November 2015 Dölsacher Dorfzeitung Seite 15
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-
zes 2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektenge-
meinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr
ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Be-
bauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im
Bereich der Grundstücke Nr. 35/2 und 35/5, KG Döl-
sach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-
Scherzer-Mayr vom 30. Juli 2015, Zahl 707s35-
2EBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar
vom 12. August bis einschließlich 10. September
2015, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der
Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Be-
bauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
e.
Beratung über Stellungnahme bezüglich Ände-
rung Flächenwidmungsplan im Bereich der
Gpn. 321/3 und 269/1, KG Göriach, bzw. Erlas-
sung eines Bebauungsplanes im Bereich der
Gpn. 321/3, 321/2 und 269/1, KG Göriach
(Mayerl und Nußbaumer).
Für diesen Bereich wurden bei der GR-Sitzung am
23. März 2015 die Änderung des Flächenwidmungs-
planes und die Erlassung eines Bebauungsplanes be-
schlossen. Innerhalb der Stellungnahmefrist hat Herr
Alois Nußbaumer schriftlich „Widerspruch“ erhoben
und sich gegen die Beschlussfassung ausgesprochen.
Nach Beratung und Diskussion beschließt der Ge-
meinderat einstimmig, gegenständlichen Beschluss
vom 23.März 2015 über die Änderung Flächenwid-
mungsplan im Bereich der Gpn. 321/3 und 269/1, KG
Göriach, bzw. Erlassung eines Bebauungsplanes im
Bereich der Gpn. 321/3, 321/2 und 269/1, KG Göri-
ach, ersatzlos zu beheben. Einstimmiger Beschluss!
Folgende Bauwerber erhielten
Erschließungskosten
vorgeschrieben:
DI Alfred Greil, Görtschach 2
Andrea Miglar-Tschapeller, Göriach 44
Daniel Plankensteiner, Gödnach 51
Dr. Patrick Korber, Gödnach 97
Stefan Köferle, Gödnach 138
Ilse Goller, Dölsach 35
Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern 30 %
der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren.
Nachstehende Änderung des Flächenwidmungspla-
nes ist daher erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-
Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 31. Juli
2015, Zahl 707s1011-5FWP.dwg, über die Änderung
des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach
im Bereich des Grundstückes Nr. 1011/5, KG Gört-
schach-Gödnach, durch vier Wochen hindurch, und
zwar vom 12. August bis einschließlich 10. Septem-
ber 2015, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 1011/5,
KG Görtschach-Gödnach, von derzeit Verkehrsfläche
in künftig „Wohngebiet“ gemäß § 38 Abs. 1 TROG
2011 vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 70 Abs.
1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Ent-
wurf entsprechende Änderung des Flächenwid-
mungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
c.
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 660/2, KG Dölsach (Anton und
Alberta Ploner).
Die Eheleute Anton und Alberta Ploner beabsichtigen
ihren Rohbau im Bereich der Drau zu veräußern. Da
der Kaufinteressent aber kurzfristig abgesprungen ist,
wird dieser Tagesordnungspunkt vertagt.
d.
Erlassung eines Bebauungsplanes und ergän-
zenden Bebauungsplanes im Bereich der Gpn.
35/2 und 35/5, KG Dölsach (Musikheim, Her-
bert und Mario Tschapeller).
Die Gemeinde Dölsach plant beim Musikheim eine
Eingangsüberdachung zu errichten. Für den Bereich
der Gp. 35/5, KG Dölsach, besteht bereits ein Bebau-
ungsplan, der gegenständlichen Zubau nicht zulässt.
Nachstehende Änderung des Bebauungsplanes ist
daher erforderlich.