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Aus der Rat sstube

Februar 2015

Gemeindezeitung Kartitsch

Seite 4

Gemeinderatssitzung

vom 18. November 2014

Beschlüsse

Beratung und allfällige Be-

schlussfassung – Festlegung der

Schneeräumung im Winter

2014/2015

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beschließt folgende

Schneeräum- und Streuregelung:

Die Schneeräumung und der

Streudienst werden im Winter

2014/2015 wie folgt durchge-

führt:

Reihenfolge der Räumung:

Landesstraße, Gemeindestraßen,

öffentliche Interessentenstraßen,

Parkplatz Neuwirt, beantragte

Räumung von Privatwegen, Plät-

zen, Rodelbahnen und Eislauf-

platz. Der Tarif für private

Schneeräumungsaufträge beträgt

incl. 20 % MWST € 60,00/h. Die

Mindestverrechnungszeit pro

Einsatz beträgt jeweils 10 Minu-

ten. Für die Räumung des Park-

platzes „Neuwirt― werden 50%

der anfallenden Kosten dem Ei-

gentümer vorgeschrieben.

Der Winterdienst auf der

Hollbrucker Landesstraße wird

auch in diesem Winter im Sinne

der getroffenen Vereinbarung mit

dem Baubezirksamt durchgeführt.

Abstimmung: 9/0/0 (1 GR war

bei dieser Sitzung abwesend)

Beratung und allfällige Be-

schlussfassung – Antrag Außer-

lechner Andreas – Änderung des

Flächenwidmungsplanes auf der

neuzubildenden Gp. 551/3, KG

Kartitsch

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beschließt auf Antrag

des Bürgermeisters folgende Än-

derung des Flächenwidmungspla-

nes:

a) Der Gemeinderat der Ge-

meinde Kartitsch beschließt, die

Änderung des Flächenwid-

mungsplanes im Bereich der Gp.

551/2 und Gp. 543 KG Kartitsch

von derzeit „Freiland― gem. § 41

TROG 2011 i n künf t i g

„Sonderfläche für Widmungen

mit Teilfestlegungen SV-1―

gem. § 51 TROG 2011:

„Sonderfläche Silo und landwirt-

schaftliches Gerätelager SLG-4―

gem. § 47 TROG 2011 für die

oberirdischen Geschoße und

„Sonderfläche Solar- und Photo-

voltaikanlage – S-14― gem. §

43.1 TROG 2011 für die Dach-

fläche bzw. von „Sonderfläche

für Widmungen mit Teilfestle-

gungen SV-1― gem. § 51 TROG

2011: „Sonderfläche Silo und

landwirtschaftliches Gerätelager

SLG-4― gem. § 47 TROG 2011

für die oberirdischen Geschoße

und „Sonderfläche Solar- und

Photovoltaikanlage – S-14―

gem. § 43.1 TROG 2011 für die

Dachfläche in „Freiland― gem. §

41 TROG 2011 entsprechend

dem Planentwurf und der Stel-

lungnahme des örtlichen Raum-

planers Dr. Thomas Kranebitter

gemäß § 66 durch 4 Wochen

hindurch während der Amtsstun-

den im Gemeindeamt Kartitsch

zur Einsichtnahme aufzulegen.

Abstimmung: 10/0/0

b)

Der Gemeinderat der Ge-

meinde Kartitsch beschließt, Än-

derung des Flächenwidmungs-

planes im Bereich der Gp. 551/2

und Gp. 543 KG Kartitsch von

derzeit „Freiland― gem. § 41

TROG 2011 i n künf t i g

„Sonderfläche für Widmungen

mit Teilfestlegungen SV-1―

gem. § 51 TROG 2011:

„Sonderfläche Silo und landwirt-

schaftliches Gerätelager SLG-4―

gem. § 47 TROG 2011 für die

oberirdischen Geschoße und

„Sonderfläche Solar- und Photo-

voltaikanlage – S-14― gem. § 43.1

TROG 2011 für die Dachfläche

bzw. von „Sonderfläche für Wid-

mungen mit Teilfestlegungen SV-

1― gem. § 51 TROG 2011:

„Sonderfläche Silo und landwirt-

schaftliches Gerätelager SLG-4―

gem. § 47 TROG 2011 für die

oberirdischen Geschoße und

„Sonderfläche Solar- und Photo-

voltaikanlage – S-14― gem. § 43.1

TROG 2011 für die Dachfläche in

„Freiland― gem. § 41 TROG 2011

entsprechend dem Planentwurf und

der Stellungnahme des örtlichen

Raumplaners Dr. Thomas Krane-

bitter.

Dieser Beschluss wird jedoch nur

rechtswirksam, wenn innerhalb der

Auflagefrist sowie einer Woche

danach keine Stellungnahmen ein-

gelangt sind.

Abstimmung: 10/0/0

Beratung und allfällige Beschluss-

fassung – Antrag Reider Leonhard

– Änderung des Flächenwidmungs-

planes auf der neuzubildenden Gp.

96, KG Kartitsch

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beschließt auf Antrag des

Bürgermeisters folgende Änderung

des Flächenwidmungsplanes:

a)

Der Gemeinderat der Ge-

meinde Kartitsch beschließt, Ände-

rung des Flächenwidmungsplanes

einer Teilfläche im Bereich der Gp.

1283 KG Kartitsch von derzeit

„Freiland― gem. § 41 TROG 2011

in künftig „Sonderfläche Hofstel-

le― gem. § 44 TROG 2011 entspre-

chend dem Planentwurf und der

Stellungnahme des örtlichen

Raumplaners Dr. Thomas Krane-