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Inhalt

Seite

Gedicht

2

Info Heizkostenzuschuss

2

Impressum

2

Vorwort Bürgermeister 3

Aus der Ratsstube

4

1. Welkrieg

8

Restaurierung Böllerharpfe

9

Umbau Volksschule

10

Kindergarten

14

Info Raika

14

Agrarg. Obstanzer Alpe

15

Osttiroler Hirtenhund

16

Landjugend

18

Pfarrjugend Kartitsch

19

Bergsteigerdörfer

20

Kriegerdenkmal

21

Sport

22

Heimatbühne

24

Familienverband

25

Schützenkompanie

26

Adeg Geschäft

26

Strasse Hinteregg

27

Seniorenbund

28

Neuwahlen Orstbäurinnen

29

Regionsmanagement

30

Ortsbauernschaft

32

Bildungshaus Osttirol

32

Wohnanlage OSG

33

Wir gratulieren

34

Marktplatz

35

Bergrettung

36

1. Weltkrieg

37

Historisches

40

Presseartikel Polizei

44

Impressum:

Eigentümer und Herausgeber:

Gemeinde Kartitsch,

9941 Kartitsch 80, Bez. Lienz/Tirol,

Tel. 04848-5248

e-mail:

gemeindekasse@kartitsch.at

Für den Inhalt verantwortlich:

Kofler Gottfried, 9941 Kartitsch 198a

Redaktionsteam:

GV Kofler Gott-

fried, GR Bodner Josef, FV Kofler

Anton, Weber Michael, Mag. Lusser

Peter, Strasser Josef, Klammer Josef,

Rinner Werner.

Layout und Druck:

Gemeinde Kartitsch.

Die Gemeindezeitung erscheint 1/4-

jährlich (Februar, Mai, August und

November)

Auflage: 280 Stück (im Gemeindege-

biet von Kartitsch)

Redaktionsschluss

für die

nächste Ausgabe ist am

15. Jänner 2015

Wir danken allen, die mit ihren

Beiträgen mitgeholfen haben,

diese Zeitung zu gestalten.

November 2014

Gemeindezeitung Kartitsch

Seite 2

DIE LETZTE ROSE

Hab des Herbstes

letzte Rose gepflückt,

ihr süßer Duft

ist noch an meinen Händen,

die Rose,

sie hat geschenkt,

erfreut,

Gott lässt sie nun das Lied

der Liebe vollenden.

Neu und stark

wird sie im Frühjahr

sich entfalten,

ihre Schönheit, ihre Größe

wieder zeigen.

Wachsen, Reifen, Blühen

und Vergehen -

der Natur gottgewollter,

bunter Reigen.

Hilda Außerlechner

Heizkostenzuschuss

2014 – 2015

Neuanträge:

noch bis 30.11.2014

(Antrag im Gemeindeamt)

Für die Antragsstellung gelten

folgende Netto-

Einkommensgrenzen:

€ 840,00 pro Monat für allein-

stehende Personen

€ 1.270,00 pro Monat für Ehe-

paare und Lebensgemein-

schaften

€ 200,00 pro Monat zusätzlich

für jedes im gemeinsamen

Haushalt lebende unterhalts-

berechtigte Kind mit An-

spruch auf Familienbeihilfe

€ 460,00 pro Monat für die erste

weitere erwachsene Personen

im Haushalt

€ 310,00 pro Monat für jede wei-

tere erwachsene Person im

Haushalt

Das monatliche Einkommen ist

ohne Anrechnung der Sonderzah-

lungen (13. und 14. Gehalt) zu

ermitteln. Einkommen, die nur

12x jährlich bezogen werden

(Unterhalt, AMS-Bezüge, Pensi-

onsvorschuss, Kinderbetreuungs-

geld), sind auf 14 Bezüge umzu-

rechnen