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Juni 2015
Pfarrleben - Prozession in Tristach | Lehrlingsförderungen
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Historische Aufnahme: Evangelienaltar beim Taxer (Müllmann)
Evangelienaltar auf der Tratte (beim Bildstöckl)
Förderungen für Lehrlinge
Übernahme der Kosten für Vorbereitungskurse zur Lehrabschluss-
prüfung - Coaching für Lehrlinge - Kostenlose Wiederholungsprüfung
Die Lehrlingsförderungen des Bundes
haben das Ziel, Lehrlinge bei ihrer Vor-
bereitung zur Lehrabschlussprüfung op-
timal zu unterstützen. Gefördert werden
Lehrlinge, welche einen Lehrvertrag nach
dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder
Land- und forstwirtschaftlichen Berufs-
ausbildungsgesetz (LFBAG) abgeschlos-
sen haben.
Lehrlinge von Bund, Länder,
Gemeinden, politischen Parteien und in
selbständigen Ausbildungseinrichtungen
können nicht gefördert werden.
Coaching für Lehrlinge:
„Wer sich gut vor-
bereitet hat, braucht keine Angst vor einer
Prüfung zu haben!“ – leichter gesagt als
getan. Wer kennt das nicht: Nasse Hän-
de, das Herz rast, der Prüfer fragt – und
man bringt kein Wort heraus. Und das,
obwohl man sich sehr gut vorbereitet hat.
Prüfungsangst ist bis zu einem gewissen
Grad normal. Wenn die Angst aber zu
Blockaden führt, bedarf es einer geziel-
ten Betreuung. Dafür ist das für Lehrlin-
ge kostenlose Coaching wie geschaffen.
Zum Coaching kommt man ganz einfach:
Coachingantrag auf www.lehre-foerdern.
at ausfüllen und direkt vom Computer
aus versenden. Innerhalb von 48 Stun-
den nimmt ein Coach Kontakt mit dem
Lehrling auf. Übrigens: Coaching ist Ver-
trauenssache – vom Coaching erfahren
weder der Lehrbetrieb noch Verwandte
und Bekannte. Außerdem kann das Coa-
ching auch bei anderen Problemlagen
(z.B. Schwierigkeiten in der Schule oder
im privaten Umfeld) in Anspruch genom-
men werden.
Übernahme der Kosten für Vorberei-
tungskurse zur Lehrabschlussprüfung:
Der Bund übernimmt die gesamte Teil-
nahmegebühr für eine Kursteilnahme
bis zu einer Höhe von
€
250,00 inkl.
MwSt. pro Kurs. Selbstverständlich ist
es möglich, mehrere Vorbereitungskurse
zu besuchen. Gefördert werden Kurse,
welche ausschließlich der Vorbereitung
auf die Lehrabschlussprüfung dienen. In-
formation darüber, ob ein Kurs gefördert
wird, erhält man im Förderservice der
Lehrlingsstelle. Wichtig: sofort nach Ab-
solvierung des Kurses einen Förderantrag
ausfüllen (Förderanträge erhält man ent-
weder bei den Kursanbietern oder unter
www.lehre-foerdern.at)und spätestens
bis 3 Monate nach Kursende einreichen.
Und wenn es beim ersten Anlauf
nicht geklappt hat:
Sollte es beim ers-
ten Antritt zur Lehrabschlussprüfung
nicht geklappt haben und ein nochma-
liger Antritt notwendig sein, trägt der
Bund sowohl die Prüfungsgebühr als
auch die Kosten für erforderliche – von
der Prüfungsstelle gestellte – Prüfungs-
materialien. Weitere Infos rund um den
nochmaligen Antritt erhält man beim Prü-
fungsservice der Wirtschaftskammer Tirol.
Information und Kontakt:
Wirtschaftskammer Tirol
Lehrlingsstelle – Förderservice
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
T: 05 90 90 5-3333
M:
lehre.foerdern@wktirol.atW:
www.lehre-foerdern.at