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Gemeinde

Virger

Zeitung

Sammlung von

lithiumbatterien

Mit 7. Oktober 2017 ist die novel-

lierte Abfallbehandlungspflichtenver-

ordnung in Kraft getreten. Diese

sieht folgende Neuerungen bei der

Sammlung von Lithiumbatterien vor:

•Lithiumbatterien sind getrennt

von anderen Batterien in einem

geeigneten Gebinde zu sammeln.

•Offensichtlich beschädigte Lithi-

umbatterien sind von allen übri-

gen Lithiumbatterien in einem

gesonderten Gebinde getrennt

zu sammeln.

•Ab dem 1. Jänner2018 sind pro-

blemlos entfernbare Lithiumbat-

terien aus Elektroaltgeräten zu

entnehmen und der Lithiumbat-

terien-Sammlung zuzuführen.

Wir ersuchen daher alle Recycling-

hofbesucher aufgrund dieser Neu-

regelung sämtliche Lithiumbatte-

rien bereits getrennt anzuliefern

bzw. aus allfälligen Elektroaltgerä-

ten zu entfernen. Für Fragen ste-

hen unsere Recyclinghofbetreuer

gerne zur Verfügung – diese wur-

den hierfür eigens geschult.

Häckslerdienst

Im Frühjahr 2018 wird wieder ein

zentraler Häckslerdienst

für die ord-

nungsgemäße Entsorgung der anfal-

lenden

Baum- und Staudenschnitte

durchgeführt. Die Anlieferung von

Ästen (bis zu einem maximalen

Durchmesser von 20 cm) und Stau-

denschnitt zum Sammelplatz beim

Schwimmbadparkplatz (unterhalb

Skaterplatz) ist seit September bis

zum Frühjahr 2018 wieder möglich.

Es ist auch wieder eine eigene Box zur

Entsorgung von Balkonblumen

ein-

gerichtet. Die Balkonblumen können

mitsamt Erde (ohne Blumentöpfe

und Kisten!) an der eigens gekenn-

zeichneten Stelle entsorgt werden.

Wir möchten nochmals aufrufen,

die kostenlose Entsorgungsmög-

lichkeit der Gemeinde zu nutzen

und Baum und Strauchschnitte

nicht achtlos an der Isel bzw. an

sonstigen Bächen, an Wegrändern

und in Gräben zu entsorgen.

Straßenverunreinigungen

Jetzt im Herbst gehen wieder ver-

mehrt

Beschwerden über verun-

reinigte Straßen und Gehsteige

bei der Gemeinde ein. Verursacht

werden diese Verschmutzungen

häufig durch Arbeiten wie z. B.

Mist ausbringen, Heuarbeiten,

Viehtrieb oder Bautätigkeiten

.

Straßenverunreinigungen stellen

ein großes Problem dar, so können

durch Verunreinigungen

Straßen-

abläufe und Ausleiten

, die das

Oberflächenwasser geordnet ablei-

ten, verlegt werden. Das anfallende

Wasser kann nicht mehr ungehin-

dert abfließen, unterspült Straßen

und weicht das umliegende Ge-

lände auf. Die Folgen können

unter anderem

Hangrutsche

sein.

Auch die

Gefährdung anderer

Verkehrsteilnehmer

durch solche

Verunreinigungen darf nicht unter-

schätzt werden. Verursacher von

Verunreinigungen sind verpflich-

tet, die verschmutzte Fahrbahn,

Straßenabläufe und Ausleiten an-

schließend wieder zu reinigen. An-

dernfalls könnte ihm dies von der

Gemeinde aufgetragen, oder er zur

Kostentragung einer Reinigung,

angewiesen werden.

Seitens der Gemeinde appellieren

wir daher an euer Verständnis

und eure Eigenverantwortung

und ersuchen, dass die Verant-

wortlichen jeweils selbst und un-

verzüglich Schmutz von der Fahr-

bahn, den Straßenabläufen und

den Ausleiten entfernen.

lithiumbatterien sind getrennt zu sammeln.

allfällige Straßenverunreinigungen sind vom Verursacher zu beseitigen.

w.r.wagner

_pixelio.de