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FODN - 62/01/2016
AUS DEM GEMEINDERAT
Die neugewählten Mitglieder des Gemeinderates wurden
von der Bürgermeisterin schriftlich mit Datum vom 8. März
2016 ordnungsgemäß zur konstituierenden Sitzung eingeladen.
Bei dieser Gelegenheit fragt die Bürgermeisterin auch, ob die
Einladung per email so in Ordnung geht. Alle stimmen dem
zu. Sie begrüßt die Gemeinderatsmitglieder besonders die
„Neuen“, gratuliert zum Wahlergebnis und bringt ihnen noch-
mals das Ergebnis der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl
am 28. Februar 2016 zur Kenntnis:
Wahlberechtigte ................................................................1003
abgegebene Stimmen........................................................ 789
Gemeinderatswahl:
ungültige Stimmen .............................................................. 36
gültige Stimmen .................................................................753
davon entfallen auf:
Wählergruppe 1:
Für Kals - Unabhängige Bürgerliste Kals am Großglockner
216 Stimmen und 4 Mandate
Wählergruppe 2:
WIR für Kals - Liste Erika Rogl
537 Stimmen und 9 Mandate
Bürgermeisterwahl:
ungültige Stimmen ............................................................. 27
gültige Stimmen .................................................................762
davon entfallen auf:
Rogl Erika
........................................................................ 522
und damit zur Bürgermeisterin gewählt
Groder Egon
..................................................................... 240
Im Anschluss daran geloben die Mitglieder des Gemeinde-
rates gemäß § 28 TGO 2001 vor dem Gemeinderat: „Ich gelo-
be, in Treue die Rechtsordnung der Republik Österreich zu be-
folgen, mein Amt uneigennützig und unparteiisch auszuüben
und das Wohl der Gemeinde Kals am Großglockner und ihrer
Bewohner nach bestem Wissen und Können zu fördern“.
Festsetzen der Zahl der Bürgermeister-Stellvertreter:
Dazu wird erläutert, dass lt. der TGWO 1994 bei einer Ein-
wohnerzahl zwischen 1.000 und 5.000 ein zweiter Bgm. Stv.
gewählt werden kann. Der Gemeinderat beschließt einstim-
mig, nur einen Bürgermeister-Stellvertreter vorzusehen.
Festsetzen der Anzahl der weiteren stimmbe-
rechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes:
Die Bürgermeisterin erwähnt dazu, dass diese Anzahl gem.
TGWO 1994 nicht mehr als ein Viertel der Gemeinderatsmit-
glieder betragen darf, d.h. dass max. drei weitere stimmbe-
rechtigte Mitglieder festgelegt werden können. Dazu legt der
Gemeinderat einstimmig drei weitere stimmberechtigte Mit-
glieder des Gemeindevorstandes fest.
Bestimmen, ob die stimmberechtigten Mitglieder des Ge-
meindevorstandes im Falle ihrer Verhinderung durch Ersatz-
mitglieder zu vertreten sind.
Nach § 76 der TGWO 1994 ist in der konstituierenden
Sitzung des Gemeinderates zu bestimmen, ob die stimmbe-
rechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes im Falle ih-
rer Verhinderung durch Ersatzmitglieder zu vertreten sind.
Einstimmiger Beschluss: keine Ersatzmitglieder.
Anzahl Stellen Gemeindevorstand
Ermittlung, wie viele Stellen des Gemeindevorstandes auf
die einzelnen Gemeinderatsparteien entfallen. Gemäß § 74
TGWO ist die Stärke der Gemeinderatsparteien wie folgt zu
ermitteln:
Mandatsverteilung Für Kals
Wir für Kals
Mandate
4
3
9
1
Stimmen
216
537
ein Halb
2
4,5
2
108
268,5
ein Drittel
1,33
3
4
72
179
ein Viertel
1
2,25
5
Diese Zahlen sind ihrer Größe nach zu ordnen, wobei mit
der größten zu beginnen ist. Die verhältnismäßige Stärke der
Gemeinderatsparteien richtet sich nach der Reihenfolge, in der
die so geordneten Zahlen auf die einzelnen Gemeinderatspar-
teien entfallen. Gekoppelte Listen gelten als eine Gemeinde-
ratspartei.
Haben nach Abs. 8 zwei oder mehrere Gemeinderatspartei-
en denselben Anspruch auf eine Stelle im Gemeindevorstand,
so fällt die Stelle jener dieser Gemeinderatsparteien zu, die
bei der Wahl des Gemeinderates die größere Listensumme
erreicht hat bzw. auf die Berechnung nach § 67 die größere
Anzahl an Teilstimmen entfallen ist. Bei gleicher Listensum-
me bzw. Anzahl an Teilstimmen entscheidet das von dem an
Jahren jüngsten Mitglied des Gemeinderates zu ziehende Los.
Laut den o.a. Auflistungen entfallen daher jeweils vier Vor-
standsstellen auf die Gemeinderatspartei Wir für Kals-Liste
- Erika Rogl sowie eine Vorstandsstelle auf FÜR KALS.
Für die nun folgenden Wahlen werden mit Doris Kerer und
Nora Luhmann zwei Wahlhelfer bestellt.
Wahl des Bürgermeister-Stellvertreters
Laut § 78 Abs. 3 TGWO ist jede Gemeinderatspartei, die
Konstituierende GR-Sitzung
am 15. März 2016