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Bauangelegenheiten
Die Gemeinde Virgen ist nicht
Teil der neu gegründeten Verwal-
tungskooperation zur Abwicklung
von Bauangelegenheiten. Das be-
deutet, dass der Bürgermeister
sowie das Baureferat vor Ort sämt-
liche Verfahrensschritte nach wie
vor selber abwickeln und An-
sprechpersonen für Fragen sind.
raumordnung
Sollte ein Bauplatz für ein Bauvor-
haben erst raumordnerisch vorbe-
reitet werden müssen, z. B. weil die
falsche Widmung besteht, eine ein-
heitliche Widmung fehlt oder ein
Bebauungsplan notwendig ist,
bitte dies frühzeitig mit der Ge-
meinde abklären.
verkehrsrecht
Häufig hat die Ausführung von
Bauvorhaben auch einen Einfluss
auf eine angrenzende Straße, so-
dass eine Verkehrsregelung not-
wendig wird. Dafür braucht es eine
Bewilligung des Bürgermeisters, in
der das Aufstellen bestimmter Ver-
kehrszeichen vorschreiben kann.
Als neues Service der Gemeinde
können diese Verkehrszeichen – je
nach Verfügbarkeit – von der Ge-
meinde gegen eine Gebühr ausge-
liehen werden
( http://www.virgen.at/gemeinde/amtstafel/Verleih
von Verkehrszeichen
).
Brandschutz
Die für Oktober vorgesehene ge-
werbliche Feuerbeschau musste auf-
grund einer Erkrankung des brand-
schutztechnischen Sachverständigen
auf unbestimmte Zeit verschoben
werden. Die Ergebnisse der Haupt-
überprüfungen bei den „Privaten“
werden den Betroffenen neben der
mündlichen Mitteilung durch den
Rauchfangkehrer während der Be-
sichtigung nochmals schriftlich mit-
geteilt; für Rückfragen stehen der
Rauchfangkehrer und das Bauamt
zur Verfügung.
nutzung von Straßengrund
Das Verlegen von Leitungen oder
auch jede andere Art der Nutzung
von Straßengrund (Lagerung, Kran
o. ä.) benötigt eine Gestattung
durch den Straßenverwalter. Bitte
dies frühzeitig ankündigen, damit
die Sache im Gemeinderat behan-
delt werden kann.
veranstaltungsrecht
Im heurigen Jahr wurde dank der
vielen Vereine und ehrenamtlich
agierenden Veranstalter schon sehr
viel geboten. Die Veranstaltungsbe-
hörde (Bürgermeister) ist bemüht,
Veranstaltungen zu ermöglichen.
Dem Veranstalter obliegt es im
Gegenzug, frühzeitig den Kontakt
mit der Gemeinde zu suchen und
die notwendigen Unterlagen zu-
mindest vier Wochen vor der Ver-
anstaltung bereit zu stellen.
Das Bauamt informiert
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