November 2015 Dölsacher Dorfzeitung Seite 17
Das Protokoll der Sitzung vom 10. August 2015 wird
genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister be-
richtet über folgende Themen:
– Die
Bushaltestelle
in Göriach wurde durch das
BBA Lienz fertig gestellt. Die Gemeinde Dölsach
hat dafür lediglich die Baukosten in der Höhe von
rd. 14.000,00 € tragen müssen. Als nächste Bushal-
testelle wird jene bei der Sattler-Brücke in Angriff
genommen.
– Nach Sicherung der Finanzierung soll noch heuer
die
Wasserleitung
in Göriach (Feierabend Rich-
tung Tyrol Inn) neu verlegt werden. In diesem
Bereich gibt es auch Probleme mit dem Ober-
flächenwasserkanal, der auf einer Länge von ca.
40 m beschädigt ist.
– Mit der Erneuerung der
Feldwegunterführung
in
Stribach soll in Kürze begonnen werden. Nächste
Woche findet diesbezüglich die verkehrstechnische
Verhandlung statt.
– Mit den Arbeiten zur Generalsanierung des
Blasis-
ker-Weges
soll im Oktober begonnen werden.
– Im Bereich Anwesen Fröschl in Görtschach findet
morgen eine
Grenzverhandlung
statt.
Raumordnung Dölsach
a.
Änderung des örtlichen Raumordnungskonzep-
tes im Bereich der Gpn. 462, 464, 465/1, 465/2,
467/2 und 471/6 undÄnderung des Flächenwid-
mungsplanes im Bereich der Gpn. 462, 464,
465/1, 467/2 und 471/6, KG Dölsach (Roland
Zojer, Gemeinde Dölsach).
Die Gemeinde beabsichtigt, die von Herrn Roland
Zojer erworbenen Flächen einer Verwertung zuzufüh-
ren. Für Teilflächen gibt es bereits konkrete Kauf-
interessenten, daher wird nachstehende Änderung
des ÖRK und des Flächenwidmungsplanes erforder-
lich.
Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige
Beschlüsse:
1) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach be-
schließt gemäß § 70 Abs. 1 iVm § 64 Abs. 1 des
Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 – TROG 2011,
LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemeinschaft
Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr ausgearbei-
teten Entwurf vom 21. September 2015, Zahl
707s462ORK.dwg, über die Änderung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Dölsach im
MITTWOCH, 23. SEPTEMBER 2015
Bereich der Grundstücke Nr. 462, 464, 465/1, 465/2,
467/2 und 471/6, KG Dölsach, durch vier Wochen
hindurch, und zwar vom 25. September bis ein-
schließlich 27. Oktober 2015, zur öffentlichen Ein-
sichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Dölsach vor:
Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes auf-
grund eines geänderten Entwurfes im Bereich des
Grundstückes 465/1 und einer Teilfläche des Grund-
stückes 465/2, KG Dölsach, von derzeit Freihalte-
fläche Landwirtschaft mit dem Zähler 3 (FL3) in
künftig baulicher Entwicklungsbereich für Hauptnut-
zung Gewerbe Nr. 14 (G14), im Bereich je einer Teil-
fläche der Grundstücke 462, 467/2 und 471/6 sowie
im Bereich zweier Teilflächen des Grundstückes 464,
KG Dölsach, von derzeit Freihaltefläche Landwirt-
schaft mit dem Zähler 3 (FL3) in künftig baulicher
Entwicklungsbereich für Hauptnutzung Gewerbe Nr.
15 (G15), und im Bereich je einer Teilfläche der
Grundstücke 462, 464 und 471/6, KG Dölsach, von
derzeit Freihaltefläche Landwirtschaft mit dem Zäh-
ler 3 (FL3) in künftig baulicher Entwicklungsbereich
für Hauptnutzung Gewerbe Nr. 16 (G16).
Die Beschreibung des Konzeptplans lautet folgend:
„G14“:
Entwicklungsfläche für Gewerbe, im Westen vom
Entwicklungsbereich „G2“ begrenzt, im Osten vom
Dölsacher Bach. Die Fläche wird über Aufschlie-
ßungswege über „G2“ und dem entlang des Dölsacher
Bachs verlaufenden Weg auf Grundstück 830/1 er-
schlossen.
„G15“:
Die Erweiterungsfläche ist im Norden an der Mittel-
erschließung, welche die beiden Nord-Süd verlaufen-
den Wege miteinander verbindet, ausreichend
erschlossen. Eine Verbesserung der verkehrsmäßigen
Erschließung wird empfohlen durch eine Wegverbin-
dung südwestlich des Sportplatzes zum Weg auf
Grundstück 467/2. Zur Vermeidung von Nutzungs-
konflikten wird das Niveau der Betriebsareale mit der
Weghöhe am Südosteck des Grundstückes 465/4, KG
Dölsach, vorgegeben und darf von dieser höchstens
um 0,50 m abweichen. Die Bauplatzgröße höchst
wird mit 9.700 m² beschränkt. Die Böschungen Rich-
tung Osten und im Bereich des Grundstückes 465/1
Richtung Norden sind baufrei zu halten und durch
ortsübliche Laubgehölze blickdicht zu bepflanzen.
Die entsprechenden Vorgaben werden in einem Be-
bauungsplan umgesetzt.