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November 2015 Dölsacher Dorfzeitung Seite 19

Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

c.

Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich

der Gp. 99/3, KG Stribach (Bettina Hainzer).

Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt, da noch

Vorfragen abzuklären sind.

Folgender Bauwerber erhielt

Erschließungskosten

vorgeschrieben:

Landesforstgarten Nikolsdorf,

Görtschach 60 ................................. 1.107,69 €

Es wird einstimmig beschlossen, dem Bauwerber 30 %

der Abgabe als Gewerbeförderung zu gewähren.

Folgende Ansuchen um Förderung eines

Elektro-

fahrrades

sind eingelangt:

Angelika Huber, Stribach 94

Gerald Huber, Stribach 94

Mario Lumasegger, Stribach 108

Sabrina Plankensteiner, Dölsach 11

Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer-

bern o. a. Förderung zu gewähren.

Zu- bzw. Abschreibung Öffentliches Gut:

a.

Zuschreibung der Teilflächen „1“, „2“, „3“, „4“

und „6“ zum Öffentlichen Gut Gp. 680, KG

Göriach (Lusser, Wallensteiner, Müllmann).

In Göriach im Bereich Durchlass bis Wohnhaus

Göriach 45 (Klaus Klocker) verläuft die Zufahrt auf

Privatgrund. Nun besteht die Möglichkeit diese Weg-

flächen in das öffentliche Wegenetz zu übernehmen.

Durch die Zuschreibung dieser Teilflächen („1“, „2“,

„3“, „4“ und „6“) zum Öffentlichen Gut (Gp. 680)

wird die Verkehrssituation in diesem Bereich verbes-

sert.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden Beschluss:

Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanz-

lei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 27. August 2015,

GZ. 5903/2015 werden die Teilflächen „1“, „2“, „3“,

„4“ und „6“ imAusmaß von 398 m² dem Öffentlichen

Gut Gp. 680, KG Göriach (EZ 41), zugeschrieben.

Die Grundflächen werden flächengleich getauscht

bzw. zu einem Preis von 22,00 € je m² (Wallensteiner)

abgelöst. Sämtliche mit der Durchführung anfallen-

den Kosten gehen zu Lasten der Gemeinde Dölsach.

Einstimmiger Beschluss!

b.

Abschreibung der Teilflächen „1“ aus dem

Öffentlichen Gut Gp. 1305/1, KG Görtschach-

Gödnach (Taschler).

In Görtschach wurde eine Grenzstreitigkeit mit Herrn

Reinhard Taschler beigelegt. Dazu wird es erforder-

lich die Teilfläche „1“ aus dem Öffentlichen Gut Gp.

1305/1, KG Görtschach-Gödnach, auszuscheiden.

Durch die Abschreibung der Teilflächen „1“ aus dem

Öffentlichen Gut wird die Verkehrssituation in diesem

Bereich nicht verschlechtert.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden Beschluss:

Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanz-

lei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 9. Juni 2015,

GZ. 5616/2015 wird die Teilfläche „1“ im Ausmaß

von 4 m² aus dem Öffentlichen Gut Gp. 1305/1, KG

Görtschach-Gödnach (EZ 101), ausgeschieden. Sämt-

liche mit der Durchführung anfallenden Kosten gehen

zu Lasten der Gemeinde Dölsach. Einstimmiger Be-

schluss!

Wie schon länger bekannt, plant die Familie Miglar-

Tschapeller das Wohnhaus Dölsach 102 einem sozia-

len Zweck zuzuführen. In der GR-Sitzung am 10.

August war diesbezüglich der Leiter des

SOS-Kin-

derdorfes

beim Gemeinderat eingeladen. Er berich-

tete, dass geplant ist, im Haus Dölsach 102 eine

Außenstelle des SOS-Kinderdorfes für unbegleitete

minderjährige Flüchtlinge imAlter von 12 bis 18 Jah-

ren einzurichten. Folgende Eckpunkte werden ge-

nannt:

– 10 bis 14 Jugendliche werden betreut;

– Sieben Betreuer imWechseldienst sind 24 Stunden

vor Ort;

– Das Haus ist ausgezeichnet geeignet, weil es fertig

adaptiert ist und keine ähnlich gute Unterkunft an-

geboten wurde;

– Betreiber ist wie in Hall und in Salzburg das SOS-

Kinderdorf;

– Es werden ausschließlich Jugendliche aus Kriegs-

gebieten betreut;

Hinweis!

Ansuchen

um den

Heizkostenzuschuss

des Landes Tirol können noch

bis 30. November 2015

beim Gemeinde-

amt Dölsach eingebracht werden!