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FODN - 62/01/2016
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AUS DEM GEMEINDERAT
Anspruch auf mind. eine Stelle im Gemeindevorstand hat, be-
rechtigt, eines ihrer Mitglieder vorzuschlagen. Dieses Recht
steht der Gemeinderatspartei, der der Bürgermeister angehört,
nur dann zu, wenn sie Anspruch auf mindestens zwei Stel-
len im Gemeindevorstand hat. Demnach hat die Liste WIR
für Kals- Liste Erika Rogl und die Liste FÜR KALS ein Vor-
schlagsrecht für den Bgm. Stv. Schriftliche Vorschläge kom-
men dann von WIR für Kals – Liste Erika Rogl mit Gratz
Martin und FÜR KALS mit Egon Groder.
Die geheime Abstimmung bringt folgendes Ergebnis:
8 Stimmen für Gratz Martin und 4 Stimmen für Groder
Egon, 1 Enthaltung.
Damit ist Gratz Martin zum Bgm. Stv. gewählt. Er dankt für
das Vertrauen und sichert zu, dass er sich bemühen wird, in
dieser Funktion sein Möglichstes für Kals zu tun.
Wahl der weiteren stimmberechtigten
Mitglieder des Gemeindevorstandes:
Unter Punkt 2 wurden drei weitere stimmberechtigte Mit-
glieder festgesetzt und haben die Gemeinderatsparteien WIR
für Kals sowie FÜR KALS zur Besetzung dieser Stellen ihr
angehörende Mitglieder namhaft zu machen.
Von Liste WIR für Kals wird Jans Philipp und Linder Mi-
chael und von FÜR KALS Egon Groder namhaft gemacht und
sind diese die weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Ge-
meindevorstandes. Somit erfolgt die Bestellung laut Vorschlag.
Wahl bzw. Bestellung der Mitglieder für
die Ausschüsse:
Diese Wahlen bzw. Bestellungen werden nicht mehr schrift-
lich, sondern nur durch Handerheben vorgenommen und brin-
gen folgendes Ergebnis (wenn kein Abstimmungsergebnis an-
geführt ist, dann einstimmig):
Überprüfungsausschuss:
Riepler Johannes und Linder Mi-
chael (WIR für Kals – Liste Erika Rogl) und Erwin Ritscher
(FÜR Kals). Der Obmann wird dann bei der ersten (konsti-
tuierenden Sitzung) gewählt. Dem Überprüfungsausschuss
dürfen nur GR Mitglieder angehören, keine Ersatzmitglieder.
Tourismusausschuss:
Aufgrund der Wichtigkeit schlägt Mar-
tin Gratz vor diesen zu bilden und wird dieser lt. § 24 TGO
nach dem d’hondtschen Verfahren besetzt, es sollten die An-
zahl der Mitglieder festgelegt werden. Somit gibt die Gemein-
de dem Thema Tourismus eine höhere Wertigkeit und die Ak-
teure, die schon bisher mitgearbeitet haben, bekommen eine
bessere Basis.
Die Einrichtung des Ausschusses wird einstimmig beschlos-
sen. Von der Liste Wir für Kals schlagen vor: Georg Oberlohr
und Martin Gratz, die Gruppierung Für Kals entsendet Egon
Groder, stimmberechtigte Mitglieder im Ausschuss im Ver-
hältnis des GR 9:4, weitere beratende nicht stimmberechtigte
Mitglieder, dies wird in der konstituierende Sitzung des Aus-
schusses beraten.
Der Ausschuss hat in der konstituierenden Sitzung aus sei-
ner Mitte einen Obmann und einen Stellvertreter zu wählen.
Die konstituierende Sitzung ist von der Bürgermeisterin ein-
zuberufen und bis zur Wahl des Obmannes zu leiten. Erhält
keine Person im jeweils ersten Wahlgang die einfache Stim-
menmehrheit, so gilt als gewählt, wer im zweiten Wahlgang
die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleich-
heit entscheidet das Los, das von dem an Jahren jüngsten Mit-
glied des Ausschusses zu ziehen.
Dorferneuerungsausschuss / Verkehr / Lokale Agenda 21:
Gemeindevorstand – wenn mehr damit zu tun ist, kann später
noch ein eigener Ausschuss gebildet werden
Forsttagsatzungskommission:
Die Mitglieder werden für
eine Gemeinderatsperiode bestellt. Mitglieder der FSK sind
der Leiter der Bezirksforstinspektion, der Bürgermeister und
ein Vertreter der Waldeigentümer, sowie deren Ersatzmitglie-
der (für den Fall einer Verhinderung). Das Ersatzmitglied des
Bürgermeisters ist vom Gemeinderat zu bestimmen (§ 19,
Abs. 5, Tiroler Waldordnung 2005).
Die Vertreter der Waldeigentümer werden auf Vorschlag der
Bezirkslandwirtschaftskammer von der Bezirksverwaltungs-
behörde bestellt.
Mitglied:
Bgm.inErika Rogl (§ 18 Abs. 2 lit b TWO)
Ersatz: Bgm. Stv. Gratz Martin
Agrargemeinschaft:
Hier wird
Bgm.inErika Rogl vorge-
schlagen, da bisher schon der Bürgermeister diese Funktion
inne hatte (zur Information der neuen GR-Mitglieder: die Ge-
meinde ist mit 60 % an der Agrargemeinschaft beteiligt).
Weiter wird erwähnt, dass der Gemeindevertreter für recht-
liche Angelegenheiten z. B. Grundangelegenheiten wichtig ist.
Es hat auch jeder die Möglichkeit der Information hinsicht-
lich Agrargemeinschaft und kann auch an den Sitzungen teil-
genommen werden. Die Agrargemeinschaft war auch immer
großzügig in Grundsachen.
Die Abstimmung bringt ein einstimmiges Ergebnis für Bgm.
in Erika Rogl als Gemeindevertreter in der Agrargemeinschaft
Kals
Musikschulbeirat:
Martin Gratz wird weiterhin diese Funk-
tion übernehmen, die auch beruflich bei ihm angesiedelt ist.
Sozial- und Gesundheitssprengel:
Bgm. Klaus Unterweger
war bisher Obmann Stellvertreter, seit Rücktritt der Obfrau
derzeit Obmann und sollte bei der nächsten Sitzung ein Ge-
meindevertreter namhaft gemacht werden. Seitens der sozia-
len Einrichtungen im Ort ist dies Groder Anneliese. Vorschlag:
Gemeindevertreter: Erika Rogl (einstimmig)
Bestellung der Mitglieder in den Beirat der Gemeinde
Kals Immobilien KG:
Entsprechend § 11 des Gesellschafts-
vertrages über die Errichtung der Gemeinde Kals Immobili-
en KG vom 12. April 2005 ist ein Beirat, bestehend aus fünf
Mitgliedern, einzurichten. Die Mitglieder sind nach dem
d’Hondtschen System von den im Gemeinderat vertretenen
politischen Parteien – analog der Besetzung der vom Gemein-
derat in der jeweiligen konstituierenden Sitzung festgelegten
Anzahl der Mitglieder der Ausschüsse bzw. besonderen Aus-
schüssen – zu entsenden.
Bei fünf Mitgliedern entfallen je vier auf die Gemeinderat-
spartei WIR für Kals – Liste Erika Rogl sowie eines auf FÜR