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AUS DEM gEMEInDErAT

Sitzung vom 3. März 2016

präsentation des Template

der neuen

gemeinde-Homepage:

Dem Gemeinderat wird anhand

einer Internetpräsentation das

Template der neuen Gemeinde-

Homepage, welches unter Zuhilfe-

nahme einer WIFI vor Ort

Schulung mit 18 Lehreinheiten er-

stellt wurde, präsentiert. Zukünf-

tig können die beiden

Bediensteten der Gemeindever-

waltung selbst Änderungen am

Template vornehmen, also nicht

nur Beiträge erfassen und online

stellen. Hierzu beschließt der Ge-

meinderat, dass die neue Ge-

meindehomepage unter der

neuen Webadresse

„leisach.gv.at

bzw.

„www.leisach.gv.at

so

schnell wie möglich ONLINE zu

gehen hat und die alte Home-

page sodann gleich deaktiviert werden soll. Zudem sind alle aktuellen Gemeinderats-

verordnungen vordringlich auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Die Leisacher Ver-

eine sowie Gewerbe-, Tourismus- und landwirtschaftlichen Betriebe sind zu ersuchen,

Inhalte (der Umfang bzw. die Größe ist vorzugeben) für diese neue Homepage be-

kanntzugeben. Ebenso soll ein Online-Formular für Änderungs- bzw. Verbesserungs-

vorschläge eingerichtet werden.

Verordnung einer festzulegenden Waldumlage für das Jahr 2016:

Nach einiger Beratung erlässt der Gemeinderat nach § 10 der Tiroler Waldordnung

2005 zur teilweisen Deckung des Personalaufwandes für den Gemeindewald-

aufseher folgende Verordnung:

festsetzung des gesamtbetrages der Umlage

Der Gesamtbetrag der Umlage wird für das Jahr 2016 mit 15.313,89 € festgesetzt.

Der der Festsetzung der Waldumlage zugrunde liegende Gesamtbetrag für den

Gemeindewaldaufseher (Jahresaufwand) beträgt für das abgelaufene Jahr 2015

47.947,37 €. Diesem Betrag liegt eine Waldfläche von insgesamt 653 Hektar

zugrunde. Der Hektarsatz beträgt somit 73,43 €.

Erteilung der zustimmung zur Befahrung von gemeindestraßen in der

gemeinde leisach mit der „Betonpumpe selbstfahrende Arbeits-

maschine“, der Marke MAn, für die fa. BnW Osttiroler Transport-

betongesellschaft mbH & co Kg, leisach:

Hierzu beschließt der Gemeinderat, der Fa. BNW Osttiroler Transportbeton GesmbH

& Co KG, Leisach, die Zustimmung zur Befahrung der Gemeindestraßen in der

Gemeinde Leisach, mit der „Betonpumpe Selbstfahrende Arbeitsmaschine“ auf

unbestimmte Zeit – bis auf Widerruf – zu erteilen.