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Seite 20 Dölsacher Dorfzeitung August 2016
eigentümern zum Kauf anzubieten bzw. durch Grund-
tausche den Gemeindeweg auf der Gp. 823, KG Döl-
sach, gegenüber demAutohaus, auf eine Mindestbreite
von 6,50 m zu verbreitern. Seitens der Grundeigen-
tümer wurde bereits Interesse signalisiert. Durch die
Ausscheidung der Gp. 822, KG Dölsach, aus dem
Öffentlichen Gut tritt keine verkehrsmäßige Ver-
schlechterung ein, durch die Zuschreibung der Teil-
flächen zur Gp. 823, KG Dölsach, wird die Verkehrs-
situation in diesem Bereich verbessert.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Vermessungsurkunde der Vermes-
sungskanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 31.
Mai 2016, GZ. 6709/2016 wird die Gp. 822, KG Döl-
sach, im Ausmaß von 263 m² aus dem Öffentlichen
Gut ausgeschieden, die Teilflächen „7“, „8“ und „9“
im Ausmaß von insgesamt 9 m² werden dem Öffent-
lichen Gut Gp. 823, KG Dölsach (EZ 40), die Teil-
fläche „10“ im Ausmaß von 2 m² dem Gemeindegut
Gp. 206 (EZ 17), KG Dölsach, zugeschrieben. Sämt-
liche mit der grundbücherlichen Durchführung ver-
bundenen Kosten (Vermessung, Grundbuchseintra-
gung etc.) gehen zu je einem Drittel auf die beteilig-
ten Grundeigentümer. Als Grundablöse wird ein Preis
von 11,00 € je m² festgelegt.
Im Zuge der Errichtung des
Hochbehälters Dölsach
II
in den Jahren 2012/13 wurde auch die Regelung
der Grundbesitzverhältnisse angestrebt. Der 1955 er-
richtete Hochbehälter steht zum Großteil auf Kirchen-
grund und zum Teil auf einer Bauparzelle mit mehre-
ren Eigentümern. Der neue Hochbehälter wurde zur
Gänze auf Kirchengrund errichtet. Nun hat die Ver-
messungskanzlei DI Rudolf Neumayr eine Vermes-
sungsurkunde ausgearbeitet, die mittels Grundtausch
die Besitzverhältnisse neu regeln soll. Demnach erhält
die Gemeinde Dölsach die Teilfläche „1“ aus der Gp.
23/1 imAusmaß von 393 m² sowie die Teilfläche „2“
aus der Bp. .5 im Ausmaß von 12 m², alle KG Döl-
sach, und wird daraus das Grundstück 935, KG Döl-
sach, gebildet, worauf nun beide Hochbehälter stehen.
Als Gegenleistung wird die Teilfläche „4“ imAusmaß
von 304 m² aus Grundstück 22 zugunsten der Kirche
(Gp. 23/1), alle KG Dölsach, abgetreten. Der Flä-
chenausgleich fällt deshalb geringer aus, da die Ge-
meinde Dölsach im Zuge des Grundtausches für die
Errichtung des Geh- und Radweges zum Schwimm-
bad gegenüber der Kirche noch ein Guthaben hatte.
Nach Beantwortung einiger Anfragen und Veran-
schaulichung der Tauschflächen anhand einer Ober-
headfolie stimmt der Gemeinderyt dem geplanten
Grundtausch entsprechend der Vermessungsurkunde
Folgende Ansuchen um
Förderung eines Elektro-
fahrrades
sind eingelangt:
Hansjörg Moser, Gödnach 1
Doris Huber, Gödnach 1
Mag. Sabrina Allmaier, Stribach 32
Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer-
bern o. a. Förderung zu gewähren.
Bei Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes
war GR Hannes Draxl wegen Befangenheit abwe-
send.
Zu- bzw. Abschreibung Öffentliches Gut:
a)
Zuschreibung der Teilfläche „1“ aus Gst. 20, KG
Stribach, zum Öffentlichen Gut Gp. 340/1, KG
Stribach (Agrargemeinschaft Stribach).
Im Zuge der Erschließung der sogenannten „Mariner-
Gründe“ in Stribach ist es zweckmäßig, den Kreu-
zungsbereich der Gp. 340/1, KG Stribach, trapez-
förmig zu gestalten. Dazu wird es erforderlich, die
Teilfläche „1“ aus der Gp. 20, KG Stribach, der
Agrargemeinschaft Stribach dem Öffentlichen Gut
zuzuschreiben. Seitens des Obmannes der Agrarge-
meinschaft Stribach besteht bereits Zustimmung. Die
verkehrsmäßige Erschließung für diesen Bereich wird
durch die Zuschreibung verbessert.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanz-
lei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 25. Mai 2016,
GZ. 6719/2016 wird die Teilfläche „1“ im Ausmaß
von 9 m² dem Öffentlichen Gut Gp. 340/1, KG Stri-
bach (EZ 34), zugeschrieben. Sämtliche mit der
grundbücherlichen Durchführung verbundenen
Kosten (Vermessung, Grundbuchseintragung, etc.)
gehen zu Lasten der Gemeinde Dölsach. Für den ent-
stehenden Nutzungsentgang wird der Agrargemein-
schaft Stribach eine Entschädigung von 11,00 € je m²
bezahlt.
b)
Zuschreibung von Teilflächen zum Öffentlichen
Gut Gp. 823, KG Dölsach, und Abschreibung
der Gp. 822, KG Dölsach, aus dem Öffentlichen
Gut (Stocker, Pondorfer).
In der sogenannten „Schlocheze“ gegenüber dem
Autohaus Mair besteht in der Mappe ein Weg im
Öffentlichen Gut (Gp. 822, KG Dölsach), der in der
Natur nicht mehr besteht. Nun gibt es Bestrebungen,
diesen Weg aufzulassen und den umliegenden Grund-