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Seite 7

Gemeindezeitung Kartitsch

Februar 2015

und Kofler Maria bzw. Geiler

Anton in nächster Zeit sanieren

werde.

Der Bürgermeister erklärt, er ha-

be mit Kofler Maria gesprochen.

Sie hat gemeint, wenn die Ge-

meinde den Weg saniere, werde

sie sich anschließen. Wann die

Arbeiten am Weg vollzogen wer-

den, könne er heute noch nicht

sagen.

GRätin Joas Maria fragt, in wel-

che Zuständigkeit die Brücke bei

Bachler zu den Mühlen falle. Der

Bürgermeister erklärt, dass die

Gemeinde nicht zuständig sei.

Seines Wissens sei auch die Ag-

rargemeinschaft nicht zuständig.

Er nehme an, dass sie im Zuge

der Loipenführung errichtet wor-

den sei. Er könne ihr nicht sagen,

in welche Zuständigkeit sie falle.

GRätin Joas Maria fragt weiter,

wer für den Kriegerfriedhof zu-

ständig sei. Die vom letzten Win-

ter beschädigten Grabkreuze sei-

en immer noch verbogen. Der

Bürgermeister erklärt, dass diese

seiner Auskunft nach repariert

werden. Das Schwarze Kreuz

unterhält den Friedhof und hat

Kenntnis vom Schaden.

Gemeindevorstandssitzung

vom 15. Dezember 2014

Vorberatung Haushaltsvoran-

schlag der Gemeinde Kartitsch

für das Jahr 2015

Der Gemeindevorstand be-

schließt, dem Gemeinderat den

Haushaltsvoranschlag 2015 der

Gemeinde Kartitsch in der vor-

liegenden Fassung zur Be-

schlussfassung zu empfehlen.

Abstimmung: 4/0/0

Vorberatung Haushaltsvoran-

schlag der Gemeinde Kartitsch

Immobilien KG für das Jahr

2015

Der Gemeindevorstand be-

schließt, dem Gemeinderat den

Haushaltsvoranschlag 2015 für

die Gemeinde Kartitsch Immobi-

lien KG in der vorliegenden Fas-

sung zur Beschlussfassung zu

empfehlen.

Abstimmung: 4/0/0

Der Mittelfristplan wird wie

folgt erarbeitet: siehe unten

Gemeinderatssitzung

vom 18. Dezember 2014

Beratung und allfällige Be-

schlussfassung – Antrag Schraffl

Michael – Erlassung eines Be-

bauungsplanes auf der Gp. 45/4,

KG Kartitsch

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch erlässt auf Antrag des

Bürgermeisters folgenden Bebau-

ungsplan:

a) Neuerlassung eines Bebau-

ungsplanes im Bereich der Gp.

44, 45/1, 45/4 und 2108 KG Kar-

titsch entsprechend dem Planent-

wurf und der Stellungnahme des

örtlichen Raumplaners Dr. Tho-

mas Kranebitter gemäß § 66

durch 4 Wochen hindurch wäh-

rend der Amtsstunden im Ge-

meindeamt Kartitsch zur Ein-

sichtnahme aufzulegen.

Abstimmung: 10/0/0 (1 GR kam

erst später zur Gemeinderatssit-

zung)

b) Neuerlassung eines Bebau-

ungsplanes im Bereich der Gp.

44, 45/1, 45/4 und 2108 KG Kar-

titsch entsprechend dem Planent-

wurf und der Stellungnahme des

örtlichen Raumplaners Dr. Tho-

mas Kranebitter.

Dieser Beschluss wird jedoch nur

rechtswirksam, wenn innerhalb

der Auflagefrist sowie einer Wo-

che danach keine Stellungnahmen

eingelangt sind.

Abstimmung: 10/0/0

Beratung und Beschlussfassung –

Haushaltsvoranschlag 2015 Ge-

meinde Kartitsch Immobilien KG

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch stimmt dem vorliegen-

den Haushaltsvoranschlag der

Gemeinde Kartitsch Immobilien

KG für das Haushaltsjahr 2015

zu.

Im ordentlichen Haushalt sind

Einnahmen von

€ 23.700,00

und Ausgaben von

€ 23.700,00

veranschlagt.

Abstimmung: 7/0/4

Beratung und Beschlussfassung –

Haushaltsvoranschlag 2015 Ge-

Mittelfristplan:

Jahr Vorhaben

Kostenschätzung

2016 Außerlercher Weg

250.000,--

2016 Kanal Äußerst

50.000,--

2017 Außerlercher Weg

50.000,--

2017 Kanal Äußerst

100.000,--

2017 Gemeindeschneeräumfahrzeug

150.000,--

2018 Gemeindestraße Hinteregg

250.000,--

2018 Dorfplatz und Heizung/Umbau

Gemeindesaal

200.000,--