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August 2016 Dölsacher Dorfzeitung Seite 19
Göriach, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom
2. Juni bis einschließlich 1. Juli 2016, zur öffentlichen
Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich des Grundstückes 323/1, KG Göriach, von der-
zeit Wohngebiet in künftig „Wohngebiet“ nach § 38
Abs. 1 mit 1 zugelassenen Freizeitwohnsitz nach § 13
Abs. 3, alle TROG 2011, vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 70 Abs.
1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwid-
mungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Zum Thema „Freizeitwohnsitze“ informiert auch
LA Vize-Bgm. Martin Mayerl ausführlich.
b)
Auflegung des Entwurfs der ersten Fortschrei-
bung des örtlichen Raumordnungskonzepts für
das Gemeindegebiet von Dölsach.
Der Gemeinde Dölsach wurde seitens der Tiroler
Landesregierung eine Verlängerung der Frist für die
Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzep-
tes um insgesamt vier Jahre bewilligt. Diese Frist
endet spätestens mit 17. September 2016. Bereits mit
GR-Beschluss vom 10. März 2014 wurde der Grund-
satzbeschluss für die Fortschreibung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Dölsach ge-
fasst. Einleitend erklärt Architekt DI Wolfgang Mayr
allgemein über Festlegungen im Raumordnungskon-
zept. Anschließend informiert er ausführlich anhand
von Overheadfolien die im Konzept aufgenommenen
Änderungen. Der Architekt berichtet, dass im Jänner
eine Vorprüfung stattgefunden hat und sämtliche
Änderungsvorschläge im vorliegenden Konzeptplan
eingeflossen sind. In der Folge beantwortet der
Raumplaner mehrere Anfragen. Auch Bgm. Josef
Mair informiert über das Procedere.
Anschließend fasst der Gemeinderat folgenden Be-
schluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 64 Abs. 1 und 3 Tiroler Raumordnungs-
gesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, in Verbin-
dung mit § 6 Tiroler Umweltprüfungsgesetz – TUP,
LGBl. Nr. 34/2005, den von der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger ausge-
arbeiteten Entwurf vom 31. Mai 2016 der ersten Fort-
schreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes
der Gemeinde Dölsach während sechs Wochen hin-
durch zur öffentlichen Einsichtnahme im Gemeinde-
amt Dölsach aufzulegen.
Im Rahmen des Auflegungsverfahrens erfolgt die Be-
teiligung der Öffentlichkeit gemäß § 6 Abs. 1 TUP.
Darstellung des wesentlichen Inhalts (§ 6 Abs. 4
lit. a TUP):
Gemäß § 31a Abs. 2 TROG 2011 hat die Gemeinde
spätestens bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach
dem Inkrafttreten des örtlichen Raumordnungskon-
zeptes dessen Fortschreibung zu beschließen, im Falle
einer Fristverlängerung gemäß § 31 b Abs. 1 TROG
2011 um vier Jahre bis zum Ablauf des vierzehnten
Jahres. Die Fortschreibung hat gemäß § 31a Abs. 1
TROG 2011 für das gesamte Gemeindegebiet zu er-
folgen und ist auf einen Planungszeitraum von wei-
teren zehn Jahren auszurichten.
Der vom Raumplaner Architekt DI Wolfgang Mayr
ausgearbeitete Entwurf vom 31. Mai 2016 enthält die
gemäß § 31 TROG 2011 in Verbindung mit den be-
troffenen Durchführungsverordnungen geforderten
Inhalte.
Ort und Zeit der Einsichtnahmemöglichkeit (§ 6
Abs. 4 lit. b TUP):
Die sechswöchige Auflage erfolgt
vom 13. Juni bis einschließlich 26. Juli 2016.
Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungstext,
Pläne, Erläuterungsbericht, Bestandsaufnahme und
Umweltbericht – liegen während der Auflagefrist zu
den Amtsstunden mit Parteienverkehr im Gemeinde-
amt Dölsach zur öffentlichen Einsichtnahme auf und
sind im Internet
www.doelsach.ateinzusehen.
Hinweis (§ 6 Abs. 4 lit. c TUP):
Jedermann steht das Recht zu, bis spätestens eine
Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schrift-
liche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Folgende Bauwerber erhielten
Erschließungskosten
vorgeschrieben:
Leopold Dorer, Dölsach 119
Johann Eder, Görtschach 21
Manuel und Maria-Theresia Draxl, Dölsach 266
Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern 30 %
der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren.