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Seite 5

Gemeindezeitung Kartitsch

Februar 2015

bitter gemäß § 66 durch 4 Wo-

chen hindurch während der

Amtsstunden im Gemeindeamt

Kartitsch zur Einsichtnahme auf-

zulegen.

Abstimmung: 10/0/0

b)

Der Gemeinderat der Ge-

meinde Kartitsch beschließt, Än-

derung des Flächenwidmungspla-

nes einer Teilfläche im Bereich

der Gp. 1283 KG Kartitsch von

derzeit „Freiland― gem. § 41

TROG 2011 i n kün f t i g

„Sonderfläche Hofstelle― gem. §

44 TROG 2011 entsprechend

dem Planentwurf und der Stel-

lungnahme des örtlichen Raum-

planers Dr. Thomas Kranebitter.

Dieser Beschluss wird jedoch nur

rechtswirksam, wenn innerhalb

der Auflagefrist sowie einer Wo-

che danach keine Stellungnah-

men eingelangt sind.

Abstimmung: 10/0/0

Beratung und allfällige Be-

schlussfassung – Antrag Schnei-

der Siegfried – Aufhebung bzw.

Änderung des Bebauungsplanes

im Bereich der Gp. 2127, KG

Kartitsch

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beschließt, den am

18.08.2005 erlassenen und vom

Amt der Tiroler Landesregierung

am 24.06.2006 zur Kenntnis ge-

nommenen allgemeinen und er-

gänzenden Bebauungsplan für

die Grundstücke .110, .111,

685/1, 685/2, 686 und 2127, alle

KG Kartitsch aufzuheben.

Abstimmung: 10/0/0

Beratung und allfällige Be-

schlussfassung – Antrag OeAV

Sek. Austria – Änderung des Flä-

chenwidmungsplanes auf der

neuzubildenden Gp. 1963/2, KG

Kartitsch

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beschließt auf Antrag

des Bürgermeisters folgende

Änderung des Flächenwid-

mungsplanes:

a)

Änderung des Flächen-

widmungsplanes im Bereich der

Gp. 1863/1 KG Kartitsch von

derzeit „Freiland― gem. § 41

TROG 2011 in künftig

„Sonderfläche Schutzhütte mit

Nebenanlagen (ShNa)― gem. §

43.1 TROG 2011, sowie im Be-

reich der Gp. 1863/2 von derzeit

„Sonderfläche Schutzhütte mit

Nebenanlagen (ShNa)― gem. §

43.1 TROG 2011 in „Freiland―

gem. § 41 TROG 2011 entspre-

chend dem Planentwurf und der

Stellungnahme des örtlichen

Raumplaners Dr. Thomas Kra-

nebitter gemäß § 66 durch 4

Wochen hindurch während der

Amtsstunden im Gemeindeamt

Kartitsch zur Einsichtnahme

aufzulegen.

Abstimmung: 8/1/1

b)

Änderung des Flächen-

widmungsplanes im Bereich der

Gp. 1863/1 KG Kartitsch von

derzeit „Freiland― gem. § 41

TROG 2011 in künftig

„Sonderfläche Schutzhütte mit

Nebenanlagen (ShNa)― gem. §

43.1 TROG 2011, sowie im Be-

reich der Gp. 1863/2 von derzeit

„Sonderfläche Schutzhütte mit

Nebenanlagen (ShNa)― gem. §

43.1 TROG 2011 in „Freiland―

gem. § 41 TROG 2011 entspre-

chend dem Planentwurf und der

Stellungnahme des örtlichen

Raumplaners Dr. Thomas Kra-

nebitter.

Dieser Beschluss wird jedoch

nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflagefrist sowie einer

Woche danach keine Stellung-

nahmen eingelangt sind.

Abstimmung: 8/1/1

Beratung und allfällige Be-

schlussfassung – Geschäftsord-

nung für die Gemeindeeinsatzlei-

tung in Katastrophenfällen.

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beschließt eine Ge-

schäftsordnung für die Gemein-

deeinsatzleitung in Katastrophen-

fällen.

Abstimmung: 10/0/0

Die Geschäftsordnung liegt im

Gemeindeamt zur Einsicht auf.

Beratung und allfällige Be-

schlussfassung – Bestellung eines

Substanzverwalters für die Ge-

meindegutsagrargemeinschaft

Hollbruck

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beschließt, gemäß §

36b, Abs. 1, Tiroler Flurverfas-

sungsgesetz 1996 Herrn Bürger-

meister Josef Außerlechner zum

Substanzverwalter, Herrn Bür-

germeisterstellvertreter Leonhard

Draschl und Frau GRätin Joas

Maria zu Stellvertretern sowie

Herrn GR Rinner Hannes zum

Rechnungsprüfer zu bestellen.

Abstimmung: 10/0/0

Beratung und allfällige Be-

schlussfassung – Überziehungs-

rahmen für die Gemeinde Kar-

titsch bei der RAIBA Sillian

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beschließt, bei der RAI-

BA Sillian für die Gemeinde

Kartitsch einen Überziehungsrah-

men in Höhe von 140.000 € ein-

zurichten.

Abstimmung: 9/0/1

Aus der Rat sstube