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AUS DEM gEMEInDErAT
Sitzung vom 3. März 2016
präsentation des Template
der neuen
gemeinde-Homepage:
Dem Gemeinderat wird anhand
einer Internetpräsentation das
Template der neuen Gemeinde-
Homepage, welches unter Zuhilfe-
nahme einer WIFI vor Ort
Schulung mit 18 Lehreinheiten er-
stellt wurde, präsentiert. Zukünf-
tig können die beiden
Bediensteten der Gemeindever-
waltung selbst Änderungen am
Template vornehmen, also nicht
nur Beiträge erfassen und online
stellen. Hierzu beschließt der Ge-
meinderat, dass die neue Ge-
meindehomepage unter der
neuen Webadresse
„leisach.gv.at“
bzw.
„www.leisach.gv.at“
so
schnell wie möglich ONLINE zu
gehen hat und die alte Home-
page sodann gleich deaktiviert werden soll. Zudem sind alle aktuellen Gemeinderats-
verordnungen vordringlich auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Die Leisacher Ver-
eine sowie Gewerbe-, Tourismus- und landwirtschaftlichen Betriebe sind zu ersuchen,
Inhalte (der Umfang bzw. die Größe ist vorzugeben) für diese neue Homepage be-
kanntzugeben. Ebenso soll ein Online-Formular für Änderungs- bzw. Verbesserungs-
vorschläge eingerichtet werden.
Verordnung einer festzulegenden Waldumlage für das Jahr 2016:
Nach einiger Beratung erlässt der Gemeinderat nach § 10 der Tiroler Waldordnung
2005 zur teilweisen Deckung des Personalaufwandes für den Gemeindewald-
aufseher folgende Verordnung:
festsetzung des gesamtbetrages der Umlage
Der Gesamtbetrag der Umlage wird für das Jahr 2016 mit 15.313,89 € festgesetzt.
Der der Festsetzung der Waldumlage zugrunde liegende Gesamtbetrag für den
Gemeindewaldaufseher (Jahresaufwand) beträgt für das abgelaufene Jahr 2015
47.947,37 €. Diesem Betrag liegt eine Waldfläche von insgesamt 653 Hektar
zugrunde. Der Hektarsatz beträgt somit 73,43 €.
Erteilung der zustimmung zur Befahrung von gemeindestraßen in der
gemeinde leisach mit der „Betonpumpe selbstfahrende Arbeits-
maschine“, der Marke MAn, für die fa. BnW Osttiroler Transport-
betongesellschaft mbH & co Kg, leisach:
Hierzu beschließt der Gemeinderat, der Fa. BNW Osttiroler Transportbeton GesmbH
& Co KG, Leisach, die Zustimmung zur Befahrung der Gemeindestraßen in der
Gemeinde Leisach, mit der „Betonpumpe Selbstfahrende Arbeitsmaschine“ auf
unbestimmte Zeit – bis auf Widerruf – zu erteilen.