
Deckkostenzuschuss für Pferde:
€ 29,00
Die Nachweise sind bis 15. 02.
2015 bei der Gemeinde vorzule-
gen. Die Auszahlung erfolgt im
März 2015.
Abstimmung: 6/5/0
Information des Bürgermeis-
ters an den Gemeinderat:
12.12.2014
Der vom Gemeinderat beschlos-
sene Girorahmen bei der RAIBA
Sillian wurde eingerichtet.
Die Gemeinde Kartitsch erhielt
dabei jene Konditionen, welche
die RAIBA auch anderen Ge-
meinden gewährt hat.
Die Gemeindeeinsatzleitung und
Lawinenkommission haben in
einer Sitzung die Geschäftsord-
nung besprochen und sich ent-
sprechend organisiert. In die Ge-
meindeeinsatzleitung und Lawi-
nenkommission wurden gemäß
Tiroler Katastrophengesetz fol-
gende Personen per Bescheid
bzw. von Amts wegen bestellt:
Gemeindeeinsatzleitung:
Draschl Leonhard Bürger-
meisterstellvertr.
04848 5239 /0650 6183184
Reider Georg GWA Waldaufse-
her
04848 5229 /0664 73689017
0664 6366392
FF Rinner Hannes Kommando
04848 20048/ 04842 6644-21
0664 2323782
Kofler Anton FVW