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Gemeinde
Virger
Zeitung
Auf Grund der geänderten Zusam-
mensetzung des Gemeinderates
hat sich bei den Schneeräumbeauf-
tragten eine Änderung ergeben.
Für die Überwachung der Schnee-
räumung und Streuung werden
folgende Gemeindebeauftragte
(siehe Kasten) eingesetzt und be-
vollmächtigt, in ihrem Bereich den
Schneeräumern im Namen der
Gemeinde Weisungen zu erteilen,
mit den Grundstückseigentümern
über das Öffnen von Zäunen und
Schneeablagerungen zu verhan-
deln sowie Wünsche und Be-
schwerden der Gemeindebewoh-
ner entgegenzunehmen.
In diesem Zusammenhang möch-
ten wir uns auch bei all jenen
Grundstückseigentümern bedan-
ken, die es alljährlich erlauben,
die Zäune und Gattern ihrer
Grundstücke zu öffnen, um darauf
den anfallenden Räumschnee ab-
zulagern!
Alle Strecken werden wieder von
den bisherigen Schneeräumern ge-
räumt.
Die Durchführung des Winter-
dienstes stellt besondere Anforde-
rungen an die damit Beauftragten.
Die privaten Schneeräumer und
die Gemeinde sind bemüht, den
Winterdienst zur Zufriedenheit
aller durchzuführen.
Wir möchten auch darauf hinwei-
sen, dass die Eigentümer der
Grundstücke die Ablagerung des
auf demWeg entlang ihrer Grund-
stücke anfallenden Schnees auf
ihren Grundstücken zu dulden
haben – die Gemeinde ist nicht
verpflichtet Hauszufahrten freizu-
machen bzw. freizuhalten oder
Schnee zu verräumen. Immer wie-
der wird beobachtet, dass Private
den Schnee von ihren Auffahrten
und Wegen unzulässiger Weise auf
die Straße abschieben. Das Ab-
schieben von Schnee von privaten
Grundstücken auf Straßen ist ver-
boten und somit zu unterlassen. In
diesem Zusammenhang verweisen
wir auch auf die Möglichkeit der
Haftbarmachung bei eventuellen
Unfällen bzw. Schäden. Ist die
Lagerung des Schnees auf dem ei-
genen Grundstück nicht möglich,
ist die Ablieferung auf private
Rechnung zu veranlassen.
Wir erlauben uns, auch nochmals
darauf hinzuweisen, dass Private
nicht als „Anschaffer“ für die Ge-
winterdienSt
2017/2018
meindebediensteten auftreten
können. „Besondere Wünsche“
sind an die Gemeindeverwaltung
heranzutragen und im Sinne
einer Gleichbehandlung abzuklä-
ren.
Schäden an Zäunen
und einfriedungen
In Virgen ist es, obwohl nicht ver-
pflichtend, ein „guter Brauch“,
dass von der Schneeräumung ver-
ursachte Beschädigungen an Zäu-
nen und Einfriedungen von den
Gemeindearbeitern repariert wer-
den, oder dass man Reparaturen
auf sonstige Weise unterstützt.
Voraussetzung ist jedoch, dass die
Zäune nicht vor der Wintersaison
schon windschief oder grob man-
gelhaft waren, bzw. es vor der
Wintersaison schon abzusehen
war, dass der Zaun den Winter
nicht überstehen wird.
Um etwaigen Missverständnissen
bei der Schadenserhebung vorzu-
beugen, werden aus diesem Grund
derartige Zäune und Einfriedun-
gen digital festgehalten.
wendeplätze und
Straßen freihalten
Besonders Wendeplätze für den
Winterdienst, Gemeindestraßen,
Privatgrundstücke sowie Haus und
Hofzufahrten werden oft zuge-
parkt. Eine ordnungsgemäße
Schneeräumung, aber auch das Zu-
fahren von Einsatzfahrzeugen wie
Rettung und Feuerwehr in Ernst-
fällen, ist durch ein solches, rück-
sichtsloses Verhalten von Fahrzeug-
lenkern nicht möglich. Nach wie
vor kommt es leider auch immer
wieder vor, dass die Feuerwehraus-
fahrt in Virgen, trotz Halte- und
Parkverbot von Autos verstellt ist.
Wir ersuchen eindringlichst, keine
Fahrzeuge vor den Feuerwehraus-
fahrten, bei Wendeplätzen des
Winterdienstes und auch in den
übrigen Parkverbotszonen abzustel-
len.
Schneeräumbeauftragte:
Virgen
Wolfgang Gasser, Honiggasse 4
Göriach – Marin – Mellitz
Wolfgang Gasser, Honiggasse 4
Niedermauern – Gries – Rain Cornelia Berger, Niedermauern 41/1
Obermauern
Manfred Egger, Obermauern 31
Mitteldorf – Weite
Leopold Bstieler, Feldflurweg 13
Welzelach – Berg – March Ingrid Wibmer, Welzelach-March 1
für die durchführung des winter-
dienstes gibt es genaue regelun-
gen.