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August 2016 Dölsacher Dorfzeitung Seite 19

Göriach, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom

2. Juni bis einschließlich 1. Juli 2016, zur öffentlichen

Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-

reich des Grundstückes 323/1, KG Göriach, von der-

zeit Wohngebiet in künftig „Wohngebiet“ nach § 38

Abs. 1 mit 1 zugelassenen Freizeitwohnsitz nach § 13

Abs. 3, alle TROG 2011, vor.

Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 70 Abs.

1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem

Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwid-

mungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Zum Thema „Freizeitwohnsitze“ informiert auch

LA Vize-Bgm. Martin Mayerl ausführlich.

b)

Auflegung des Entwurfs der ersten Fortschrei-

bung des örtlichen Raumordnungskonzepts für

das Gemeindegebiet von Dölsach.

Der Gemeinde Dölsach wurde seitens der Tiroler

Landesregierung eine Verlängerung der Frist für die

Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzep-

tes um insgesamt vier Jahre bewilligt. Diese Frist

endet spätestens mit 17. September 2016. Bereits mit

GR-Beschluss vom 10. März 2014 wurde der Grund-

satzbeschluss für die Fortschreibung des Örtlichen

Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Dölsach ge-

fasst. Einleitend erklärt Architekt DI Wolfgang Mayr

allgemein über Festlegungen im Raumordnungskon-

zept. Anschließend informiert er ausführlich anhand

von Overheadfolien die im Konzept aufgenommenen

Änderungen. Der Architekt berichtet, dass im Jänner

eine Vorprüfung stattgefunden hat und sämtliche

Änderungsvorschläge im vorliegenden Konzeptplan

eingeflossen sind. In der Folge beantwortet der

Raumplaner mehrere Anfragen. Auch Bgm. Josef

Mair informiert über das Procedere.

Anschließend fasst der Gemeinderat folgenden Be-

schluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 64 Abs. 1 und 3 Tiroler Raumordnungs-

gesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, in Verbin-

dung mit § 6 Tiroler Umweltprüfungsgesetz – TUP,

LGBl. Nr. 34/2005, den von der Architektengemein-

schaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger ausge-

arbeiteten Entwurf vom 31. Mai 2016 der ersten Fort-

schreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes

der Gemeinde Dölsach während sechs Wochen hin-

durch zur öffentlichen Einsichtnahme im Gemeinde-

amt Dölsach aufzulegen.

Im Rahmen des Auflegungsverfahrens erfolgt die Be-

teiligung der Öffentlichkeit gemäß § 6 Abs. 1 TUP.

Darstellung des wesentlichen Inhalts (§ 6 Abs. 4

lit. a TUP):

Gemäß § 31a Abs. 2 TROG 2011 hat die Gemeinde

spätestens bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach

dem Inkrafttreten des örtlichen Raumordnungskon-

zeptes dessen Fortschreibung zu beschließen, im Falle

einer Fristverlängerung gemäß § 31 b Abs. 1 TROG

2011 um vier Jahre bis zum Ablauf des vierzehnten

Jahres. Die Fortschreibung hat gemäß § 31a Abs. 1

TROG 2011 für das gesamte Gemeindegebiet zu er-

folgen und ist auf einen Planungszeitraum von wei-

teren zehn Jahren auszurichten.

Der vom Raumplaner Architekt DI Wolfgang Mayr

ausgearbeitete Entwurf vom 31. Mai 2016 enthält die

gemäß § 31 TROG 2011 in Verbindung mit den be-

troffenen Durchführungsverordnungen geforderten

Inhalte.

Ort und Zeit der Einsichtnahmemöglichkeit (§ 6

Abs. 4 lit. b TUP):

Die sechswöchige Auflage erfolgt

vom 13. Juni bis einschließlich 26. Juli 2016.

Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungstext,

Pläne, Erläuterungsbericht, Bestandsaufnahme und

Umweltbericht – liegen während der Auflagefrist zu

den Amtsstunden mit Parteienverkehr im Gemeinde-

amt Dölsach zur öffentlichen Einsichtnahme auf und

sind im Internet

www.doelsach.at

einzusehen.

Hinweis (§ 6 Abs. 4 lit. c TUP):

Jedermann steht das Recht zu, bis spätestens eine

Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schrift-

liche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Folgende Bauwerber erhielten

Erschließungskosten

vorgeschrieben:

Leopold Dorer, Dölsach 119

Johann Eder, Görtschach 21

Manuel und Maria-Theresia Draxl, Dölsach 266

Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern 30 %

der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren.