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Gemeinde

Virger

Zeitung

Auf Grund der geänderten Zusam-

mensetzung des Gemeinderates

hat sich bei den Schneeräumbeauf-

tragten eine Änderung ergeben.

Für die Überwachung der Schnee-

räumung und Streuung werden

folgende Gemeindebeauftragte

(siehe Kasten) eingesetzt und be-

vollmächtigt, in ihrem Bereich den

Schneeräumern im Namen der

Gemeinde Weisungen zu erteilen,

mit den Grundstückseigentümern

über das Öffnen von Zäunen und

Schneeablagerungen zu verhan-

deln sowie Wünsche und Be-

schwerden der Gemeindebewoh-

ner entgegenzunehmen.

In diesem Zusammenhang möch-

ten wir uns auch bei all jenen

Grundstückseigentümern bedan-

ken, die es alljährlich erlauben,

die Zäune und Gattern ihrer

Grundstücke zu öffnen, um darauf

den anfallenden Räumschnee ab-

zulagern!

Alle Strecken werden wieder von

den bisherigen Schneeräumern ge-

räumt.

Die Durchführung des Winter-

dienstes stellt besondere Anforde-

rungen an die damit Beauftragten.

Die privaten Schneeräumer und

die Gemeinde sind bemüht, den

Winterdienst zur Zufriedenheit

aller durchzuführen.

Wir möchten auch darauf hinwei-

sen, dass die Eigentümer der

Grundstücke die Ablagerung des

auf demWeg entlang ihrer Grund-

stücke anfallenden Schnees auf

ihren Grundstücken zu dulden

haben – die Gemeinde ist nicht

verpflichtet Hauszufahrten freizu-

machen bzw. freizuhalten oder

Schnee zu verräumen. Immer wie-

der wird beobachtet, dass Private

den Schnee von ihren Auffahrten

und Wegen unzulässiger Weise auf

die Straße abschieben. Das Ab-

schieben von Schnee von privaten

Grundstücken auf Straßen ist ver-

boten und somit zu unterlassen. In

diesem Zusammenhang verweisen

wir auch auf die Möglichkeit der

Haftbarmachung bei eventuellen

Unfällen bzw. Schäden. Ist die

Lagerung des Schnees auf dem ei-

genen Grundstück nicht möglich,

ist die Ablieferung auf private

Rechnung zu veranlassen.

Wir erlauben uns, auch nochmals

darauf hinzuweisen, dass Private

nicht als „Anschaffer“ für die Ge-

winterdienSt

2017/2018

meindebediensteten auftreten

können. „Besondere Wünsche“

sind an die Gemeindeverwaltung

heranzutragen und im Sinne

einer Gleichbehandlung abzuklä-

ren.

Schäden an Zäunen

und einfriedungen

In Virgen ist es, obwohl nicht ver-

pflichtend, ein „guter Brauch“,

dass von der Schneeräumung ver-

ursachte Beschädigungen an Zäu-

nen und Einfriedungen von den

Gemeindearbeitern repariert wer-

den, oder dass man Reparaturen

auf sonstige Weise unterstützt.

Voraussetzung ist jedoch, dass die

Zäune nicht vor der Wintersaison

schon windschief oder grob man-

gelhaft waren, bzw. es vor der

Wintersaison schon abzusehen

war, dass der Zaun den Winter

nicht überstehen wird.

Um etwaigen Missverständnissen

bei der Schadenserhebung vorzu-

beugen, werden aus diesem Grund

derartige Zäune und Einfriedun-

gen digital festgehalten.

wendeplätze und

Straßen freihalten

Besonders Wendeplätze für den

Winterdienst, Gemeindestraßen,

Privatgrundstücke sowie Haus und

Hofzufahrten werden oft zuge-

parkt. Eine ordnungsgemäße

Schneeräumung, aber auch das Zu-

fahren von Einsatzfahrzeugen wie

Rettung und Feuerwehr in Ernst-

fällen, ist durch ein solches, rück-

sichtsloses Verhalten von Fahrzeug-

lenkern nicht möglich. Nach wie

vor kommt es leider auch immer

wieder vor, dass die Feuerwehraus-

fahrt in Virgen, trotz Halte- und

Parkverbot von Autos verstellt ist.

Wir ersuchen eindringlichst, keine

Fahrzeuge vor den Feuerwehraus-

fahrten, bei Wendeplätzen des

Winterdienstes und auch in den

übrigen Parkverbotszonen abzustel-

len.

Schneeräumbeauftragte:

Virgen

Wolfgang Gasser, Honiggasse 4

Göriach – Marin – Mellitz

Wolfgang Gasser, Honiggasse 4

Niedermauern – Gries – Rain Cornelia Berger, Niedermauern 41/1

Obermauern

Manfred Egger, Obermauern 31

Mitteldorf – Weite

Leopold Bstieler, Feldflurweg 13

Welzelach – Berg – March Ingrid Wibmer, Welzelach-March 1

für die durchführung des winter-

dienstes gibt es genaue regelun-

gen.