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Gemeindezeitung Kartitsch
Februar 2013
€ 7,50 pro gealptes Rind oder
Pferd bzw. € 11,00 für Pferd mit
Fohlen; € 1,50 pro gealptes
Mutterschaf.
Dieser Zuschuss gebührt auch für
die im Schöntal gealpten Rinder
bzw. im Erschbaumer- und
Schöntal und Stucken gealpten
Mutterschafe. Die Berechnung
bzw. Auszahlung erfolgt nach
den schriftlichen Angaben der
Alpobmänner (ev. auch nur Teil-
beträge für nicht durchgehende
Alpung) mit der Förderung für
die Rinderbesamung 2012. Bei
den Schafen gilt als Nachweis die
Durchschrift des Alpprämienan-
trages. Dies gilt auch für die von
Kartitscher Bauern auswärts ge-
alpten Rindern und Mutterscha-
fen. In diesem Falle ist ein Nach-
weis vorzulegen. Die Nachweise
sind bis 15.2.2013 bei der Ge-
meinde vorzulegen. Die Auszah-
lung erfolgt im März 2013.
Abstimmung: 11/0/0
b) Der Gemeinderat der Gemein-
de Kartitsch beschließt folgende
Förderung für die nachgewiese-
nen Rinderbesamungen des Jah-
res 2012 (auch Nachbesamungen)
einen Kostenzuschuss in folgen-
der Höhe zu leisten:
Bei Samenkosten bis € 8,00
= Gemeindebeitrag: € 7,00
Bei Samenkosten von
€ 8,01 bis € 13,00
= Gemeindebeitrag: € 11,00
Bei Samenkosten über € 13,00
= Gemeindebeitrag € 15,00
Deckkostenzuschuss für Pferde:
€ 29,00
Die Nachweise sind bis 15. 2.
2013 bei der Gemeinde vorzule-
gen. Die Auszahlung erfolgt im
März 2013. Abstimmung: 8/1/2
Personalangelegenheiten
Der Gemeinderat der Gemeinde
Kartitsch beschließt:
Aufgrund des § 2 des Gemeinde
-Vertragsbedienstetengesetzes
LGBl. Nr. 68/2001, zuletzt ge-
ändert durch das Gesetz LGBl.
Nr. 30/2011, in Verbindung mit
§ 48 des Landesvertragsbe-
dienstetengesetzes, LGBl. Nr.
2/2011, zuletzt geändert durch
das
Gesetz
LGBl.
Nr.
33/2011und LGBl. Nr. 47/2012,
hat der Gemeinderat der Ge-
meinde Kartitsch in seiner Sit-
zung am 18.12.2012 folgende
Änderung der Verordnung über
die Gewährung einer einmali-
gen
Sonderzahlung
(„Weihnachtsgeld“) an die Be-
diensteten beschlossen:
§1
Einmal jährliche Sonderzah-
lung.
Den
Gemeindebediensteten
wird
eine
Sonderzahlung
(Weihnachtsgeld) gewährt. Das
Weihnachtsgeld beträgt: Für
Alleinverdiener im Sinne der
einkommenssteuerrechtlichen
Vorschriften 160,00 €
Für Nichtalleinverdiener im
Sinne der einkommenssteuer-
rechtlichen Vorschriften
100,00 €
Für Kinder, für die dem be-
troffenen Gemeindebediensteten
die Kinderzulage gebührt oder
unter der Voraussetzung, dass
nicht eine andere Person die
Kinderzulage oder eine der Kin-
derzulage vergleichbare Leis-
tung bezieht, gebühren würde,
für das erste Kind 180,00 €
für das zweite Kind 215,00 €
für jedes weitere Kind 265,00 €.
§2
Die einmalige jährliche Sonder-
zahlung (Weihnachtsgeld) ge-
bührt auch dem Waldaufseher
nach Maßgabe des § 1.
§3
Inkrafttreten
Die gegenständliche Änderung
der Verordnung tritt mit 18. 12.
2012 in Kraft. Abstimmung:
11/0/0
Anträge, Anfragen und Allfälliges
Beratung und Beschlussfassung -
den Antrag der Sportunion Raika
Kartitsch um Verwendung des
Gemeindewappens auf die Tages-
ordnung zu setzen.
Der Gemeinderat der Gemeinde
Kartitsch beschließt, den Antrag
der Sportunion Raika Kartitsch
auf die Tagesordnung zu setzen.
Abstimmung: 11/0/0
Beratung und Beschlussfassung –
Antrag der Sportunion Raika
Kartitsch auf Verwendung des
Gemeindewappens der Gemeinde
Kartitsch.
Der Gemeinderat der Gemeinde
Kartitsch beschließt, der Sportu-
nion Raika Kartitsch die Verwen-
dung des Wappens der Gemeinde
Kartitsch nach § 11, Abs. 5, TGO
auf folgenden Schriftstücken bis
auf Widerruf zu gestatten: Einla-
dungen, Ausschreibungen, Aus-
sendungen, Ergebnislisten und
Festschriften.
Abstimmung: 10/1/0
GR Bodner Josef bringt vor, dass
beim Regenereignis am 11. 11.
2012 im Bereich der St. Oswalder
Gemeindestraße wieder eine Han-
grutschung zu verzeichnen gewe-
sen sei. Er sehe in diesem Bereich
ein großes Gefahrenpotential, da
er dieses Feld schon jahrelang
mähe und dies gut einschätzen
könne. Er fügt hinzu, dass auch
eine Haftung der Gemeinde resul-
tieren könne und ein Abgang bis