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Seite 5
Gemeindezeitung Kartitsch
Februar 2015
bitter gemäß § 66 durch 4 Wo-
chen hindurch während der
Amtsstunden im Gemeindeamt
Kartitsch zur Einsichtnahme auf-
zulegen.
Abstimmung: 10/0/0
b)
Der Gemeinderat der Ge-
meinde Kartitsch beschließt, Än-
derung des Flächenwidmungspla-
nes einer Teilfläche im Bereich
der Gp. 1283 KG Kartitsch von
derzeit „Freiland― gem. § 41
TROG 2011 i n kün f t i g
„Sonderfläche Hofstelle― gem. §
44 TROG 2011 entsprechend
dem Planentwurf und der Stel-
lungnahme des örtlichen Raum-
planers Dr. Thomas Kranebitter.
Dieser Beschluss wird jedoch nur
rechtswirksam, wenn innerhalb
der Auflagefrist sowie einer Wo-
che danach keine Stellungnah-
men eingelangt sind.
Abstimmung: 10/0/0
Beratung und allfällige Be-
schlussfassung – Antrag Schnei-
der Siegfried – Aufhebung bzw.
Änderung des Bebauungsplanes
im Bereich der Gp. 2127, KG
Kartitsch
Der Gemeinderat der Gemeinde
Kartitsch beschließt, den am
18.08.2005 erlassenen und vom
Amt der Tiroler Landesregierung
am 24.06.2006 zur Kenntnis ge-
nommenen allgemeinen und er-
gänzenden Bebauungsplan für
die Grundstücke .110, .111,
685/1, 685/2, 686 und 2127, alle
KG Kartitsch aufzuheben.
Abstimmung: 10/0/0
Beratung und allfällige Be-
schlussfassung – Antrag OeAV
Sek. Austria – Änderung des Flä-
chenwidmungsplanes auf der
neuzubildenden Gp. 1963/2, KG
Kartitsch
Der Gemeinderat der Gemeinde
Kartitsch beschließt auf Antrag
des Bürgermeisters folgende
Änderung des Flächenwid-
mungsplanes:
a)
Änderung des Flächen-
widmungsplanes im Bereich der
Gp. 1863/1 KG Kartitsch von
derzeit „Freiland― gem. § 41
TROG 2011 in künftig
„Sonderfläche Schutzhütte mit
Nebenanlagen (ShNa)― gem. §
43.1 TROG 2011, sowie im Be-
reich der Gp. 1863/2 von derzeit
„Sonderfläche Schutzhütte mit
Nebenanlagen (ShNa)― gem. §
43.1 TROG 2011 in „Freiland―
gem. § 41 TROG 2011 entspre-
chend dem Planentwurf und der
Stellungnahme des örtlichen
Raumplaners Dr. Thomas Kra-
nebitter gemäß § 66 durch 4
Wochen hindurch während der
Amtsstunden im Gemeindeamt
Kartitsch zur Einsichtnahme
aufzulegen.
Abstimmung: 8/1/1
b)
Änderung des Flächen-
widmungsplanes im Bereich der
Gp. 1863/1 KG Kartitsch von
derzeit „Freiland― gem. § 41
TROG 2011 in künftig
„Sonderfläche Schutzhütte mit
Nebenanlagen (ShNa)― gem. §
43.1 TROG 2011, sowie im Be-
reich der Gp. 1863/2 von derzeit
„Sonderfläche Schutzhütte mit
Nebenanlagen (ShNa)― gem. §
43.1 TROG 2011 in „Freiland―
gem. § 41 TROG 2011 entspre-
chend dem Planentwurf und der
Stellungnahme des örtlichen
Raumplaners Dr. Thomas Kra-
nebitter.
Dieser Beschluss wird jedoch
nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflagefrist sowie einer
Woche danach keine Stellung-
nahmen eingelangt sind.
Abstimmung: 8/1/1
Beratung und allfällige Be-
schlussfassung – Geschäftsord-
nung für die Gemeindeeinsatzlei-
tung in Katastrophenfällen.
Der Gemeinderat der Gemeinde
Kartitsch beschließt eine Ge-
schäftsordnung für die Gemein-
deeinsatzleitung in Katastrophen-
fällen.
Abstimmung: 10/0/0
Die Geschäftsordnung liegt im
Gemeindeamt zur Einsicht auf.
Beratung und allfällige Be-
schlussfassung – Bestellung eines
Substanzverwalters für die Ge-
meindegutsagrargemeinschaft
Hollbruck
Der Gemeinderat der Gemeinde
Kartitsch beschließt, gemäß §
36b, Abs. 1, Tiroler Flurverfas-
sungsgesetz 1996 Herrn Bürger-
meister Josef Außerlechner zum
Substanzverwalter, Herrn Bür-
germeisterstellvertreter Leonhard
Draschl und Frau GRätin Joas
Maria zu Stellvertretern sowie
Herrn GR Rinner Hannes zum
Rechnungsprüfer zu bestellen.
Abstimmung: 10/0/0
Beratung und allfällige Be-
schlussfassung – Überziehungs-
rahmen für die Gemeinde Kar-
titsch bei der RAIBA Sillian
Der Gemeinderat der Gemeinde
Kartitsch beschließt, bei der RAI-
BA Sillian für die Gemeinde
Kartitsch einen Überziehungsrah-
men in Höhe von 140.000 € ein-
zurichten.
Abstimmung: 9/0/1
Aus der Rat sstube