FODN - 62/01/2016
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AUS DEM GEMEINDERAT
Änderungen Flächenwidmung
Beratung und Beschlussfassung über Änderung des Flä-
chenwidmungsplanes und Auflage des Entwurfes der Ar-
chitektengemeinschaft ZT DI B.Scherzer – W. Mayr – B.
Elwischger.
(121) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich je einer Teilfläche der Grundstücke 2033 und 4395,
KG Kals am Großglockner, von derzeit Freiland nach § 41 in
künftig Sonderfläche Parkplatz nach § 43, und im Bereich ei-
ner Teilfläche des Grundstückes 2015/1, KG Kals am Groß-
glockner, von derzeit Freiland nach § 41, in künftig Sonder-
fläche Informationsgebäude nach § 43, und im Bereich einer
Teilfläche des Grundstückes 2015/1, KG Kals am Großglock-
ner, von derzeit Sonderfläche öffentliche WC-Anlage nach §
43 in künftig Sonderfläche Informationsgebäude nach § 43,
alle TROG 2011, LGBl. 56/2011.
Der örtliche Raumplaner gibt zur Änderung des Flächen-
widmungsplanes im Bereich der Grundstücke 2015/1, 2033
und 4395, KG Kals am Großglockner, folgende Stellungnah-
me ab: Geplant sind die Erweiterung des bestehenden Park-
platzes sowie die Errichtung eines Infogebäudes über der Na-
tionalpark Hohe Tauern und der vom Infopoint ausgehenden
Themenwege.
Aufgrund der Topographie und der bestehenden Nutzung
kann für die geplante Einrichtung Standortgunst erkannt wer-
den. Die Widmung einer Sonderfläche führt zu keinem Wi-
derspruch zum örtlichen Raumordnungskonzept. Hinsichtlich
einer allfälligen Gefährdung durch Naturgefahren ist die Ein-
holung einer Stellungnahme der Wildbach und Lawinenver-
bauung empfohlen. Leitungen zur Versorgung mit elektrischer
Energie und mit Trinkwasser, sowie zur Entsorgung von Ab-
wässern sind vorhanden, die Versorgungskapazitäten werden
durch den erwarteten bedarf nicht überschritten. Die Entsor-
gung von Oberflächengewässer des Parkplatzes ist in einem
wasserrechtlichen Verfahren abzuhandeln.
Hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung des Land-
schaftsbildes ist die Einholung einer Stellungnahme der Na-
turschutzabteilung bei der Bezirksverwaltung notwendig. Die
Änderung der Grundstücksgrenzen zur Herstellung einheitli-
cher Bauplatzwidmungen ist eine Voraussetzung für die bau-
rechtliche Genehmigung des Projektes.
Antrag der Gemeinde an die Agrargemeinschaft Unter
Tschadin Berger Ködnitz Alpe um Grundübertragung an Ge-
meinde, Öffentliches Gut, Wege und Plätze wird morgen ge-
stellt. Beschluss: einstimmig
(122) im Bereich je einer Teilfläche der Grundstücke
3784 und 3785 (AG und Groder Alois),
KG Kals am Groß-
glockner, von derzeit Freiland nach § 41, in künftig Sonder-
fläche Kühl- und Verarbeitungsraum nach § 43, beide TROG
2011, LGBl. 56/2011.
Geplant ist die Errichtung eines Kühl- und Verarbeitungs-
raumes für bei der Jagd erlegte Tiere in Anschluss an die
bestehende Schlachthalle Richtung Osten. Das Gebäude soll
zweigeschossig werden, was sich aus der Topographie ergibt.
Im örtlichen Raumordnungskonzept befindet sich der gegen-
ständliche Bereich in einem baulichen Entwicklungsbereich
„L8“. Lt. Beschreibung zum Konzeptplan ist darin die Wid-
mung von Sonderfläche zulässig, zum Zwecke der Erweite-
rung der bestehenden Nutzung. Damit ist die Widmung einer
Sonderfläche, wie vorgeschlagen, grundsätzlich zulässig. Da
sich die Fläche außerhalb des Bearbeitungsbereiches im Ge-
fahrenzonenplan befindet, ist die Einholung einer Stellung-
nahme der Wasserbauverwaltung beim Baubezirksamt Lienz
notwendig. Nach mündlicher Abklärung ist das Gebäude in
der geplanten Form (Massivbauweise) mit einer entsprechen-
den planerischen Maßnahme zulässig (keine Öffnungen bach-
und bergseitig, entsprechende Fundierung).
Aufgrund der geplanten Nutzung, welche mit der Nut-
zung der Schlachthalle verwandt ist, wird keine Gefahr von
Nutzungskonflikten gesehen, welche über das bestehende
Konfliktpotential hinausgeht, vorbehaltlich entsprechender
Betriebszeiten. Solche festzulegen ist die Aufgabe in nachfol-
genden Verfahren. Trotz der unmittelbar mit der Jagd verbun-
denen Verwendung der Gebäude wird das Gebäude nicht als
Voraussetzung dafür gesehen und entsprechend eine Sonder-
fläche nach § 43 vorgeschlagen. Damit ist die Herstellung der
einheitlichen Bauplatzwidmung jedoch eine Voraussetzung
für die Erteilung einer Baugenehmigung.
Beschluss: einstimmig (vorbehaltlich positiver Stellungnah-
me BBA Wasserbau)
Beratung und Beschlussfassung Mietvertrag mit
Regionalenergie
Heizhaus Gemeinde Kals Immobilien KG mit Regional-
energie Osttirol reg. GenmbH
Der Mietvertrag wird dem Gemeinderat vorgebracht und
liegt dem Protokoll bei (Beilage 1). Bürgermeister teilt noch
die Vorgeschichte mit: Heizhaus wurde aufgrund des Neubaus
des Kulturhauses notwendig. Für die Regionalenergie war dies
nicht ideal, da bereits Vorinvestitionen im Ködnitzhof getätigt
wurden. Derzeit ist es ein Bauvorhaben vorübergehenden Be-
standes, Grundeigentümer Pfarre, es gibt einen Baurechtsver-
trag bis 2052. Nach Klärung der Zufahrt kann das Gebäude
erst genehmigt werden. Bgm. Unterweger möchte noch den
Mietvertrag abschließen, da er die Vorgespräche geführt hat.
Nachdem keinerlei Einwände vorgebracht wurden stimmt der
Gemeinderat ab. Beschluss: einstimmig
Beschlussfassung über die Gewährung von
Baukostenzuschüssen
Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Baukos-
tenzuschüsse nach Vorschreibung des Erschließungskosten-
Gemeinderatssitzung
am 23. Februar 2016