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FODN - 62/01/2016

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AUS DEM GEMEINDERAT

Anspruch auf mind. eine Stelle im Gemeindevorstand hat, be-

rechtigt, eines ihrer Mitglieder vorzuschlagen. Dieses Recht

steht der Gemeinderatspartei, der der Bürgermeister angehört,

nur dann zu, wenn sie Anspruch auf mindestens zwei Stel-

len im Gemeindevorstand hat. Demnach hat die Liste WIR

für Kals- Liste Erika Rogl und die Liste FÜR KALS ein Vor-

schlagsrecht für den Bgm. Stv. Schriftliche Vorschläge kom-

men dann von WIR für Kals – Liste Erika Rogl mit Gratz

Martin und FÜR KALS mit Egon Groder.

Die geheime Abstimmung bringt folgendes Ergebnis:

8 Stimmen für Gratz Martin und 4 Stimmen für Groder

Egon, 1 Enthaltung.

Damit ist Gratz Martin zum Bgm. Stv. gewählt. Er dankt für

das Vertrauen und sichert zu, dass er sich bemühen wird, in

dieser Funktion sein Möglichstes für Kals zu tun.

Wahl der weiteren stimmberechtigten

Mitglieder des Gemeindevorstandes:

Unter Punkt 2 wurden drei weitere stimmberechtigte Mit-

glieder festgesetzt und haben die Gemeinderatsparteien WIR

für Kals sowie FÜR KALS zur Besetzung dieser Stellen ihr

angehörende Mitglieder namhaft zu machen.

Von Liste WIR für Kals wird Jans Philipp und Linder Mi-

chael und von FÜR KALS Egon Groder namhaft gemacht und

sind diese die weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Ge-

meindevorstandes. Somit erfolgt die Bestellung laut Vorschlag.

Wahl bzw. Bestellung der Mitglieder für

die Ausschüsse:

Diese Wahlen bzw. Bestellungen werden nicht mehr schrift-

lich, sondern nur durch Handerheben vorgenommen und brin-

gen folgendes Ergebnis (wenn kein Abstimmungsergebnis an-

geführt ist, dann einstimmig):

Überprüfungsausschuss:

Riepler Johannes und Linder Mi-

chael (WIR für Kals – Liste Erika Rogl) und Erwin Ritscher

(FÜR Kals). Der Obmann wird dann bei der ersten (konsti-

tuierenden Sitzung) gewählt. Dem Überprüfungsausschuss

dürfen nur GR Mitglieder angehören, keine Ersatzmitglieder.

Tourismusausschuss:

Aufgrund der Wichtigkeit schlägt Mar-

tin Gratz vor diesen zu bilden und wird dieser lt. § 24 TGO

nach dem d’hondtschen Verfahren besetzt, es sollten die An-

zahl der Mitglieder festgelegt werden. Somit gibt die Gemein-

de dem Thema Tourismus eine höhere Wertigkeit und die Ak-

teure, die schon bisher mitgearbeitet haben, bekommen eine

bessere Basis.

Die Einrichtung des Ausschusses wird einstimmig beschlos-

sen. Von der Liste Wir für Kals schlagen vor: Georg Oberlohr

und Martin Gratz, die Gruppierung Für Kals entsendet Egon

Groder, stimmberechtigte Mitglieder im Ausschuss im Ver-

hältnis des GR 9:4, weitere beratende nicht stimmberechtigte

Mitglieder, dies wird in der konstituierende Sitzung des Aus-

schusses beraten.

Der Ausschuss hat in der konstituierenden Sitzung aus sei-

ner Mitte einen Obmann und einen Stellvertreter zu wählen.

Die konstituierende Sitzung ist von der Bürgermeisterin ein-

zuberufen und bis zur Wahl des Obmannes zu leiten. Erhält

keine Person im jeweils ersten Wahlgang die einfache Stim-

menmehrheit, so gilt als gewählt, wer im zweiten Wahlgang

die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleich-

heit entscheidet das Los, das von dem an Jahren jüngsten Mit-

glied des Ausschusses zu ziehen.

Dorferneuerungsausschuss / Verkehr / Lokale Agenda 21:

Gemeindevorstand – wenn mehr damit zu tun ist, kann später

noch ein eigener Ausschuss gebildet werden

Forsttagsatzungskommission:

Die Mitglieder werden für

eine Gemeinderatsperiode bestellt. Mitglieder der FSK sind

der Leiter der Bezirksforstinspektion, der Bürgermeister und

ein Vertreter der Waldeigentümer, sowie deren Ersatzmitglie-

der (für den Fall einer Verhinderung). Das Ersatzmitglied des

Bürgermeisters ist vom Gemeinderat zu bestimmen (§ 19,

Abs. 5, Tiroler Waldordnung 2005).

Die Vertreter der Waldeigentümer werden auf Vorschlag der

Bezirkslandwirtschaftskammer von der Bezirksverwaltungs-

behörde bestellt.

Mitglied:

Bgm.in

Erika Rogl (§ 18 Abs. 2 lit b TWO)

Ersatz: Bgm. Stv. Gratz Martin

Agrargemeinschaft:

Hier wird

Bgm.in

Erika Rogl vorge-

schlagen, da bisher schon der Bürgermeister diese Funktion

inne hatte (zur Information der neuen GR-Mitglieder: die Ge-

meinde ist mit 60 % an der Agrargemeinschaft beteiligt).

Weiter wird erwähnt, dass der Gemeindevertreter für recht-

liche Angelegenheiten z. B. Grundangelegenheiten wichtig ist.

Es hat auch jeder die Möglichkeit der Information hinsicht-

lich Agrargemeinschaft und kann auch an den Sitzungen teil-

genommen werden. Die Agrargemeinschaft war auch immer

großzügig in Grundsachen.

Die Abstimmung bringt ein einstimmiges Ergebnis für Bgm.

in Erika Rogl als Gemeindevertreter in der Agrargemeinschaft

Kals

Musikschulbeirat:

Martin Gratz wird weiterhin diese Funk-

tion übernehmen, die auch beruflich bei ihm angesiedelt ist.

Sozial- und Gesundheitssprengel:

Bgm. Klaus Unterweger

war bisher Obmann Stellvertreter, seit Rücktritt der Obfrau

derzeit Obmann und sollte bei der nächsten Sitzung ein Ge-

meindevertreter namhaft gemacht werden. Seitens der sozia-

len Einrichtungen im Ort ist dies Groder Anneliese. Vorschlag:

Gemeindevertreter: Erika Rogl (einstimmig)

Bestellung der Mitglieder in den Beirat der Gemeinde

Kals Immobilien KG:

Entsprechend § 11 des Gesellschafts-

vertrages über die Errichtung der Gemeinde Kals Immobili-

en KG vom 12. April 2005 ist ein Beirat, bestehend aus fünf

Mitgliedern, einzurichten. Die Mitglieder sind nach dem

d’Hondtschen System von den im Gemeinderat vertretenen

politischen Parteien – analog der Besetzung der vom Gemein-

derat in der jeweiligen konstituierenden Sitzung festgelegten

Anzahl der Mitglieder der Ausschüsse bzw. besonderen Aus-

schüssen – zu entsenden.

Bei fünf Mitgliedern entfallen je vier auf die Gemeinderat-

spartei WIR für Kals – Liste Erika Rogl sowie eines auf FÜR