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Gemeinde
Virger
Zeitung
Sammlung von
lithiumbatterien
Mit 7. Oktober 2017 ist die novel-
lierte Abfallbehandlungspflichtenver-
ordnung in Kraft getreten. Diese
sieht folgende Neuerungen bei der
Sammlung von Lithiumbatterien vor:
•Lithiumbatterien sind getrennt
von anderen Batterien in einem
geeigneten Gebinde zu sammeln.
•Offensichtlich beschädigte Lithi-
umbatterien sind von allen übri-
gen Lithiumbatterien in einem
gesonderten Gebinde getrennt
zu sammeln.
•Ab dem 1. Jänner2018 sind pro-
blemlos entfernbare Lithiumbat-
terien aus Elektroaltgeräten zu
entnehmen und der Lithiumbat-
terien-Sammlung zuzuführen.
Wir ersuchen daher alle Recycling-
hofbesucher aufgrund dieser Neu-
regelung sämtliche Lithiumbatte-
rien bereits getrennt anzuliefern
bzw. aus allfälligen Elektroaltgerä-
ten zu entfernen. Für Fragen ste-
hen unsere Recyclinghofbetreuer
gerne zur Verfügung – diese wur-
den hierfür eigens geschult.
Häckslerdienst
Im Frühjahr 2018 wird wieder ein
zentraler Häckslerdienst
für die ord-
nungsgemäße Entsorgung der anfal-
lenden
Baum- und Staudenschnitte
durchgeführt. Die Anlieferung von
Ästen (bis zu einem maximalen
Durchmesser von 20 cm) und Stau-
denschnitt zum Sammelplatz beim
Schwimmbadparkplatz (unterhalb
Skaterplatz) ist seit September bis
zum Frühjahr 2018 wieder möglich.
Es ist auch wieder eine eigene Box zur
Entsorgung von Balkonblumen
ein-
gerichtet. Die Balkonblumen können
mitsamt Erde (ohne Blumentöpfe
und Kisten!) an der eigens gekenn-
zeichneten Stelle entsorgt werden.
Wir möchten nochmals aufrufen,
die kostenlose Entsorgungsmög-
lichkeit der Gemeinde zu nutzen
und Baum und Strauchschnitte
nicht achtlos an der Isel bzw. an
sonstigen Bächen, an Wegrändern
und in Gräben zu entsorgen.
Straßenverunreinigungen
Jetzt im Herbst gehen wieder ver-
mehrt
Beschwerden über verun-
reinigte Straßen und Gehsteige
bei der Gemeinde ein. Verursacht
werden diese Verschmutzungen
häufig durch Arbeiten wie z. B.
Mist ausbringen, Heuarbeiten,
Viehtrieb oder Bautätigkeiten
.
Straßenverunreinigungen stellen
ein großes Problem dar, so können
durch Verunreinigungen
Straßen-
abläufe und Ausleiten
, die das
Oberflächenwasser geordnet ablei-
ten, verlegt werden. Das anfallende
Wasser kann nicht mehr ungehin-
dert abfließen, unterspült Straßen
und weicht das umliegende Ge-
lände auf. Die Folgen können
unter anderem
Hangrutsche
sein.
Auch die
Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer
durch solche
Verunreinigungen darf nicht unter-
schätzt werden. Verursacher von
Verunreinigungen sind verpflich-
tet, die verschmutzte Fahrbahn,
Straßenabläufe und Ausleiten an-
schließend wieder zu reinigen. An-
dernfalls könnte ihm dies von der
Gemeinde aufgetragen, oder er zur
Kostentragung einer Reinigung,
angewiesen werden.
Seitens der Gemeinde appellieren
wir daher an euer Verständnis
und eure Eigenverantwortung
und ersuchen, dass die Verant-
wortlichen jeweils selbst und un-
verzüglich Schmutz von der Fahr-
bahn, den Straßenabläufen und
den Ausleiten entfernen.
lithiumbatterien sind getrennt zu sammeln.
allfällige Straßenverunreinigungen sind vom Verursacher zu beseitigen.
w.r.wagner
_pixelio.de