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Juni 2015

Pfarrleben - Prozession in Tristach | Lehrlingsförderungen

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Historische Aufnahme: Evangelienaltar beim Taxer (Müllmann)

Evangelienaltar auf der Tratte (beim Bildstöckl)

Förderungen für Lehrlinge

Übernahme der Kosten für Vorbereitungskurse zur Lehrabschluss-

prüfung - Coaching für Lehrlinge - Kostenlose Wiederholungsprüfung

Die Lehrlingsförderungen des Bundes

haben das Ziel, Lehrlinge bei ihrer Vor-

bereitung zur Lehrabschlussprüfung op-

timal zu unterstützen. Gefördert werden

Lehrlinge, welche einen Lehrvertrag nach

dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder

Land- und forstwirtschaftlichen Berufs-

ausbildungsgesetz (LFBAG) abgeschlos-

sen haben.

Lehrlinge von Bund, Länder,

Gemeinden, politischen Parteien und in

selbständigen Ausbildungseinrichtungen

können nicht gefördert werden.

Coaching für Lehrlinge:

„Wer sich gut vor-

bereitet hat, braucht keine Angst vor einer

Prüfung zu haben!“ – leichter gesagt als

getan. Wer kennt das nicht: Nasse Hän-

de, das Herz rast, der Prüfer fragt – und

man bringt kein Wort heraus. Und das,

obwohl man sich sehr gut vorbereitet hat.

Prüfungsangst ist bis zu einem gewissen

Grad normal. Wenn die Angst aber zu

Blockaden führt, bedarf es einer geziel-

ten Betreuung. Dafür ist das für Lehrlin-

ge kostenlose Coaching wie geschaffen.

Zum Coaching kommt man ganz einfach:

Coachingantrag auf www.lehre-foerdern.

at ausfüllen und direkt vom Computer

aus versenden. Innerhalb von 48 Stun-

den nimmt ein Coach Kontakt mit dem

Lehrling auf. Übrigens: Coaching ist Ver-

trauenssache – vom Coaching erfahren

weder der Lehrbetrieb noch Verwandte

und Bekannte. Außerdem kann das Coa-

ching auch bei anderen Problemlagen

(z.B. Schwierigkeiten in der Schule oder

im privaten Umfeld) in Anspruch genom-

men werden.

Übernahme der Kosten für Vorberei-

tungskurse zur Lehrabschlussprüfung:

Der Bund übernimmt die gesamte Teil-

nahmegebühr für eine Kursteilnahme

bis zu einer Höhe von

250,00 inkl.

MwSt. pro Kurs. Selbstverständlich ist

es möglich, mehrere Vorbereitungskurse

zu besuchen. Gefördert werden Kurse,

welche ausschließlich der Vorbereitung

auf die Lehrabschlussprüfung dienen. In-

formation darüber, ob ein Kurs gefördert

wird, erhält man im Förderservice der

Lehrlingsstelle. Wichtig: sofort nach Ab-

solvierung des Kurses einen Förderantrag

ausfüllen (Förderanträge erhält man ent-

weder bei den Kursanbietern oder unter

www.lehre-foerdern.at)

und spätestens

bis 3 Monate nach Kursende einreichen.

Und wenn es beim ersten Anlauf

nicht geklappt hat:

Sollte es beim ers-

ten Antritt zur Lehrabschlussprüfung

nicht geklappt haben und ein nochma-

liger Antritt notwendig sein, trägt der

Bund sowohl die Prüfungsgebühr als

auch die Kosten für erforderliche – von

der Prüfungsstelle gestellte – Prüfungs-

materialien. Weitere Infos rund um den

nochmaligen Antritt erhält man beim Prü-

fungsservice der Wirtschaftskammer Tirol.

Information und Kontakt:

Wirtschaftskammer Tirol

Lehrlingsstelle – Förderservice

Egger-Lienz-Straße 116

6020 Innsbruck

T: 05 90 90 5-3333

M:

lehre.foerdern@wktirol.at

W:

www.lehre-foerdern.at