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Seite 20 Dölsacher Dorfzeitung August 2016

eigentümern zum Kauf anzubieten bzw. durch Grund-

tausche den Gemeindeweg auf der Gp. 823, KG Döl-

sach, gegenüber demAutohaus, auf eine Mindestbreite

von 6,50 m zu verbreitern. Seitens der Grundeigen-

tümer wurde bereits Interesse signalisiert. Durch die

Ausscheidung der Gp. 822, KG Dölsach, aus dem

Öffentlichen Gut tritt keine verkehrsmäßige Ver-

schlechterung ein, durch die Zuschreibung der Teil-

flächen zur Gp. 823, KG Dölsach, wird die Verkehrs-

situation in diesem Bereich verbessert.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Entsprechend der Vermessungsurkunde der Vermes-

sungskanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 31.

Mai 2016, GZ. 6709/2016 wird die Gp. 822, KG Döl-

sach, im Ausmaß von 263 m² aus dem Öffentlichen

Gut ausgeschieden, die Teilflächen „7“, „8“ und „9“

im Ausmaß von insgesamt 9 m² werden dem Öffent-

lichen Gut Gp. 823, KG Dölsach (EZ 40), die Teil-

fläche „10“ im Ausmaß von 2 m² dem Gemeindegut

Gp. 206 (EZ 17), KG Dölsach, zugeschrieben. Sämt-

liche mit der grundbücherlichen Durchführung ver-

bundenen Kosten (Vermessung, Grundbuchseintra-

gung etc.) gehen zu je einem Drittel auf die beteilig-

ten Grundeigentümer. Als Grundablöse wird ein Preis

von 11,00 € je m² festgelegt.

Im Zuge der Errichtung des

Hochbehälters Dölsach

II

in den Jahren 2012/13 wurde auch die Regelung

der Grundbesitzverhältnisse angestrebt. Der 1955 er-

richtete Hochbehälter steht zum Großteil auf Kirchen-

grund und zum Teil auf einer Bauparzelle mit mehre-

ren Eigentümern. Der neue Hochbehälter wurde zur

Gänze auf Kirchengrund errichtet. Nun hat die Ver-

messungskanzlei DI Rudolf Neumayr eine Vermes-

sungsurkunde ausgearbeitet, die mittels Grundtausch

die Besitzverhältnisse neu regeln soll. Demnach erhält

die Gemeinde Dölsach die Teilfläche „1“ aus der Gp.

23/1 imAusmaß von 393 m² sowie die Teilfläche „2“

aus der Bp. .5 im Ausmaß von 12 m², alle KG Döl-

sach, und wird daraus das Grundstück 935, KG Döl-

sach, gebildet, worauf nun beide Hochbehälter stehen.

Als Gegenleistung wird die Teilfläche „4“ imAusmaß

von 304 m² aus Grundstück 22 zugunsten der Kirche

(Gp. 23/1), alle KG Dölsach, abgetreten. Der Flä-

chenausgleich fällt deshalb geringer aus, da die Ge-

meinde Dölsach im Zuge des Grundtausches für die

Errichtung des Geh- und Radweges zum Schwimm-

bad gegenüber der Kirche noch ein Guthaben hatte.

Nach Beantwortung einiger Anfragen und Veran-

schaulichung der Tauschflächen anhand einer Ober-

headfolie stimmt der Gemeinderyt dem geplanten

Grundtausch entsprechend der Vermessungsurkunde

Folgende Ansuchen um

Förderung eines Elektro-

fahrrades

sind eingelangt:

Hansjörg Moser, Gödnach 1

Doris Huber, Gödnach 1

Mag. Sabrina Allmaier, Stribach 32

Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer-

bern o. a. Förderung zu gewähren.

Bei Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes

war GR Hannes Draxl wegen Befangenheit abwe-

send.

Zu- bzw. Abschreibung Öffentliches Gut:

a)

Zuschreibung der Teilfläche „1“ aus Gst. 20, KG

Stribach, zum Öffentlichen Gut Gp. 340/1, KG

Stribach (Agrargemeinschaft Stribach).

Im Zuge der Erschließung der sogenannten „Mariner-

Gründe“ in Stribach ist es zweckmäßig, den Kreu-

zungsbereich der Gp. 340/1, KG Stribach, trapez-

förmig zu gestalten. Dazu wird es erforderlich, die

Teilfläche „1“ aus der Gp. 20, KG Stribach, der

Agrargemeinschaft Stribach dem Öffentlichen Gut

zuzuschreiben. Seitens des Obmannes der Agrarge-

meinschaft Stribach besteht bereits Zustimmung. Die

verkehrsmäßige Erschließung für diesen Bereich wird

durch die Zuschreibung verbessert.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanz-

lei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 25. Mai 2016,

GZ. 6719/2016 wird die Teilfläche „1“ im Ausmaß

von 9 m² dem Öffentlichen Gut Gp. 340/1, KG Stri-

bach (EZ 34), zugeschrieben. Sämtliche mit der

grundbücherlichen Durchführung verbundenen

Kosten (Vermessung, Grundbuchseintragung, etc.)

gehen zu Lasten der Gemeinde Dölsach. Für den ent-

stehenden Nutzungsentgang wird der Agrargemein-

schaft Stribach eine Entschädigung von 11,00 € je m²

bezahlt.

b)

Zuschreibung von Teilflächen zum Öffentlichen

Gut Gp. 823, KG Dölsach, und Abschreibung

der Gp. 822, KG Dölsach, aus dem Öffentlichen

Gut (Stocker, Pondorfer).

In der sogenannten „Schlocheze“ gegenüber dem

Autohaus Mair besteht in der Mappe ein Weg im

Öffentlichen Gut (Gp. 822, KG Dölsach), der in der

Natur nicht mehr besteht. Nun gibt es Bestrebungen,

diesen Weg aufzulassen und den umliegenden Grund-